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Titel
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Beauftragung der notwendigen Mängelbeseitigungsarbeiten/Restarbeiten, Gewerk Wärmepumpenanlage
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberAX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR
Peter-Schnellbach-Str. 1
69151 Neckargemünd
PlanerIngenieurbüro Fey und Partner
Hatzfelder Straße 59
42281 Wuppertal
AusführungsortDE-69151 Neckargemünd
Frist16.01.2015
Beschreibung

Ausschreibungsbekanntmachung Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A HAD-Referenz-Nr.: 5196/15 Vergabenummer/Aktenzeichen: ask 14/165


a) AX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR

Peter-Schnellbach-Str. 1

69151 Neckargemünd

Deutschland

Kontaktstelle(n) :AX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR

Zu Hdn. von :Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) Rechtsanwalt

Telefon:06223-865830

Fax:06223-865850


E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de

Internet: www.ax-schneider-kollegen.de


b) Art der Vergabe:


Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb VOB/A


c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: nein


d) Art des Auftrags: Beauftragung der notwendigen Mängelbeseitigungsarbeiten/Restarbeiten, Gewerk Wärmepumpenanlage, Baustelle Stadionbad


e) Ausführungsort: Mörfelder Landstraße 362, 60528 Frankfurt NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt


f) Art und Umfang der Leistung: gewähltes Vergabeverfahren:


Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Mängelbeseitigungsarbeiten/Restarbeiten an Hauptaggregaten 2 Sole-Wasser Wärmepumpen als Ersatzvornahme nach Entziehung des Auftrags: Die Leistungsabnahme der Gesamtanlage wurde durch die DEKRA in der KW 20/2014 durchgeführt. Nach und nach haben sich erste und erhebliche Mängel gezeigt, die teilweise zum kompletten Anlagenstillstand geführt haben und führen. 1. Anlagenausfall einer WP Achse 2. Keine automatische Umschaltung bei Ausfall einer Achse 3. Vereisung der Wilopumpen Die Anlagenausfälle sind mutmaßlich auf folgende Ursachen zurückzuführen: 1) der Glycol-Kühlkreis wurde mit einem nicht von dem Hersteller empfohlenen Medium gefüllt, 2) die Umwälzpumpen des Kühlkreislauf wurden entgegen der Flussrichtung eingebaut, 3) auf eine automatische Entlüftung und Entgasung wurde von Seiten der ausführenden Firma verzichtet. Eine Kompensationslösung wurde ebenfalls nicht vorgesehen. Auftraggeber hat ausführende Firma zur Beseitigung der Mängel aufgefordert und nach fruchtlosem Verstreichen gesetzter Fristen ausführender Firma mit Scheiben vom 28.11.14 den Auftrag entzogen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung der notwendigen Mängelbeseitigungsarbeiten/Restarbeiten als Ersatzvornahme, insbesondere:

1. Abnahme / Mängelprotokoll DEKRA (Hydraulik)

2. Abnahme / Mängelprotokoll DEKRA (Elektrik - Elektronik)

3. Statischer Nachweis Metalleinhausung (Revisionsunterlagen)

4. Meßprotokoll Blitzschutz (Revisionsunterlagen)

5. Meßprotokoll Potentialausgleich (Revisionsunterlagen)

6. Kompletter Datenaustausch zwischen WP - Sauter aufnehmen (Revisionsunterlagen)

7. Nachweis Archivierung Betriebsstunden WP

8. Gitterrost hinter Schaltschrank (außen) ergänzen

9. Nachweis über wetterbeständige Blechmantelisolierung (außen)

10. Sichtschutz an Entleerung (aussen) montieren, Kappen festsetzen

11. Grundrahmen WP mit Rostschutzfarbe streichen, Nachweis Korrosionsbeständigkeit

12. Schmutzfänger fachgerecht dämmen (REV Deckel)

13. Anlagenreinigung innen/außen

14. Temperaturen auf dem Schema korrigieren

15. Kunststoff Ablaufrinne (Kondensat) längs der Außeneinheit montieren incl. Abläufe (3)

16. Stehendes Wasser auf den Außengeräten vermeiden

17. Stehendes Wasser in den U-Profilen vermeiden

18. Anzeige WMZ unlogisch

19. Anlagenkennzeichnung, -beschriftung, Medienkennzeichnung mit Fließrichtung

20. Pumpen und Anschlussverrohrung schwitzwassergeeignet dämmen

21. Pflaster im Zufahrtsbereich ausbessern

22. Entlüftung

23. Entgasung

24. Strömungswächter

25. Isolierung nacharbeiten

26. Pumpenlieferung und -montage

27. Anlagenentleerung (Glykol)

28. Anlagenbefüllung (Glykol)

29. Inbetriebnahme WP

30. Leistungsmessung WP

31. Bestandsunterlagen


Auskünfte in technischer Hinsicht erteilen: Fey und Partner Beratende Ingenieure und Sachverständige VBI/VDI Ingenieurgesellschaft mbH Herr Kawalski Hatzfelder Straße 59 42281 Wuppertal Produktschlüssel (CPV): 42511110 Wärmepumpen


g) h) Unterteilung in Lose: Nein


i) Ausführungsfrist: Beginn : 01.03.2015 Ende : 31.03.2015


j) Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen


m) Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind: siehe unter


a) Schlusstermin für Eingang des Teilnahmeantrags: 09.01.2015 12:00 Uhr Absendefrist Angebotsunterlagen: 16.01.2015


n) Frist für den Eingang der Angebote: 13.02.2015 12:00 Uhr


p) Das Angebot ist abzufassen in: Deutsch


r) Sicherheitsleistungen: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der ursprünglichen Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge). Die Sicherheit für Vertragserfüllung ist nach Abnahme Zug um Zug gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche auszutauschen. Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche, ist dafür eine gesonderte Sicherheit zu stellen; bei Verwendung einer Bürgschaft in einer gesonderten Urkunde. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der ursprünglichen Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, muss die Bürgschaftserklärung inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für

- die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft

- die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft

- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder

- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.

- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.


s) Zahlungsbedingungen: wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Rechnungen (§ 14 VOB/B) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2 -fach einzureichen. Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 45 Tage.


t)


u) Eignungsnachweise: verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Zum Nachweis ihrer Eignung prüft der Auftraggeber die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber. Dieser Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die folgenden Angaben: den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Diese Angaben können die Bewerber oder Bieter auch durch Einzelnachweise erbringen. Hier sind Eigenerklärungen ausreichend. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Bei Freihändiger Vergabe ist vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Eignung der Bewerber zu prüfen. Dabei sind die Bewerber auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.


w) Sonstige Angaben/Nachprüfstelle: Zuschlagsfrist: 1.3.15

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 132178 vom 05.12.2014