Titel | Fachtechnische Begleitung des jährlichen Grund- und Oberflächenwasser-Monitorings | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt Maxim-Gorki-Str. 10 39108 Magdeburg | |
Ausführungsort | DE-39108 Magdeburg | |
Frist | 26.10.2015 | |
TED Nr. | 343057-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt Maxim-Gorki-Straße 10 39108 Magdeburg Fax: +49 3917444070 E-Mail: gw-mon-btf@laf-lsa.de Internet: www.laf-lsa.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Fachtechnische Begleitung des Grund- und Oberflächenwassermonitorings im ÖGP Bitterfeld-Wolfen 2016-2018. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Magdeburg, Sachsen-Anhalt. NUTS-Code DEE03 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Fachtechnische Begleitung des jährlichen Grund- und Oberflächenwasser-Monitorings im ÖGP Bitterfeld-Wolfen in den Jahren 2016-2018: Planung, Vorbereitung und Koordination des großräumigen Grund- und Oberflächenwasser-Monitorings (Aufstellen Beprobungspläne, arbeitstägliche Kontrolle der Probenahmeprotokolle und Freigabe der Proben zur Analytik, Problemmanagement im Rahmen der Durchführung der Messungen), Plausibilitätsprüfung der Daten, Aufbereitung der Daten zur Einpflege in die Datenbank und Dokumentation aller Monitoringleistungen sowie der vorgenommenen Prüfungen in sechs Kampagnenberichten, Auswertung der Daten und bewertende Dokumentation in einem Jahresbericht. Planung, Durchführung und Dokumentation von Qualitätssicherungsmaßnahmen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71318000 Beschreibung: Beratungsdienste von Ingenieurbüros. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Fachtechnische Begleitung des Grund- und Oberflächenwassermonitorings für den Zeitraum 2016-2018 mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr (2019, 2020, 2021) Die Leistungen Planung, Vorbereitung, Koordination, Begleitung, Plausibilitätsprüfung der Daten und Dokumentation in Kampagnenberichten, Auswertung und Dokumentation in einem Jahresbericht sowie die Leistungen zur Qualitätssicherung sind jeweils jährlich zu erbringen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.12.2018 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) vorzugsweise unter Verwendung des mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb übergebenen Formblattes abzugeben, — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Schriftliche Erklärungen: 1) dass Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g) VOF nicht vorliegen. 2) dass Ausschlussgründe § 4 (9) 1-6 VOF nicht vorliegen. 3) Erklärung nach § 2 (3) VOF. 4) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. 5) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes). 6) Erklärung zum Nachauftragnemereinsatz § 13; Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes). 7) Erklärung zu Kontrollmaßnahmen der Auftraggeberin (§ 17 Landesvergabegesetz). Beifügung Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) § 5 (4) a) VOF – Nachweis einer Haftpflichtversicherung. 2) § 5 (4) c) VOF – Erklärung über den Umsatz für entsprechend vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1.) Deckungssummen in Höhe von 500 000 EUR für Personen und jeweils mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (Kopie der gültigen Police oder Versicherungsbestätigung mit prüfbarer Darstellung der versicherten Tätigkeiten, Ausschlüsse und Eigenbeteiligung). Soweit die Deckungssummen nicht versichert sind, Vorlage einer Erklärung, dass die Versicherung im Auftragsfall den Forderungen angepasst wird. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) § 5 (5) b) VOF – Referenzprojekte zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Unternehmens im Bereich Grundwassermonitoring; 2) § 5 (5) a) VOF – Eine namentliche Benennung der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Projektleiter und Projektbearbeiter mit Angabe der beruflichen Qualifikation sowie Berufserfahrungen bei der Durchführung von Leistungen wie vorstehende Referenzprojekte; 3) § 5 (5) d) VOF – Jährliches Mittel der Beschäftigten (fest angestellte Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Jahren und Angabe der Anzahl der Beschäftigten der Berufsgruppen Dipl.-Ingenieure (Univ. und FH bzw. entsprechende Qualifikation) und technische Mitarbeiter; 4) § 5(5) e) VOF – Angaben zur Software bezogen auf die Aufgabenstellung; 5) § 5 (5) f) VOF – Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem. Sofern kein normiertes Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt, sind die Maßnahmen zur Qualitätssicherung verbal zu beschreiben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 4.) technische Mindestvoraussetzungen: GeODin 8 (Client/Server-Modul), PostgreSQL-Datenbanken, GIS (*.shp-kompatibel), Officesoftware (*.xlsx-/*.docx-/*.pptx-kompatibel). Falls die technischen Mindestvoraussetzungen nicht gegeben sind, Vorlage einer Erklärung, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen werden. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Ope minimum number 3 IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Reduction of the number nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 62-67226-GOWM ÖGP BTF IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 26.10.2015 - 14:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle Deutschland E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 34551411529 Internet: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de Fax: +49 345514141115 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag u. a. unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Auf die übrigen Regelungen in § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.09.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134347 vom 01.10.2015 |