Titel | Konzeption und Vorbereitung von Fledermausmonitoring | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Naturschutz (BfN) ZENTRALE Konstantinstr. 110 53179 Bonn | |
Ausführungsort | DE-53179 Bonn | |
Frist | 16.04.2015 | |
Beschreibung | 1. Bundesamt für Naturschutz (BfN) Referat Z 1.2 Konstantinstr. 110 53179 Bonn Tel.: 0228 / 8491-1152 Fax: 0228 / 8491-1149 E-Mail: Claudia.Schwister@BfN.de. 2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A. 3. Form 3.1 Form der Angebote Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen doppelten Briefumschlag bei der folgenden Adresse einzureichen: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Referat Z 1.2 Frau Schwister Konstantinstr. 110 53179 Bonn Weiterhin ist der innere Umschlag wie folgt zu kennzeichnen: Bitte nicht öffnen! Ausschreibung: Konzeption und Vorbereitung einer Erprobungsphase eines akustischen Fledermausmonitorings für das FFH-Monitoring der Fledermäuse in Deutschland Geschäftszeichen: Z 1.2 - 52602/2015/K/8 Angebotsfrist: 16. April 2015 Bitte beachten Sie, dass elektronische Angebote nicht zugelassen sind. 3.2 Sprache Deutsch (sowohl für Rückfragen, als auch für den Schriftverkehr). 4. Leistungsbeschreibung 4.1 Konzeption und Vorbereitung einer Erprobungsphase eines akustischen Fledermausmonitorings für das FFH-Monitoring der Fledermäuse in Deutschland Alle Fledermausarten in Deutschland sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Dies verpflichtet die Mitgliedstaaten nach Art. 11 FFH-RL zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Fledermausarten in Deutschland. Über die Ergebnisse der Überwachung ist nach Art. 17 alle 6 Jahre der Europäischen Union zu berichten. Die Kriterien für die Bewertung des Erhaltungszustandes sind i) das Verbreitungsgebiet ii) die Population iii) die Größe des Lebensraumes und iv) die Zukunftsaussichten. Ein Monitoring für Fledermäuse zu gestalten, beinhaltet einige Herausforderungen. Insbesondere die Erfassung und Bewertung des Zustands der Population gestaltet sich bei manchen Arten schwierig. Fledermäuse leben sehr heimlich, Quartiere sind meist unbekannt und unstet. Daher ist es bei einigen Arten nicht möglich, über direkte Zählung von Individuen robuste Daten zu erheben, die zur Ableitung von Populationsentwicklungen herangezogen werden können. Durch das akustische Orientierungssystem der Tiere kann mit Hilfe von Technik zur Aufnahme und Auswertung von Ultraschallsignalen die Anwesenheit einer Fledermaus registriert werden. Da die Echoortung der Fledermäuse artspezifisch bzw. artengruppenspezifisch ausgeprägt ist, kann die Aufnahme meist einer Fledermausart oder einer Artengruppe zugeordnet werden. Als Arbeitsergebnis des Workshops „Überarbeitung der Methoden und Bewertungskriterien beim FFH-Monitoring der Fledermäuse“ vom 31.08. - 03.09.2014 in der Internationalen Naturschutzakademie auf Vilm wurden seitens der Teilnehmer/innen, Länderfachbehörden oder deren Vertreter/ innen, die Ergebnisse aus den Erfassungen der Wochenstubenquartieren für einige Fledermausarten als unzureichend eingeschätzt, um den Erhaltungszustand zu bewerten und es wurden die Potentiale eines akustischen Monitorings ausgewählter Fledermausarten herausgestellt. Dies betrifft vor allem die Arten der Gattung Pipistrellus und den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula). Informationen zum FFH-Monitoring der Fledermäuse in anderen Mitgliedstaaten der EU zeigen, dass ein akustisches Monitoring im Sinne des FFH-Monitorings erfolgreich umgesetzt werden kann. Sieben Bundesländer haben sich dazu bereit erklärt, die Erprobung eines akustischen Monitorings umzusetzen. Ziel ist es, ein akustisch basiertes Monitoring für ausgewählte Fledermausarten auf Bundesebene zu etablieren. Erster Schritt und Inhalt dieses Werkvertrages ist die Konzeption und die Einleitung einer Erprobungsphase. Die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen zur Stichprobenanzahl und -auswahl, zur Technik, zur Anwendung, zur Dateninfrastruktur und Auswertung ist Voraussetzung, um eine Handlungsempfehlung zur Erprobung eines akustischen Monitorings zu verfassen. Die über den Einsatz dieser Monitoringmethode gewonnen Daten werden zur Erhaltungszustandsbewertung im Rahmen des FFH-Monitorings herangezogen. Es werden Erkenntnisse zur Verbreitung (Range) einzelner Fledermausarten ebenso erwartet, wie zu Populationsentwicklungen. Die Daten können über die FFH-Berichterstattung hinaus auch z.B. zur Überarbeitung der Roten Listen herangezogen werden. Es ist zu prüfen, inwieweit sich Synergien zwischen einem akustisches Fledermausmonitoring und weiteren Monitoringprogrammen (z.B. HNV-Monitoring, Wasserrahmenrichtlinie) ergeben und wie sich diese nutzen lassen könnten. Zu erbringende Leistungen: 1) Akustische Fledermausmonitoring-Programme werden in verschiedenen Ländern (u.a. IRE, GB, FR) umgesetzt. Veröffentlichungen und Berichte zu diesen Erfassungsprogrammen und zur aktuellen Forschung bzgl. dieser Fragestellung sind zu recherchieren und hinsichtlich der Ermittlung der Anzahl, Auswahl und Verteilung der Stichproben und der notwendigen Anzahl an Fledermauskontakten/ Stichprobe für eine robuste Trendermittlung der Fledermauspopulationen auszuwerten, sowie der verwendeten Technik und Durchführungsvorgaben (Erfassungszeiten, Wetter) zusammenzustellen. Der gesamte Erfassungsablauf und Datenanalyse der jeweiligen Programme ist textlich darzustellen. Ein persönlicher Austausch mit den Programminitiatoren und –koordinatoren ist anzustreben, um im Gespräch weitere Erfahrungen, die über die publizierten Berichte hinausgehen zu erfragen. Zu den Gesprächen sind Gedächtnisprotokolle anzufertigen. Es ist zu überprüfen, ob die Methoden prinzipiell geeignet sind, die Anforderungen des FFHMonitorings zu erfüllen. 2) Entwurf eines Verfahrens zur Ermittlung der Anzahl und Verteilung der Stichproben für jede Variation der akustischen Erfassung (Transekte (zu Fuß/PKW) und stationäres Monitoring). a) Zum Einsatz eines akustischen Monitorings ist ein Vorgehen zur Ermittlung der Stichprobenanzahl, sowie zur Stichprobenauswahl und -verteilung in Anlehnung an die bisherige Stichprobenverteilung im FFH-Monitoring auf die Bundesländer zu entwerfen. b) Vorhandene statistische Verfahren zur Ableitung von Populationsdichten bzw. -trends aus akustischen Daten sind dahingehend zu prüfen, ob diese die Anforderungen des FFHMonitorings erfüllen. Es sind Mindestanforderungen an die Varianten des Monitoringprogramms (insb. Datendichte) zu formulieren, die eine FFH-konforme Trendermittlung erlauben. 3) Gegenüberstellung der verschiedenen Varianten der Transektmethode (zu Fuß/PKW) und eines stationären akustischen Monitorings hinsichtlich der statistischen Auswerteverfahren, der Effizienz und der Operationalität für das FFH-Monitoring. 4) Es ist zu evaluieren, welche akustischen Erfassungssysteme für den Einsatz in einem Monitoring einsetzbar sind. Grundsatzfragen zur Eignung sind insbesondere die Vergleichbarkeit der Geräteleistungen untereinander und über die Zeit. Über die Lautaufzeichnung hinaus ist ein Vorgehen zur Georeferenzierung der Aufnahmestandorte sowie der automatisierten Auswertung der Daten und der Datenhaltung zu erarbeiten. 5) Erarbeitung einer a) Stichprobenverteilung in den beteiligten (sieben) Bundesländern nach dem unter Punkt 2a) erarbeiteten Vorgehen b) Handlungsempfehlung für die Durchführung der probeweisen Erfassung der Fledermäuse. Aus der Anleitung muss hervorgehen, wie die Technik eingesetzt werden soll und Daten aggregiert und übermittelt werden. 6) Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Bundesländer, auf der dargelegt wird, wie die einzelnen Varianten anzuwenden sind, um eine Trendermittlung der Fledermauspopulationen in Deutschland zu gewährleisten. In Diskussion mit den Bundesländern wird dann über die Methode mit der höchsten Eignung für das FFH-Monitoring beraten werden. 7) Es ist ein Bericht zur Erarbeitung der Handlungsempfehlung zu erstellen, in dem das Vorgehen darzulegen und zu begründen ist und Entscheidungen transparent und nachvollziehbar dargelegt werden. Alle Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem zuständigen Betreuer am BfN durchgeführt. Das BfN stellt im Rahmen dieses Werkvertrages verfügbare Geodaten ( Basis-DLM) zur Verfügung. Es sind zwei Abstimmungstermine vorzusehen: Ein Termin zu Beginn der Umsetzung des Werkvertrages und ein zweiter zur Abschlussbesprechung. Während und zum Abschluss des Vorhabens vorzulegende Arbeitsergebnisse Zur ausführlichen Abstimmung mit dem BfN ist der/ die Werkvertragsnehmer/in verpflichtet, nach Punkt 3 in den o.g. Arbeitsschritten einen Zwischenbericht abzugeben, der den Stand der Arbeiten wiederspiegelt. Der Zwischenbericht ist in Textform zu erstellen. Über die Handlungsempfehlung hinaus ist zum Abschluss des Werkvertrags ein erläuternder Bericht zu erstellen, aus dem die Hintergründe für die Handlungsempfehlungen hervorgehen, die gesichtete Literatur aufgeführt ist und grundlegende Informationen für das weitere Vorgehen und die Auswertung der gesammelten Daten beschrieben sind. Der Bericht ist in Textform zu erstellen. Voraussetzungen/ Eignungskriterien Der/die Werkvertragsnehmer/in muss über fundierte Kenntnisse in der Fledermausbiologie verfügen. Spezielle Kenntnisse der Methoden und des Untersuchungsdesigns zur akustischen Erfassung von Fledermäusen werden vorausgesetzt. Des Weiteren sind Erfahrungen mit der statistischen Auswertung von bioakustischen Daten Voraussetzung zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Erprobung eines akustischen Fledermausmonitorings auf Bundesebene. Erfahrungen in der Umsetzung eines überregionalen Fledermausmonitorings sind erwünscht. Zeitplan Leistung Zeitraum Werkvertragsannahme und Beginn der Bearbeitung sofort nach Vergabe Erarbeitung der Punkte 2) und 5) bis 2 Monate nach Vertragsannahme Erarbeitung der weiteren Punkte der Leistungsbeschreibung und Fertigstellung des Abschlussberichts bis 6 Monate nach Vertragsannahme Seite 5 von 6 4.2 Ort der Leistungserbringung Bundesamt für Naturschutz (BfN), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. 5. Unterteilung in Lose Die Gesamtleistung bildet ein Los. Zu dem Los können nur Angebote über die Gesamtheit der geforderten Leistungen abgegeben werden. 6. Nebengebote Nebengebote sind nicht zugelassen. 7. Anforderung und Einsicht der Vergabeunterlagen Die Vergabe- und Vertragsunterlagen können bei der in Nr. 1. angegebenen Stelle per E-Mail oder per Post angefordert werden. Etwaige Fragen sind ebenfalls an diese Stelle zu richten. 8. Fristen Angebotsfrist: 16.04.2014, 14:00 Uhr. Bindefrist: 29.05.2015 Ausführungsfrist: Die zeitliche Realisierung des Projektes ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. 9. Sicherheitsleistungen Sicherheitsleistungen sind nicht vorgesehen. 10. Zahlungsbedingungen Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B in der jeweils gültigen Fassung. Abschlagszahlungen sind unten den dort genannten Bedingungen zugelassen. 11. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bieters verlangt Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Unterlagen bzw. Erklärungen abzugeben: a) Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) Internet: http:////www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html b) Falls die Tatbestände Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmen bestehen, ist ebenfalls erforderlich: Eigenerklärung Arbeitsgemeinschaft und/oder Eigenerklärung Nachunternehmen Internet: www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html c) Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Unterlagen, die der Beurteilung der fachlichen Eignung des Bieters dienen, können sich aus dem Leistungsverzeichnis und den Zuschlagskriterien ergeben. 12. Zuschlagskriterien · Vollständigkeit der Angebotsunterlagen Plausibles Preis-Leistungs-Verhältnis · Plausible Arbeitsplanung · Nachweis fachlicher Kompetenz durch themenbezogener Publikationen, Vorträge, Umsetzung ähnlich gelagerter Projekte · Erfahrung mit der Erfassung bioakustischer Daten · Erfahrung in der Durchführung von Fledermauserfassungs-Programmen · Kenntnisse der Fledermausbiologie, insb. Der Echoortung | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 132814 vom 13.03.2015 |