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Titel
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Aktualisierung, Varianten- und Prognoserechnung unter Berücksichtigung neuer geologischer Erkenntnisse, die Erstellung von Flurabstandskarten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
AusführungsortDE-45659 Recklinghausen
Frist07.12.2015
TED Nr.394368-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

Fax: +49 23613053268


E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Internet: www.lanuv.nrw.de

Internet: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en) Verbraucherschutz Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Fortführung GW-Modellierung (Rahmenvertrag).


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 NUTS-Code DEA36


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Weiterentwicklung des Grundwasser-Großraummodells im Rheinischen Braunkohlerevier für den Prognosezeitraum bis 2 200. Der Auftrag umfasst insbesondere die Aktualisierung, Pflege, Varianten- und Prognoserechnung unter Berücksichtigung neuer geologischer Erkenntnisse, die Erstellung von Flurabstandskarten und zukünftige Erweiterung des bisherigen Drei-Schollen-Modells.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71332000, 71351200, 71351000, 71351900 Beschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik. Geologische und geophysikalische Beratung. Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten. Geologische, ozeanographische und hydrologische Untersuchungen.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Vgl. II. 1.5).


II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Gemäß Vergabeunterlagen.


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Es wird gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gem. § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW nach Anlage 1 der Verordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW) mit dem Angebot (nicht dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Weiterhin werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG-NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Vertragsbestandteil. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Anlage 2 der RVO TVgG-NRW mit dem Angebot (nicht dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Vertraglich wird der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 3 TVgG NRW dazu verpflichtet, die Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Daneben wird der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 5 TVgG-NRW vertraglich dazu verpflichtet, den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


1. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der Anwendung und möglichen Modifikation des Programms FEFLOW nachweist.


2. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der Simulation von Tagebauen und Restseen mit dem Programm FEFLOW nachweist.


3. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der instationären Kalibrierung eines 3D-Grundwassermodells, welches mehrere Grundwasserstockwerke und mehrere geologische Schollen umfasst, mit dem Programm FEFLOW nachweist.


4. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit räumlicher Erweiterung oder Neuaufbau eines Grundwassermodells mit dem Programm FEFLOW über Schollenränder hinaus nachweist.


5. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen mit der Aktualisierung von Modelleingangsdaten (Geologie, zeitlich abhängige Daten) für das Programm FEFLOW nachweist.


6. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von Bilanzen für (Modell-)Teilräume mit dem Programm FEFLOW nachweist.


7. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Kenntnisse der Hydrogeologie im Rheinischen Braunkohlenrevier nachweist.


8. Mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt, abgeschlossen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), mit welcher der Bewerber umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im sicheren Umgang mit umfangreichen Datenbanksystemen (mindestens ACCESS) darlegt.


Der Bewerber muss die vorgenannten Referenzanforderungen (1. bis 8.) kumulativ erfüllen. Es ist dabei nicht erforderlich, dass für die Erfüllung der genannten Anforderungen jeweils unterschiedliche Referenzprojekte eingereicht werden, d.h. der Bewerber kann die Referenzanforderungen z.B. auch durch ein Projekt, welches die Anforderungen 1. bis 8. vollständig erfüllt, nachweisen. Hinsichtlich jedes Referenzprojektes sind mindestens folgende Angaben vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag zu machen:


1. Projektbezeichnung;


2. Projektzeitraum (Beginn und Abschluss);


3. Referenzauftragnehmer;


4. Referenzauftraggeber;


5. Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber (einschließlich Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, E-Mail-Adresse und postalische Adresse);


6. Auftragsvolumen;


7. Projektbeschreibung;


8. Aufgabe des Bewerbers im Projekt (z. B.: Projektleitung, Modellierung, Datenaufbereitung, Ergebnisauswertung, Ergebnisdarstellung).


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Reduction of the number nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 13060/52/EU


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 07.12.2015 - 11:59 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 07.12.2015 - 12:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) und der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) durch.


(2) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der zwingend erforderlichen methodischen Einheitlichkeit der Leistungserbringung.


(3) Der ausgeschriebene Auftrag wird auch im Anwendungsbereich der VOF als Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen (vgl. Richtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge bzw. Art. 33 Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG).


(4) Die Vordrucke für den Teilnahmewettbewerb können bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist auf dem Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) abgefordert werden.


(5) Bewerberfragen sind bis spätestens zum 26.11.2015 über den Vergabemarktplatz des Landes NRW an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung der bis zu diesem Zeitpunkt gestellten Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 27.11.2015.


(6) Die schriftlichen Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlages werden Sie gebeten, den Vordruck VOL 9a außen auf dem Umschlag anzubringen.


(7) Das LANUV wird nur den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern die Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen.


(8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bewerbers/Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags/Angebots sowie die Teilnahme an etwaigen Verhandlungen findet durch den Auftraggeber nicht statt.


(9) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht zugelassen. Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYEPF.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.


§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:


1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.


§ 101a Abs. 1 GWB lautet: „Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Müsnter Deutschland


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04.11.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134631 vom 09.11.2015