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Titel
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Duchführung von Archäologischen Untersuchungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Hildesheim
Markt 1
31134 Hildesheim
AusführungsortDE-31134 Hildesheim
Frist15.01.2015
Beschreibung

Die Stadt Hildesheim - Der Oberbürgermeister – Fachbereich/Amt Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, schreibt folgende Arbeiten öffentlich aus:


a) Stadt Hildesheim - Der Oberbürgermeister -, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften,

Markt 1

31134 Hildesheim

Tel. 05121 301-1501.


Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Hildesheim, FB Personal, Organisation und Recht, Bereich Recht/Submissionsstelle, Zimmer 223, Markt 2, 31134 Hildesheim.


b) ART DER VERGABE:


Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A


c) FORM, IN DER DIE ANGEBOTE EINZUREICHEN SIND: siehe Vergabeunterlagen.


d) ART UND UMFANG DER LEISTUNG: Archäologische Untersuchungen im Gewerbegebiet "Lerchenkamp nordöstlich des Landeplatzes" in Hildesheim ORT DER LEISTUNG: Hildesheim


e) UNTERTEILUNG IN LOSE, GGF. ANZAHL, GRÖSSE UND ART DER EINZELNEN LOSE: Nein


f) ZULASSUNG VON NEBENANGEBOTEN: Nein


g) AUSFÜHRUNGSFRIST: Ab Mitte März (in Abhängigkeit der Witterung) für ca. vier Monate.


h) STELLE, BEI DER DIE UNTERLAGEN ANGEFORDERT UND EINGESEHEN WERDEN KÖNNEN: Stadt Hildesheim, FB Personal, Organisation und Recht, Bereich Recht, Markt 2, 31134 Hildesheim, Fax: 05121/ 301-95 1707, E-Mail: oeffentliche-auftraege@stadthildesheim.de , Anforderungsende:


i) ANGEBOTSFRIST: 15.01.2015, 10.00 Uhr


ABLAUF DER ZUSCHLAGS-/ BINDEFRIST: 16.02.2015 Sofern ein Bieter nicht innerhalb der Bindefrist den Zuschlag erhält, bleibt sein Angebot unberücksichtigt.


j) SICHERHEITSLEISTUNGEN: keine


k) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: siehe Vergabeunterlagen


l) EIGNUNGSNACHWEISE: Die Vergabe kann von der Vorlage von Eignungsnachweisen gem. § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 VOL/A abhängig gemacht werden, die auf Anforderung innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen sind. Mit dem Angebot sind Eignungsnachweise in Form von Eigenerklärungen abzugeben. Empfohlen wird die rechtzeitige Bereithaltung folgender Informationen und Unterlagen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate),

- Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört,

- Folgender Nachweis zur Qualifikation des Personals: Diplome/Prüfungszeugnisse des Grabungstechnikers und seines Stellvertreters, sowie Nachweis über Berufserfahrung und Nachweis über Berufserfahrung bei dem übrigen Fachpersonal. Schreiben der Stadt Hildesheim vom 12.12.2014 Seite 2 von 2

- Nachweise darüber, dass dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung im Ausführungszeitraum die erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung steht, insbesondere: Angaben zur technischen Ausrüstung im Hinblick auf Vermessungsund Dokumentationstechnologie (Anzahl der Tachymeter, Kameras, Vermessungsgeräte, Metallsuchgeräte, Bohrstöcke, sonstige technische Ausstattung). Der Nachweis ist in Form einer Auflistung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und deren Anzahl in Tabellenform zu führen.

- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

- Ausführung von 3 Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere in Bezug auf folgendes Kriterium vergleichbar: Größe der Untersuchungsfläche (mind. 8.000 qm) und Zeitstellung (Neolithikum); mind. 100 dokumentierte Befunde; Grabungsdokumentation und Funde müssen bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegen.

- Sonstiger konkreter Nachweis (insbesondere zur Fachkunde): Erklärung, dass das für die Grabungsarbeiten eingesetzte Personal Deutsch in Wort und Schrift beherrscht. Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Eignungsnachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden, die auf Anforderung innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen sind:

- Mindestentgelterklärung gem. § 5 Abs. 1 NTVergG Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage führt zum Ausschluss des Angebotes.


m) HÖHE DER KOSTEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNGEN UND EINZELHEITEN DER, ZAHLUNG:


n) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Preis

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 132223 vom 17.12.2014