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Titel
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Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandratsamt Nordsachsen
Schloßstr. 27
04860 Torgau
AusführungsortDE-04860 Zinna
Frist07.08.2014
TED Nr.200849-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landkreis Nordsachsen/Landratsamt Nordsachsen

Schlossstraße 27

Kontaktstelle(n): Dezernat III – Bau und Umwelt/Sachgebiet

Abfallwirtschaft/Bodenschutz/Vollzug

Zu Händen von: Herrn Michael Syska

04860 Torgau

DEUTSCHLAND

Fax: +49 342370974110


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en)


Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Vergabeverfahren des Landkreises Nordsachsen zur Vermarktung/Verwertung des im Entsorgungsgebiet der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH (ASG) anfallenden kommunalen Anteils am gesammelten Altpapiergemisch


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Entsorgungsgebiet der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH (ASG) NUTS-Code DED36


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der gesetzeskonformen Vermarktung/Verwertung des im Entsorgungsgebiet der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH (nachfolgend ASG) anfallenden kommunalen Anteils am gesammelten Altpapiergemisch aus privaten Haushaltungen einschließlich der Entsorgung von im Altpapiergemisch ggf. befindlichen Rest- und Störstoffen sowie die vom Bieter ggf. vorgesehene Sortierung, Zwischenlagerung, Umschlagung und der Weitertransport des Altpapiergemischs oder einzelner Altpapiersorten zu entsprechenden Verwertungsanlagen, insbesondere nach den Vorgaben des KrWG. Soweit in den Vergabeunterlagen von Vermarktung/Verwertung die Rede ist, sind sämtliche vorgenannten Leistungen gemeint. Eine Sortierung des Gemischs in einzelne Altpapiersorten wird nicht zwingend vorgeschrieben, bleibt dem Auftragnehmer aber unbenommen. Der kommunale Anteil am gesammelten Altpapiergemisch beträgt 79,00 Masseprozent. Mit der Behältergestellung, dem Einsammeln und Befördern sowie ggf. einer Umladung und dem Weitertransport bis zu der vom Bieter zu benennenden Anlieferstelle hat der Landkreis für die Zeit ab 01.01.2015 die ASG vertraglich gebunden, deren 100%iger Anteilsinhaber der Landkreis ist. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist damit weder die Sammlung und Beförderung des – ab 01.01.2015 – durch die ASG erfassten Altpapiergemisches noch die Vermarktung/Verwertung des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils daran.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000, 90510000, 90513000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: jährlich ca. 1.650 Mg bis 2.100 Mg (kommunaler Anteil am von Haushaltungen im Entsorgungsgebiet erfassten Altpapiergemisch).


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn 1.1.2015. Abschluss 31.12.2018


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


Der Bieter ist im Fall der Erteilung des Zuschlages an ihn verpflichtet, dem Landkreis innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 15 000 EUR zugunsten des Landkreises Nordsachsen nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV) zu übergeben.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem Entsorgungsvertrag (Teil IV). Im Übrigen gilt die VOL/B.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit wettbewerbsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie in den Angeboten jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zudem verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Dem Angebotsschreiben ist ein entsprechendes Formular 2 für die Erklärungen der Bietergemeinschaft beigefügt.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Angebotsschreiben (Teil III) anzugeben, welche Leistungen bzw. Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und die dafür in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die Unterbeauftragung kommt z. B. in Betracht für die Sortierung des Altpapiergemischs, den Betrieb einer Anlieferstelle, für die Verwertung (Papierfabrik) sowie für die Erbringung von Logistikleistungen (z. B. von der Anlieferstelle zu den sich anschließenden Verwertungsanlagen). Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung etwaiger fehlender Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern vor. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Vom Bieter sind daher im Vergabeverfahren entsprechende Erklärungen und Eignungsnachweise des/der Unterauftragnehmer(s) vorzulegen, soweit dies in den Vergabeunterlagen gefordert wird. Zudem sind Verpflichtungserklärungen des/der Unterauftragnehmer/s einzureichen. Für diese Verpflichtungserklärung ist den Vergabeunterlagen ein Formular 3 b beigefügt.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Angaben zur und Nachweise über die für die Übernahme des Auftrages erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. §§ 6 und 7 VOL/A-EG und für die Gewährleistung der Erfüllung der Anforderungen an die Leistungserbringung nach den Vertragsunterlagen werden verlangt:

- Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue:

* Eigenerklärungen des Bieters, der Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG (hierfür ist dem Angebotsschreiben Formular 1 beigefügt), im Einzelnen:

* Eigenerklärungen darüber, dass die Vertreter des Unternehmens nicht wegen der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG aufgeführten Straftaten bzw. entsprechender Straftaten in einem anderen Staat rechtskräftig verurteilt worden sind sowie

* Eigenerklärung zu § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, dass

- über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,

- es sich nicht in Liquidation befindet,

- nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,

- es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,

- es im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.

* Für Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer: Vorlage eines aktuellen Auszuges (maximal 6 Monate alt gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) aus dem Berufs- oder Handelsregister.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Für Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer: Vorlage der Erklärung eines Versicherungsinstitutes über das Bestehen oder den beabsichtigten Abschluss eines angemessenen Betriebshaftpflicht-Versicherungsschutzes mit mindestens folgenden Deckungssummen im Auftragsfall (s. auch unten Ziff.


VIII.): 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 300 000 EUR für Vermögensschäden bei je zweifacher Maximierung. Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern hat die Versicherung auch Ansprüche aus einem Auswahlverschulden des Bieters abzudecken. Hierfür ist den Unterlagen Formular 4 bzw. Formular 5 beigefügt. - Nur auf Aufforderung: Für Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes des Unternehmens bezogen auf das von der Ausschreibung erfasste Leistungsspektrum (Vermarktung/Verwertung eines Altpapiergemischs), jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

* Angabe einer Anlieferstelle für die Übergabe des Altpapiergemischs einschließlich

- Lage (Adresse),

- Betreiber,

- Beschreibung des Annahmebereiches einschließlich Verfahren der Anlieferung und Verwiegung und

- Vorlage eines gültigen Eichscheines.

* Angabe einer ersatzweisen Anlieferstelle, falls die benannte eigentliche Anlieferstelle nicht genutzt werden kann, einschließlich

- Lage (Adresse),

- Betreiber,

- Beschreibung des Annahmebereiches einschließlich Verfahren der Anlieferung und Verwiegung und

- Vorlage eines gültigen Eichscheines oder:

- Beschreibung der anderweitigen Vorgehensweise in solchen Fällen (Nutzung von Lagermöglichkeiten etc.).

* Angabe der für die Verwertung des Altpapiergemischs vorgesehenen Papierfabrik(en) / Verwertungsanlage(n) einschließlich

- Lage (Adresse),

- Betreiber,

- Jahr der Aufnahme des Betriebes,

- Kapazität/Produktionsmenge pro Jahr

- Beschreibung des dort angewendeten Verwertungsverfahrens.

* Beschreibung etwaiger Vorbehandlungs- und Umschlagvorgänge und Benennung der dafür vorgesehenen Anlagen/Unternehmen (Betreiber) sowie der jeweiligen Betriebsgelände (Adresse).

* Referenzen zu den vom Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Rahmen vergleichbarer Aufträge (Vermarktung/Verwertung von Altpapiergemischen im Auftrag privater oder öffentlicher Auftraggeber) unter Angabe

- des konkreten Auftragsgegenstandes,

- der zur Leistungserbringung seinerzeit eingesetzten Unternehmen, einschließlich Angabe der Papierfabriken,

- des Leistungszeitraumes sowie

- des Auftraggebers (öffentlich oder privat). Hierfür ist dem Angebotsschreiben Formular 6 beigefügt.

* Nur auf Aufforderung: Benennung der für die Entsorgung von Störstoffen eingesetzten Unternehmen und Anlagen.

* Falls der Auftragnehmer nur als Vermittler/Makler tätig wird: Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des §§ 50 bzw. 51 KrW-/AbfG oder – bei Aufnahme der Tätigkeit nach Inkrafttreten des KrWG - nach § 53 KrWG.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 7.8.2014 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 19.12.2014


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Tag: 7.8.2014 - 13:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Im Entsorgungsgebiet der ASG wird der kommunale Anteil am Altpapiergemisch der angeschlossenen Grundstücke zusammen mit den Verkaufsverpackungen in 240-Liter- und 1.100-Litern-Behältern (sog. Blauen Tonnen) erfasst. Die Systembetreiber haben mit dem Landkreis für das Entsorgungsgebiet der ASG eine Vereinbarung über die rein rechnerische Bestimmung des kommunalen Anteiles am Altpapiergemisch bzw. des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an dem – ab 1.1.2015 von der ASG – erfassten Gesamtgemisch geschlossen. Danach beträgt der auf die Systembetreiber entfallende Anteil am erfassten Altpapiergemisch 21,00 Masseprozent. Auf den Landkreis entfällt demnach ein Anteil von 79,00 Masseprozent. Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Landkreises für den o. g. Verpackungsanteil beinhaltet die ausgeschriebene Leistung nur die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an dem haushaltsnah erfassten Papiergemisch, d. h. des Anteil am Aufkommen, für dessen Entsorgung die nach VerpackV festgestellten Systembetreiber nicht zuständig sind. Nähere Vorgaben zur Bestimmung (Begrenzung) des Leistungsgegenstandes können Sie der Leistungsbeschreibung (Teil II, dort Ziff. 1) entnehmen. Im Entsorgungsgebiet hat der Landkreis gegenwärtig noch verschiedene Auftragnehmer für insgesamt zwei Teilgebiete mit der Vermarktung/Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapiergemisch beauftragt. Mit diesen sind unterschiedliche Vertragslaufzeiten vereinbart worden. Aufgrund dessen ergibt sich für die vorliegende Ausschreibung ein gestaffelter Leistungsbeginn: Teilgebiet 1 [Stadt Bad Düben (außer Wellaune), Ortsteil Podelwitz der Gemeinde Rackwitz, Stadt Schkeuditz (außer Ortsteile Freiroda, Glesien, Radefeld, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz), Stadt Taucha] Vertragslaufzeit: 1.1.2015 bis 31.12.2018 Teilgebiet 2 [Gemeinde Doberschütz, Jesewitz, Laußig und Zschepplin, Ortsteil Wellaune (Stadt Bad Düben), Ortsteil Göritz (Gemeinde Schönwölkau)] Vertragslaufzeit: 1.1.2016 bis 31.12.2018 Der Landkreis hat gemäß dem Entsorgungsvertrag (Teil IV) für beide Teilgebiete das Recht, den Leistungszeitraum zweimal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Erklärung, dass der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages verlangt, muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich zugehen, in dem der Vertrag andernfalls enden würde. Die maximale Vertragslaufzeit beläuft sich somit bis zum 31.12.2020. Hinweise:

- Die Vergabestelle behält sich vor, die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Anlieferung, zum Umschlag, zur Sortierung und zur Verwertung des Altpapiergemischs vor Ort im Rahmen der Angebotsauswertung in Augenschein zu nehmen.

- Hinsichtlich der Eigenerklärungen behält sie sich für Zweifelsfälle zur Nachprüfung die Abforderung von Fremdnachweisen vor.

- Alle Formularerklärungen (nach den dem Angebotsschreiben, Teil III, beigefügten Formularvordrucken) sollen im unterzeichneten Original vorgelegt werden.

- Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Im Angebotsschreiben ist vom Bieter anzugeben, für welche Erklärungen/Nachweise dies gilt.

- Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.

- Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, ohne dass diese als Unterauftragnehmer fungieren müssen, d.h. wenn diese nicht für die eigenständige Erbringung von Teilleistungen vorgesehen sind. In diesem Fall hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen (hierfür ist dem Angebotsschreiben Formular 3 a beigefügt). Auch für einige weitere der vorgenannten Erklärungen und Angaben des Bieters sind im Angebotsschreiben bereits Felder vorgesehen bzw. Formulare beigefügt.

- Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. VI.1. (zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde unter VI.2. (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und VI. 3. (technische und fachliche Leistungsfähigkeit) sind ebenso grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, werden aber in der Summe geprüft und gewertet. Die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird also im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet. Es reicht insofern z. B. aus, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über ausreichende Referenzen verfügt. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass von diesem Mitglied der Bietergemeinschaft auch die durch die Referenzen belegten operativen Leistungen erbracht werden. Im Zuge der Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll. Anderes gilt nur für den Fall, dass ein Versicherungsunternehmen sich bereit erklärt, im Fall der Zuschlagserteilung die geforderten Versicherungen (nach Maßgabe der o. g. Anforderungen) mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.

- Für die benannten Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung nach Formular 3 b einzureichen.

- Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen i. S. v. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Ein Anspruch des Bieters auf die Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.

- Auf Aufforderung der Vergabestelle sind die genannten Nachweise und Erklärungen auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zulässigerweise noch nicht benannten Unterauftragnehmer (ggf.: der zweiten Reihe) einzureichen, die vom Bieter für die Entsorgung der ggf. bei der Sortierung oder Verwertung anfallenden bzw. separierten Störstoffe eingesetzt werden.

- Für die Vorlage von Fremdnachweisen außerhalb der Formulare erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen vor.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig DEUTSCHLAND Telefon: +49 3419773800 Fax: +49 3419771049


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages sind vor allem die in § 107 GWB statuierten Voraussetzungen zu beachten. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,

- dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),

- dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,

- dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12.6.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131061 vom 18.06.2014