Titel | Durhcführung einer Baugrunderkundung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rosenheimer Str. 7 83278 Traunstein | |
Ausführungsort | DE-83278 Traunstein | |
Frist | 16.09.2014 | |
Beschreibung | a) Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rosenheimerstraße 7 83278 Traunstein Telefon +49 861 57 314 Fax +49 861 13605 E-Mail: poststelle@wwa-ts.bayern.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 141277409b103 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Ausschließlich elektronischer Download der Vergabeunterlagen über Internet: www.vergabe.bayern.de (siehe k)). Die zur Verschlüsselung verwendeten Algorithmen entsprechen dem Signaturgesetz, der Signaturver- ordnung und der Richtlinie für Kryptographische Verfahren des BSI. Elektronische Angebotsabgabe ist mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur nach Signaturgesetz zugelassen. d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 83278 Traunstein f) Art und Umfang der Leistung Deichinnendichtung - Erkundungsbohrungen Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein benötigt für die Planung der Dammverstärkung an der Tiroler Ache zwischen Marquartstein und Staudach eine Baugrunderkundung durch insgesamt 26 Bohrungen. Vier Bohrungen werden dabei zur Beweissicherung als Grundwassermessstelle ausgebaut. Im Einzelnen sind folgende Erkundungsmaßnahmen vorgesehen: 11 Aufschlussbohrungen Tiefe ca. 15 m, davon vier Bohrungen mit Ausbau zum Grundwassermesspegel. 15 Aufschlussbohrung Tiefe ca. 12 m Anstehender Boden (DIN 18 301) BB 1 bis BB 4, BN 1 bis BN 2 BS 1 bis BS 4 Zwischen den drei Abschnitten beträgt die Entfernung maximal 7 km. Innerhalb der Abschnitte beträgt die Entfernung zwischen den Bohrpunkten maximal 200 m. Die Bohransatzpunkte liegen auf der Dammkrone des bestehenden HW-Dammes bzw. im Dammfußbereich. Da der Zeitraum für die Arbeiten eng begrenzt ist, sind für die Durchführung möglichst zwei Bohrgeräte einzusetzen. Der Deichkronenweg hat eine durchschnittliche Breite von 2,5 3,0 m. Wendemöglichkeiten bzw. Auf- und Abfahrmöglichkeiten sind auf die vorhandenen Auffahrtswege beschränkt. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn über die evtl. vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (genaue Lage und Tiefe) bei den jeweiligen Bedarfsträgern zu informieren. Zu Beginn der Bohrarbeiten sind vom AN die Spartenauskünfte für alle Medien vorzulegen bzw. müssen diese auf der Baustelle vorhanden sein. Bei Beschädigungen und Versorgungsausfällen an Leitungen aller Art ist der Auftragnehmer haftbar. Das Bohrgut ist bis zur Aufnahme durch den Bodengutachter vor Witterungseinflüssen geschützt in Kern-kisten aufzubewahren. Die Entnahme von Bodenproben erfolgt nach den Vorgaben des Bodengutach-ters. Nach Abnahme und Beprobung erfolgt die Verfüllung des Bohrloches mit Bohrgut. Die Verfüllung der Bohrlöcher hat so zu erfolgen, dass ein Nachsacken ausgeschlossen ist. g) Erbringen von Planungsleistungen nein h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 22.09.2014 Fertigstellung der Leistungen: 22.10.2014 weitere Fristen j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform Internet: www.vergabe.bayern.de zum Download bereitgestellt. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle siehe a) oder in elektronischer Form über www.vergabe.bayern.de q) Angebotseröffnung am 16.09.2014 um 14:30 Uhr Ort Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rosenheimerstraße 7 83278 Traunstein Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweis der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präquali- fiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausge- füllte Formblatt 124 ,,Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nach- unternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachun- ternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsver- zeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der ,,Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung_20130508.pdfwww.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formbla tt_124_eigenerklaerung_20130508.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 13.10.2014 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131609 vom 07.09.2014 |