Titel | Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Freie und Hansestadt Hamburg Vertretung beim Bund Einkauf- und Beschaffungswesen Jägerstraße 1 - 3 10117 Berlin | |
Ausführungsort | DE-20354 Hamburg | |
Frist | 07.08.2014 | |
TED Nr. | 229115-2014 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Freie und Hansestadt Hamurg, Beschaffung und Strategischer Einkauf für Hamburg Gänsemarkt 36 Kontaktstelle(n): Freie und Hansestadt Hamurg, Beschaffung und Strategischer Einkauf für Hamburg Zu Händen von: Axel Eggebrecht 20354 Hamburg DEUTSCHLAND, Fax: +49 40428231364 E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von Datenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einschließlich logistischer Dienstleistungen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg. NUTS-Code DE600 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 4 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 3 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von Datenträgern aller Schulen, Hochschulen, Behörden, Bezirksämter und weiteren Dienststellen der FHH. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA), Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Mengen der Datenträgerabholungen pro Jahr für die Lose 1 bis 4: Los 1: Bezirke Altrona und Eimsbüttel ca. 2 900 Behälter und ca. 430 Aktenvernichtungssäcke Los 2: Bezirke Bergedorf und Harburg ca. 930 Behälter und ca. 20 Aktenvernichtungssäcke Los 3: Bezirk Mitte ca. 7 800 Behälter und ca. 900 Aktenvernichtungssäcke Los 4: Bezirke Nord und Wandsbek ca. 4 300 Behälter. II.2.2) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung, Beginn 1.10.2014. Abschluss 30.9.2018 Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von Datenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einschließlich logistischer Dienstleistungen. 1) Kurze Beschreibung Los 1: Bezirke Altona und Eimsbüttel. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Los-Nr: 2 Bezeichnung: Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von Datenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einschließlich logistischer Dienstleistungen. 1) Kurze Beschreibung Los 2: Bezirke Bergedorf und Harburg. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Los-Nr: 3 Bezeichnung: Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von Datenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einschließlich logistischer Dienstleistungen. 1) Kurze Beschreibung Los 3: Bezirk Mitte. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Los-Nr: 4 Bezeichnung: Umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung von Datenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einschließlich logistischer Dienstleistungen. 1) Kurze Beschreibung Los 4: Bezirke Nord und Wandsbek. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz abzugeben. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Aktuelle Nachweise über die vollständige Entrichtung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit bzw. Bescheinigung in Steuersachen) und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; jeweils nicht älter als 3 Monate. Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis darüber zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR – Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (§ 7(8) VOL/A). Ein aktueller Auszug ist dem Angebot beizufügen. Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre. Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen: Pauschal für Personen-und Sachschäden: 3 000 000 EUR Vermögensschäden: 100 TEUR 2-fach maximiert p. a. Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzliste für vergleichbare Leistungen mit Nennung der Ansprechpartner. Folgende Angaben zu jeder Nr. sind erforderlich: 1.: Material (z. B. Papier, Metalle, Kunststoff). 2.: Beschreibung der Verwertungs-/Beseitigungsverfahren (z. B. Umweltverträglichkeit, Techniken und Temperatur, Verwertungs-/Beseitigungsanteil je Material in %). 3.: Ort der Verwertungs-/Beseitigungsanlagen. Genaue schriftliche und bildliche Beschreibung der zu verwendenden Behälter. Auf einem gesonderten Blatt, das dem Angebot als Anlage A 3 bei-zufügen ist, sind alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Transportgenehmigungen, Genehmigungsnachweise zur Datenverarbeitung nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen) und Verwertungs-/Entsorgungsnachweise (z. B. Sammelverwertungs-/entsorgungsnachweise, Anlagegenehmigungen nach BImschG, Zwischenlager etc.) tabellarisch jeweils unter Angabe der Genehmigungslaufzeiten aufzuführen. Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“* Der Bieter hat seinem Angebot ein gültiges Zertifikat „Entsorgungs-fachbetrieb“ nach § 52 Abs. 1, Gesetz zur Förderung der Kreislauf-wirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG), das zumindest das Einsammeln und Befördern von aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen Abfällen beinhaltet. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Preis. Gewichtung 90 2. Energieeffizenz. Gewichtung 10 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2014000058 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 7.8.2014 - 10:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 5 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Über das Online-Portal Hamburg-Service (gateway.hamburg.de) können Sie sich für die elektronische Vergabe registrieren und erhalten dort die Verdingungsunterlagen kostenfrei. Die Ausschreibungsunterlagen können dort auch schriftlich gegen Voreinsendung von 5 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Postbank Hamburg Nr. 391336-206, BLZ 20010020, unter der Projektnummer: 201000058 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9-14 Uhr eingesehen oder erworben werden. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 14.8.2014 - 10:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.9.2014 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Große Bleichen 27 20459 Hamburg DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.7.2014 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131214 vom 10.07.2014 |