Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Auftraggeberbremenports GmbH & Co. KG
Am Strom 2
27568 Bremerhaven
AusführungsortDE-27568 Bremerhaven
Frist03.12.2015
TED Nr.391651-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Freie Hansestadt Bremen (Land)

„Sonstige Sondervermögen Fischereihafen des Landes Bremen (-Wasserseite-)“

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen


bremenports GmbH & Co. KG

Am Strom 2

27568 Bremerhaven

Fax: +49 47130901532


E-Mail: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de

Internet: www.bremenports.de


I.2) Haupttätigkeit(en) Hafeneinrichtungen


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: 2015/276 Offshore Terminal Bremerhaven – Wasserseitige Kampfmittelsuche/Räumung.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Bauauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bremerhaven, Weser im Bereich Blexer Bogen. NUTS-Code DE502


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten in einem Teilbereich der Weser bei Bremerhaven (Blexer Bogen) im Land Bremen für den Neubau des Offshore-Terminals Bremerhaven. Es handelt sich hierbei um Taucharbeiten im Tidebereich der Weser in einer Tiefe von ca. 0-15 m. Es müssen Kampfmittel in einer Tiefenlage bis zu ca. 3,00 m unter Gewässersohle identifiziert und geborgen werden.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90523100 Beschreibung: Beseitigung von Waffen und Munition.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten in einem Teilbereich der Weser bei Bremerhaven (Blexer Bogen) im Land Bremen für den Neubau des Offshore-Terminals Bremerhaven. Es handelt sich hierbei um Taucharbeiten im Tidebereich der Weser in einer Tiefe von ca. 0-15 m Insgesamt müssen ca. 230 Anomalien in einer Tiefenlage bis zu ca. 3,0 m unter Gewässersohle identifiziert und geborgen werden.


II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 15.01.2016 Abschluss 30.09.2016 Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1 Beschreibung Kampfmittelräumung im Bereich der Weser ab einer Tiefe von ca. -7,0 m NN


1) Kurze Beschreibung Identifizieren und Bergen von Anomalien im Tidebereich der Weser durch Taucharbeiten.


2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90523100


3) Menge oder Umfang Es handelt sich um ca. 40 Anomalien im Tidebereich der Weser ab einer Tiefe von ca. -7,0 m NN. Diese Anomalien müssen durch Taucharbeiten identifiziert und geborgen werden.


4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags


5) Zusätzliche Angaben zu den Losen


Los-Nr: 2 Beschreibung Kampfmittelräumung im Bereich der Weser bis zu einer Tiefe von ca. -7,0 m NN


1) Kurze Beschreibung Kampfmittelräumung für den Flachwasserbereich des OTB.


2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90523100


3) Menge oder Umfang Es handelt sich um ca. 190 Anomalien im Tidebereich der Weser bis zu einer Tiefe von ca. -7,0 m NN. Diese Anomalien müssen durch Taucharbeiten identifiziert und geborgen werden.


4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags


5) Zusätzliche Angaben zu den Losen


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H.


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOB/B.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Erlaubnis für das Unternehmen nach § 7 Sprengstoffgesetz. Das Kampfmittelgesetz der Freien Hansestadt Bremen ist zu befolgen. Die Firma hat eine Zulassung des Kampfmittelräumdienst Bremen vorzulegen. Auskunft über die benötigten Voraussetzungen für die Zulassung sind beim Kampfmittelräumdienst Bremen erhältlich.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag“ ist unter der E-Mail Adresse: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen. Die nachfolgend gemachten Angaben sind von jedem Bewerber und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft verbindlich zu machen:


2. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 Sektorenverordnung zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Sektorenverordnung genannten und nachfolgend wiedergegebenen Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:


a) Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen im In- oder Ausland: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,


b) Vorteilsgewährung/Bestechung: §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),


c) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: § 299 des Strafgesetzbuches,


d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,


e) Bestechung von Mandatsträgern: § 108e des Strafgesetzbuches,


f) Subventionsbetrug: § 264 des Strafgesetzbuches,


g) Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuches. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.


3. Eigenerklärung, dass


a) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,


b) das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,


c) das Unternehmen nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beitrage zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,


d) das Unternehmen keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und


e) keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, nach § 21 Abs. 2 Sektorenverordnung für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.


4. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes.


5. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gem. § 21 SchwarzarbG und § 6 AEntG vorliegt. Hinweis: Gemäß § 21 SchwarzArbG gilt: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Bauauftrag der in § 98 Nr. 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von 3 Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach


1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11,


2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,


3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder


4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches


• zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.


• Gemäß § 21 AEntG gilt: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.


• Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben auch bereits vor Zuschlagserteilung Nachweise zu verlangen.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag“ ist unter der E-Mail Adresse: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen.


2. Von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind verbindlich folgende Angaben zu machen:


a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjähre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,


b) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach


— Technisches Leitungspersonal,


— Ingenieure,


— Sonstige technischen Angestellte,


— Kaufmännisches Personal und


— Gewerbliche Mitarbeiter


c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen.


3. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen an die Eignung:


a) Der Bewerber oder die Bietergemeinschaft weisen ausreichenden Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) nach. Für diesen Versicherungsschutz gelten die folgenden Mindestanforderungen: Die Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen für Personenschäden mindestens 10 000 000 EUR und 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Diese Versicherungssummen sind im Kalenderjahr mindestens zweifach, für die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung einfach maximiert. Dem Versicherungsvertrag liegen mindestens die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (BBR) Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde.


Der Versicherungsschutz umfasst dabei mindestens:


— Die Deckung für sämtliche Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsverhältnisse aus dem Vertrag;


— Beauftragung von Subunternehmern;


— Ggf. die gesamtschuldnerische Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften inkl. der Mitversicherung des Insolvenzrisikos;


— Nachhaftung mind. 5 Jahre, d. h. Meldung von Schäden, die mind. bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags eintreten;


— Schäden durch Energiemehrkosten;


— Schäden durch Medienverluste;


— Schäden durch Tätigkeits- einschl. Be- und Entlade und Leitungsschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;


— Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten;


— Schäden aus der Tätigkeit als SiGe-Koordinator;


— Schäden durch Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten;


— Die Umwelthaftpflichtversicherung inkl. Regressrisiko;


— Die Umweltschadensversicherung;


— Kein Offshoreausschluss.


4. Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag OTB“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag OTB“ ist unter der E-Mail Adresse: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


— Erlaubnis für das Unternehmen nach § 7 Sprenggesetz;


— Angaben zum bei Auftragsvergabe vorgesehenen Räumstellenleiter (Name, Befähigung § 20 SprengG, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte);


— Nachweis über eine externe Qualitätssicherung, ggf. des Gütezeichens „Gütesicherung Kampfmittelräumung“ (RAL-GZ 901) oder Vergleichbares;


— Darstellung des innerbetrieblichen Arbeitssicherheitsmanagements;


— Angaben zur Qualifikation für das in der Kampfmittelräumung eingesetzte Personal;


— Angaben zu Kapazitäten der Bewerber:


a. Anzahl Fachpersonal mit einer Befähigung nach §20 Sprenggesetz (SprengG)


b. Nachweis der Wartung der Tauch-, Berge und Schiffstechnik nach UVV. Es ist im Einzelnen die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Eigen- und Fremdgeräte) darzustellen und zu erläutern.


— Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.


— Jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass insgesamt die technische Leistungsfähigkeit vorliegt, die zur Durchführung der Bauaufgabe erforderlich ist. Die Referenzen dürfen nicht älter sein als zehn Jahre, gerechnet ab Beginn der Ausführung bis heute.


— Das für die Durchführung des Auftrags erforderliche Gerät steht zur Verfügung.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Restricted


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 2015/276 Offschore Terminal Bremerhaven-wasserseitige Kampfmittelberäumung


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 03.12.2015 - 13:30


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgen gem. § 19 Abs.2 SektVO. Das Auskunftsverlangen muss rechtzeitig gestellt werden. Auskünfte werden erteilt, soweit die Anfragen spätestens 6 Kalendertage vor dem Eröffnungstermin ausschließlich schriftlich oder auf elektronischem Weg beim Auftraggeber eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.


1 Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.


2 Die Auswahl der Teilnehmer wird wie folgt durchgeführt: Der Auftraggeber wird zunächst eine formelle Eignungsprüfung durchführen. Bei den hiernach verbliebenen Bewerbungen wird im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung anhand der vorstehend genannten Mindestbedingungen zu den Kriterien unter III.2) festgestellt, ob der Bewerber nach Überzeugung des Auftraggebers für den Auftrag die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Die hiernach geeigneten Bieter werden zum weiteren Verfahren zugelassen.


3 Die zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmer erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, in der das weitere Verfahren mit den einzuhaltenden Bedingungen beschrieben wird.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +49 4213612256 Internet: www.bau.bremen.de Fax: +49 4214962256


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:


a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 107 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.


b) Der Antrag ist unzulässig, soweit


— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;


— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;


— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72 28195 Bremen Deutschland E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Telefon: +49 4213612256 Internet: www.bau.bremen.de Fax: +49 4214962256


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 02.11.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134623 vom 06.11.2015