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Titel
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Kartierung ländlicher Gebiete
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
AusführungsortDE-45659 Recklinghausen
Frist16.01.2015
TED Nr.428209-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

Kontaktstelle(n): Vergabestelle

Zu Händen von: Frau Elke Pflips

45659 Recklinghausen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 23613053007, Fax: +49 23613053268


E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Internet: www.lanuv.nrw.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en)


Umwelt Sonstige: Natur- und Verbraucherschutz


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Biotopkartierung 2015-2018.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: NRW. NUTS-Code DEA


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Der Auftraggeber, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz gemäß des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u. a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Das LANUV benötigt aus diesem Grund fachkompetente, leistungsfähige und mit den naturräumlich-landschaftsökologischen Verhältnissen und den einschlägigen Kartierungs-, Bewertungs- und Prüfungsverfahren bestens vertraute Auftragnehmer, die im Rahmen der angebotenen Leistungen jederzeit, auch kurzfristig Aufträge entgegennehmen und termingerecht aus-führen können. Das Auftragsspektrum umfasst folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV, mit Ausnahme der Kartierungen durch Auswertung von Fernerkundungsdaten (hierzu wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen) näher beschrieben sind:

— Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK),

— Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB),

— Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT),

— Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA),

— Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL),

— Wildnisbiotopkartierung (WB),

— Alleenkartierung (AL),

— Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente). Alle Kartierungsverfahren verstehen sich inkl. der digitalen Datenerfassung gemäß dem jeweils gültigen DV-Verfahren, in der Regel unter Verwendung der Software Gispad und dem aktuellen OSIRIS-Verfahren.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200, 98300000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose


Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote


Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Das geschätzte Finanzvolumen für alle Lose zusammen beträgt ca. 300 000 EUR brutto pro Vertragsjahr für die landesweite Biotopkartierung. Eine Unterteilung in einzelne Lose erfolgt nicht, da die Verteilung der Mittel in jedem Jahr unterschiedlich ist. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen sowohl über als auch unterschreiten. Dieses ist abhängig von den entsprechenden Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Umwelt NRW.


II.2.2) Angaben zu Optionen

Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1 Bezeichnung: Betreuungsbereich Eifel

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 553 Zülpicher Börde, 554 Jülicher Börde, 560 Vennfussfläche, 561 Aachener Hügelland, 282 Rureifel, 283 Hohes Venn, 276 Kalkeifel, 281 Westliche Hocheifel, 275 Mechernicher Kalkeifel, 272 Ahreifel, 274 Münstereifeler Wald zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK),

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB),

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT),

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA),

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT),

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT),

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL),

8) Wildnisbiotopkartierung (WB),

9) Alleenkartierung (AL),

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente),

11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 2 Bezeichnung: Betreuungsbereich Hellweg

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 542 – Hellwegbörden, 541 – Kernmünsterland (Großlandschaft: Westfälische Bucht), 334 – Nordsauerländer Oberland und 337-E2 Niedersauerland (Großlandschaft: Sauer- und Siegerland) zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Das Betreuungsgebiet umfasst zum größten Teil Niederungsland und gehört zum Großlandschaft Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland, nur im Süden des Kreises Unna und des Kreises Soest ragt das Rheinische Schiefergebirge in den Betreuungs-bereich, das zum Großlandschaft Sauer- und Siegerland gehört.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK),

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB),

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT),

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA),

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT),

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT),

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL),

8) Wildnisbiotopkartierung (WB),

9) Alleenkartierung (AL),

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente),

11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 3 Bezeichnung: Betreuungsbereich Hochsauerland

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 332 Ostsauerlaender Gebirgsrand, 333 Rothaargebirge, 334 Nordsauerlaender Oberland, 335 Innersauerlaender Senken und 340 Waldecker Gefilde zu Grunde. Zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Der Hochsauerlandkreis liegt zum allergrößten Teil in der Großlandschaft Sauer- und Siegerland. Nur im Nordostzipfel im östlichen Stadtgebiet von Marsberg ragt die Großlandschaft Weserbergland in den Betreuungsbereich (Teile der Paderborner Hochfläche, der Ostwaldecker Randsenken und des Waldecker Gefildes). Mit den potentiell natürlichen Waldgesellschaften Hainsimsen-Buchenwaldlandschaft und kleinflächig Kalk-Buchenwald-Landschaft (bandförmig im Norden von Sundern mit nur örtlich kalkreichen Ausprägungen bis zu den Massenkalkgebieten der Briloner und Marsberger Hochfläche).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z.B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente);

11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 4 Bezeichnung: Betreuungsbereich Nördlicher Niederrhein

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 572 Niersniederung, 573 Kemper-Aldekerker-Platten, 574 Niederrheinische Höhen, 575 Mittlere Niederrheinebene, 576 Isselebene, 577 Untere Rheinniederung, 578 Niederrheinische Sandplatten zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Der Betreuungsbereich Nördlicher Niederrhein (Kreise Kleve und Wesel) liegt in der Großlandschaft Niederrheinisches Tiefland.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z.B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente);

11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v.a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 5 Bezeichnung: Betreuungsbereich Nördliches Bergisches Land

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im: Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume — 336-E1 – Märkisches Oberland, Großlandschaft: Sauer- und Siegerland, — 337-E1 – Bergisch-Sauerländisches Unterland, Großlandschaft: BergischesLand, — 337-E2 – Niedersauerland, Großlandschaft: Sauer- und Siegerland, — 338 – Bergische Hochflächen, Großlandschaft: Bergisches Land, — 550-E1 – Bergische Heideterrasse, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht, — 550-E2 – Bergische Heideterrasse, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland, — 551 – Köln-Bonner Rheinebene, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht, — 575 – Mittlere Niederrheinebene, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland; zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z.B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 6 Bezeichnung: Betreuungsbereich Nördliches Ostwestfalen

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume Ravensberger Hügelland, Bielefelder Osning, Ostmünsterland, Lübbecke rLößland, Rhaden-Diepenauer Geest, Diepholzer Moorniederung, LoccumerGeest, Mittelweser, Rinteln-Hamelner Weserland, Kalenberger Bergland und Östliches Wiehengebirge zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Liegt etwa zu gleichen Teilen in den Großlandschaften: Weserbergland (Bielefeld, Herford) und Westfälische Bucht (Minden-Lübbecke, Gütersloh) Mit den potentiell natürlichen Waldgesellschaften Birken-Eichenwald und Buchen-Eichenwald-Landschaft (Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland), Flattergras-Buchenwald-Landschaft (Ravensberger Land) Kalk-Buchenwald-Landschaft (Teutoburger Wald), Hainsimsen-Buchenwald-Landschaft (Wiehengebirge, Wesergebirge) sowie Stromtal-Landschaft (Weseraue, Emsaue).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente);

11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v.a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 7 Bezeichnung: Betreuungsbereich Östliches Münsterland

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 544? Westmünsterland, 540? Ostmünsterland, 541 – Kernmünsterland, 581 – Plantlünner Sandebene (Großlandschaft: Westfälisches Tiefland), 534 – Osnabrücker Osning und 535 – Osnabrücker Hügelland, (Großlandschaft: Weserbergland ) zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Das Östliches Münsterland umfasst zum größten Teil Niederungsland und gehört zum Großland-schaft Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland, nur im Nordosten des Kreises Steinfurt ragt das Bergland Ostwestfalens in den Betreuungsbereich, das zum Großlandschaft Weserbergland gehört (Teile des Osnabrücker Osning und des Osnabrücker Hügellandes).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten

inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente);

11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 8 Bezeichnung: Betreuun gsbereich Paderborn

1) Kurze BeschreibungDer Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume Ostmünsterland, Hellwegbörden, Paderborner Hochfläche und Egge zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Liegt etwa zu gleichen Teilen in den Großlandschaften: Weserbergland und Westfälische Bucht. Mit den potentiell natürlichen Waldgesellschaften Kalk-Buchenwald-Landschaft (Paderborner Hochfläche), Birken-Eichenwald und Buchen-Eichenwald-Landschaft (Delbrücker Land, Senne), Flattergras-Buchenwald-Landschaft (Paderborner Hochfläche) sowie Hainsimsen-Buchenwald-Landschaft (Eggegebirge).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v.a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des andes.


Los-Nr: 9 Bezeichnung: Betreuungsbereich Ruhrgebiet

1) Kurze Beschreibung Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume— 337-E1 – Bergisch-Sauerländisches Unterland, Großlandschaft: Bergisches Land, — 542 – Hellwegbörden, Großlandschaft: Westfälische Bucht, — 543 – Emscherland, Großlandschaft: Westfälische Bucht, — 544 – Westmünsterland, Großlandschaft: Westfälische Bucht, — 545 – Westenhellweg, Großlandschaft: Westfälische Bucht, — 575 – Mittlere Niederrheinebene, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland, — 578 – Niederrheinische Sandplatten, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland; zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des andes.


Los-Nr: 10 Bezeichnung: Betreuungsbereich Südlicher Niederrhein

1) Kurze Beschreibung Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume— 551 – Köln-Bonner Rheinebene, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht, — 552 – Ville, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht, — 553 – Zülpicher Börde, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht, — 554 – Jülicher Börde, Großlandschaft: Niederrheinische Bucht, — 570 – Selfkant, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland, — 571 – Schwalm-Nette-Platte, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland, — 573 – Kempen-Aldekerker-Platten, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland, — 575 – Mittlere Niederrheinebene, Großlandschaft: Niederrheinisches Tiefland; zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 11 Bezeichnung: Betreuun sbereich Südliches bergisches Land/Rhein

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die speziischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 550-E1: – Bergische Heideterrasse, 551 – Köln-Bonner Rheinebene, 552? Ville, 553 – Zülpicher Boerde ( Großlandschaft: Nie-derrheinische Bucht), 324 – Niederwesterwald, 330 Mittelsiegbergland, 338 – Bergische Hochflächen(Großlandschaft: Bergisches Land), 274 – Münstereifeler Wald und NE Eifelfuß und 292 – Unteres Mittelrheingebiet (Großlandschaft: Eifel- Siebengebierge) zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig? sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Das Betreuungsgebiet umfasst etwa 1/3 Niederungsland und 2/3 Berg- und Mittelgebirgsland. Vom Westen des Betreuungsbereiches gehen der Großlandschaft Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht in das Mittelgebirge über, die zum Großlandschaf des Bergischen Landes, Sauerland und im Südwesten des Rhein-Sieg-Kreises zum Großlandschaft Eifel gehören. Der Süden des Rhein-Sieg-Kreises gehört zum Großlandschaft Mittelrheingebiet mit Siebengebirgen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang: Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v.a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 12 Bezeichnung: Betreuungsbereich Südliches Ostwestfalen

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume Egge, Oberwälder Land, Warburger Börde, Lipper Land, Bielefelder Osning, Ostmünsterland, Ravensberger Hügelland und Pyrmonter Bergland zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder ?naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Liegt in der Großlandschaft: Weserbergland. Mit den potentiell natürlichen Waldgesellschaften Kalk-Buchenwald-Landschaft (Oberwälder Land, Teutoburger Wald), Hainsimsen-Buchenwald-Landschaft (Lipper Bergland, Eggegebirge) Flattergras-Buchenwald-Landschaft (Warburger Börde) sowie Stromtal-Landschaft (Weseraue).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200

3) Menge oder Umfang Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Daten ätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z. B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente): 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v.a. zur Vorstellung der Kartier ungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden desLandes.


Los-Nr: 13 Bezeichnung: Betreuungsbereich Westliches Münsterland 1) Kurze Beschreibung Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 541 Kernmünsterland, 544 Westmünsterland und 578 Niederrheinische Sandplatten zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersu-chungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Der Betreuungsbereich Westliches Münsterland (Kreise Borken und Coesfeld) liegt in der Großlandschaft Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang

Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z.B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v.a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Los-Nr: 14 Bezeichnung: Betreuungsbereich Westliches Sauerland, Siegerland und Wittgenstein

1) Kurze Beschreibung: Der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Betreuungsbereich liegen im Wesentlichen die spezifischen Schutzzielkonzepte für die Naturräume 321 Dilltal, 322 – Hoher Westerwald, 323 Oberwesterwald, 331 Siegerland, 332 –Ostsauerländer Gebirgsrand, 333 – Rothaargebirge, 335 – Innersauerländer Senken, 336E1 – Märkisches Oberland, 336E2 – Südsauerländer Bergland und 337-E2 Niedersauerland zu Grunde. Eine Einstufung von Biotopen als schutzwürdig oder naturschutzwürdig sowie die fachlich adäquate Erfassung der biologischen Ausstattung sowohl hinsichtlich der Untersuchungstiefe, der Untersuchungszeitpunkte als auch hinsichtlich der Untersuchungsfrequenz muss in jedem Einzelfall die spezifischen Erfordernisse aus dem Schutzzielkonzept für den jeweiligen Naturraum berücksichtigen. In diesem Sinne wird die Erfassung und Bewertung jedes einzelnen Biotops fachgutachterlich vorgenommen. Die Kreise Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen Wittgenstein liegen in der Großlandschaft Sauer- und Siegerland. Überwiegend mit der potentiell natürlichen Waldgesellschaft Hainsimsen-Buchenwaldlandschaft und in den wesentlich kleineren Bereichen des Massenkalks Kalk-Buchenwald-Landschaft (Attendorn-Elsper Kalksenke im Kreis Olpe und die im Märkischen Kreis gelegenen Teile der Kalksenke zwischen Hagen und Balve).

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200

3) Menge oder Umfang

Das Auftragsspektrum in den Biotopbetreuungsbereichen umfasst im Regelfall folgende Kartierungsverfahren, die in den einschlägigen Informationssystemen, insbesondere unter Kartieranleitungen des LANUV näher beschrieben sind:

1) Kartierung schutzwürdiger Biotope (BK);

2) Kartierung Geschützter Biotope (§ 30 BNatSchG, § 62 LG NW) (GB);

3) Biotoptypenkartierungen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten inkl. Erhaltungszustandsbewertungen (BT);

4) Kartierung von Vegetationsaufnahmen (VA);

5) Kartierung von Vegetationstypen (VT);

6) Fundorte Pflanzen/Tiere/Flechten im Rahmen von Biotopkartierungen (FP, FT);

7) Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlandes (GL);

8) Wildnisbiotopkartierung (WB);

9) Alleenkartierung (AL);

10) Überarbeitung räumlich und inhaltlich abhängiger Datensätze zur inhaltlich und grafisch plausiblen Einarbeitung sektoraler Datenerfassungen, inkl. Grenzanpassungen (z.B. Einarbeitung von Grünland-Biotoptypenkartierungen in entsprechende GB und BK-Dokumente); 11) Teilnahme an Besprechungsterminen, v. a. zur Vorstellung der Kartierungsergebnisse im LANUV oder in den betroffenen Behörden des Landes.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische

Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


Keine Kautionen oder Sicherheiten im engeren Sinn, jedoch sind dem Angebot:

a. unterschriebenes Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7 EG),

b. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis,

c. Sicherungskopie zwingend beizufügen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

* Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) - Vordruck VOL 8 EG ZVB-NRW mit VOL/B

* Gemäß Ziffer 8.2 der Ausschreibungsbestimmungen „Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto“: Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform spätestens bis zum 15. November (maßgeblich ist der Poststempel LANUV) vorzulegen. Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG). Wird die Rechnung erst nach Erklärung der Abnahme vorgelegt, beginnt die Zahlungsfrist am Tage des Rechnungseingangs beim Auftraggeber. In beiden Fällen beträgt sie 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen. Skonto: Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen. Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt. Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann. Rabatt. Wird zusätzlich ein Rabatt für ein oder mehrere Lose angegeben, ist dieser im Leitungsverzeichnis einzutragen und wird bei der Wertung des/der Angebot(e) berücksichtigt. (Der Rabatt wird -genau wie Skonto- bei den späteren Einzelbeauftragungen in Abzug gebracht).

* Gemäß Ziffer 8.1 der Ausschreibungsbestimmungen „Zwischenzahlungen“: Es können je Los maximal drei Zwischenrechnungen pro Vertragsjahr über erbrachte und abgenommene Leistungen erstellt werden. Diese sind in Papierform an den Auftraggeber zu senden (gem. Ziffer 8.2).

* Gemäß Ziffer 8.3 der Ausschreibungsbestimmungen „Preisanpassung mittels Preisanpassungsklausel“: Die vom Auftragnehmer im Leistungsverzeichnis eingetragenen Netto-Preise je Los sind jeweils für 2 Vertragsjahre bindend. Um der allgemeinen Inflationsrate Rechnung zu tragen, erhöhen sich die Angebotspreise ab 2017 automatisch um die vom Statistikbundesamt für das Vorjahr ermittelte Prozentangabe für die allgemeine Inflationsrate. Link „Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex“: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/LaenderRegionen/Internationales/Thema/Tabellen/Basistabelle_Inflation.html Der Auftragnehmer hat den Anspruch auf Änderung gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich geltend zu machen. Gemäß Ziffer 3.3 der Ausschreibungsbestimmungen „Berechnung der Vergütung bei Einzelbeauftragungen im Rahmen des Kaskadenverfahrens“: Die Vergütung der Einzelbeauftragung bestimmt sich durch die Multiplikation des bei den Positionen 1 bis 9 im Leistungsverzeichnis hinterlegten Netto-Preises, mit der konkret beauftragten Fallzahl bzw. Fläche. Anteilige Leistungen werden in Relation anteilig vergütet.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung).


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: — Unterschriebene Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW – Ordnungswidrigkeit gemäß dem Vordruck VOL 5d EG, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern;

— Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Vordruck VOL 5f EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern;

— Unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß Vordruck VOL 5i EG; ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;

— Unterschriebene Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Vordruck VOL 8c EG); ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt;

b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;

c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) – ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;

d) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG) – ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A); b) Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs:

a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in EUR),, Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt_Referenzen;

b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

2) Nachweise über besondere Kenntnisse, die für den Betreuungsbereich relevant sind, z. B. vertiefte Kenntnisse über spezielle Artengruppen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Flechten) oder Lebensraumtypen, Kenntnisse über raumspezifische Belastungen oder Beeinträchtigungen der Biotope, Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten im Raum, FFH-Kartierungen, Biotopkartierungen oder Biotopverbund-Bearbeitungen etc., sind ausführlich darzustellen. Demgegenüber kann auf eine allgemeine Darstellung von Kompetenzen weitgehend verzichtet werden. Nachweise über besondere regionale Kenntnisse und Erfahrungen mit dem jeweils beworbenen Betreuungsbereich.

* Beauftragungen im Betreuungsbereich im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung oder Biotopverbundplanung;

* Einbindung in die örtliche Naturschutzszene;

* vergleichbare Erfahrungen aus Projekten Dritter im Betreuungsbereich;

* besondere Kenntnisse bzgl. der bereichsspezifischen Ausprägung von Fauna, Flora und Vegetation sowie besonderer Belastungen oder Beeinträchtigungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS ist nachzuweisen. Bewerber mit fachlich-hochspezialisiertem Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge übernehmen (z. B. Flechtenkartierung auf Schwermetallstandorten etc.) werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt werden. (Formblatt:Erklärung Datenerfassung)

d) Alle Personen, die später auch die Auftragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen werden, sind aussagekräftig darzustellen. Dabei müssen insbesondere nachfolgende Angaben enthalten sein:

1) ausführliche Darlegung der vorliegenden fachlichen Qualifikation(en) insbesondere mit dem jeweils genannten Kartierungsverfahren der Biotopkartierung NRW mit mindestens einjähriger Erfahrungen pro Kartierverfahren,

2) Die für dieses Projekt vorgesehenen Personen mit Funktionsbezeichnung (z. B. Projektleiter, Mitarbeiter, Hilfskraft, Auszubildender, ...) mit kurzer Erläuterung des Aufgabeninhalts. (Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.) Soweit andere als die im Angebot benannten Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Werden ohne Zustimmung des Auftraggebers – andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10735/21/EU


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 16.1.2015 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 22.1.2015 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 23.2.2015


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Ort: DEUTSCHLAND


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Ein vergleichbarer Auftrag wird nach jetzigem Stand im Jahr 2018 ausgeschrieben werden.


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union, Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY5W9.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514111604 Fax: +49 2514112165


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101a Informations- und Wartepflicht:

(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit:

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat. § 107 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 114 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12.12.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 132256 vom 18.12.2014