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Titel
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Verrichten von Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberLandratsamt Oberhavel FB Personal und Finanzen
Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg
AusführungsortDE-16515 Oranienburg
Frist15.04.2015
TED Nr.110119-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landkreis Oberhavel

Der Landrat

FB Finanzen und Informationstechnik

Adolf-Dechert-Str. 1

16515 Oranienburg

Fax: +49 3301601370


E-Mail: katrin.pelka@oberhavel.de

Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en)


Allgemeine öffentliche Verwaltung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Vorgezogene Maßnahmen Häuser 4 und 5.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Bauauftrag


Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Luisenhof, Germendorfer Allee 17, 16515 Oranienburg. NUTS-Code DE414


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Vorgezogene Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 45000000, 45111100, 90743200, 45453100 Beschreibung: Bauarbeiten. Abbrucharbeiten. Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe. Sanierungsarbeiten.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose


Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote


Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Entkernung der Gebäude, Teilabbruch eines Gebäudes, Abbruch von Unterdecken, Trockenbauwänden, Estrichen, Einbauten und ähnlichen Konstruktionen, Schadstoffsanierung (KMF, PAK, Holzschutzmittel) einschl. zugehöriger Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.


II.2.2) Information about options Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


Beginn der Bauarbeiten: Beginn 29.06.2015 Abschluss 14.08.2015


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß VOB/A § 9 EG / VOB/B § 17.


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter oder Bietergemeinschaften zulässig.


Eine Bietergemeinschaft hat ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben:


— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,


— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,


— und in der der bei der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,


— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Geschäftssprache: Deutsch. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:


— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,


— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,


— Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,


— Angaben zu Insolvenzen und Liquidation,


— Angabe, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,


— Angabe zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung,


— Angabe zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 EstG vom zuständigen Finanzamt,


— Angabe zum Vorhandensein einer Zertifizierung gem. BGR 128.


Darüber hinaus ist/sind folgende Bescheinigung/-en in Kopie vorzulegen: Nachweise der Zertifizierung gem. BGR 128 (Nachweis des Vorhandenseins eines geschulten und zertifizierten Sachkundigen gem. BGR 128). Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:


— Angaben zum Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Bauleistungen oder Leistungen im Bereich vorgezogene Maßnahmen beinhalten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:


— Benennung von 3 wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich vorgezogene Maßnahmen beinhalten, mit Angabe des Auftraggebers und Kontaktdaten, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und Volumen und Umfang des Auftrages- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (in Bezug auf das aktuelle Geschäftsjahr) gegliedert u. a. nach Auszubildenden, Angestellten und Geschäftsführer(n),


— Benennung der Technik, die für die zu erbringende Leistung zur Verfügung steht. Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: OSOL.31.350.06.OV002.15


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Notice buyer profile Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 206-363998 25.10.2014


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.04.2015 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 17.04.2015 - 10:30


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 08.06.2015


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 17.04.2015 - 10:30 Ort: Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Deutschland


Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter oder Bevollmächtigte, die sich als solche ausweisen können. Submission 10:30: Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1, Raum 3.44 - Haus 1, 16515 Oranienburg.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5YCUA.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Deutschland


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. § 107 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...)


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind". Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Deutschland


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.03.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 132957 vom 01.04.2015