Titel | Erstellung von Kommunikationssteuerungssystem | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Willy-Brandt-Allee 20 65197 Wiesbaden | |
Ausführungsort | DE-65197 Wiesbaden | |
Frist | 20.05.2015 | |
TED Nr. | 134960-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Willy-Brandt-Allee 20 65197 Wiesbaden Fax: +49 61188013109 E-Mail: vergabe.ptlv@polizei.hessen.de Internet: www.polizei.hessen.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Projekt Neuausrichtung der Lage- und Führungssysteme für die Hessische Polizei. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 13 NUTS-Code DE7 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Lage- und Führungssysteme (kurz Einsatzführungssystem) dienen der zentralen Führung von polizeilichen Einsätzen des täglichen Dienstes (AAO) und den Befehlsstellen zur Führung besonderer Lagen (BAO). Zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung soll für die Polizei Hessen ein Einsatzführungssystem (EFS) samt Geoinformationssystem (GIS) beschafft und entsprechend der Architektur des Leitstellenverbundes der Hessischen Polizei (inkl. eines Test- und Schulungssystems) implementiert werden. Die Systeme sind zukunftssicher im Hinblick auf neue Technologien (insbesondere den BOS-Digitalfunk) auszulegen. Mit standardisierten, offengelegten Schnittstellen und Protokollen sind externe, angrenzende Systeme anzubinden. Das Einsatzführungssystem muss in der Lage sein, den BOS-Digitalfunk voll umfänglich zu bedienen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere die Lieferung und Installation der Hardware und der Software aller Ebenen (Betriebssystem, betriebssystemnahe Software, Middleware und Anwendungssoftware) für das Gesamtsystem, die Ertüchtigung der dezentralen Serverräume, die erforderliche Schnittstellenanpassung der Anwendungssoftware, die Implementierung des Gesamtsystems, die Datenmigration der Bestandsysteme und darüber hinaus die Pflege und Wartung des Gesamtsystems inkl. die Umsetzung der im Lebenszyklus des Systems erforderlichen Weiterentwicklungsbedarfe. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 32573000, 48000000, 48510000 Beschreibung: Kommunikationssteuerungssystem. Softwarepaket und Informationssysteme. Kommunikationssoftwarepaket. II.1.7) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Gemäß Vergabeunterlagen. III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit: Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant angegebenen anderen Unternehmen (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) und die zur Auftragsausführung vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad mindestens VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 HSÜG (Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) bzw. VS-Vertraulich gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 HSÜG zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstige -anordnungen, nach HSÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für das Land Hessen (VS-Anweisung – VSA, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.2.2010 – Z 1-03 a 08.08, StAnz. S. 934) sind zu beachten und einzuhalten. Unter anderem ist das Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) gemäß Anlage 7 zur VSA für das Land Hessen unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Im Übrigen werden die Vergabeunterlagen, welche Verschlusssachen mindestens des Geheimhaltungsgrades VS-NfD enthalten, zum Zwecke des Geheimschutzes nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber (Bieter) persönlich bzw. einen bevollmächtigten Vertreter/Boten übergeben. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) muss für das Personal, das Zugang zu den Echtdaten der Lage- und Führungssysteme hat (Migration und Betrieb) spätestens zum Zeitpunkt der System-/Datenmigration vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden. Der Auftraggeber gewährt Bewerbern, Bietern oder bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern, deren Personal noch nicht gemäß einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) sicherheitsüberprüft und ermächtigt ist, zusätzliche Zeit bis zum 31.5.2016 (vgl. III.1.5)), um diese Anforderungen zu erfüllen (§ 7 Abs. 6 VSVgV). Kann oder wird bis zu diesem Zeitpunkt kein Personal zum Zugang ermächtigt werden, kann der Auftraggeber den/die betroffenen Bewerber oder Bieter von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen; der Auftraggeber ist in diesem Falle auch berechtigt, von einem bereits mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag ohne weitere Voraussetzungen zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls dessen Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes und ermächtigtes Administrationspersonal (Ü1 bzw. Ü2) verfügen. Zudem findet hier die Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung vom 6.1.2010 (VII 3 W 020 103) Anwendung. Danach besteht eine Verpflichtung zur Anwendung des BSI-Grundschutzkonzeptes gem. BSI-Standard 100-2. Weiterhin findet die Informationssicherheitsleitlinie für die hessische Polizei Anwendung. Danach werden externe Personen, die im sicherheitsrelevanten Umfeld der hessischen Polizei tätig werden, vom Auftraggeber auf die Einhaltung von IKT-Sicherheitsbestimmungen gemäß der Informationssicherheitsleitlinie für die hessische Polizei verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung einzuhalten und personenbezogene Daten nach den Vorschriften des hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) zu verarbeiten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass das von ihm bereitgestellte Personal, sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, auf das Datenschutzgeheimnis gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. § 9 HDSG verpflichtet ist. Schließlich wird gem. § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 19.12.2014 (HVTG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. etwaige Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots (nicht mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Diese Erklärungen nach dem HVTG werden als zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Ausführung des Auftrags i. S. v. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Weiter wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 HVTG darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in dem zu schließenden Vertrag für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) nach § 18 Abs. 1 S. 1 HVTG vereinbaren wird. III.1.5) Angaben zur Sicherheitsüberprüfung: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Teil A. Allgemeine Teilnahmebedingungen: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) -zusammen „Unterlagen“- gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle kostenfrei zur Verfügung gestellten und bei der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) per download (www.had.de) oder bei der unter I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail (vergabe.ptlv@polizei.hessen.de) abrufbaren Vordrucke (Teilnahmeunterlagen) zu verwenden. Jeder Bewerber füllt die Vordrucke zum Teilnahmeantrag vollständig aus und fügt alle geforderten Unterlagen seinem Teilnahmeantrag bei. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig unterschrieben werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“ o. ä.) und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang. Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen im Zusammenhang mit den Lage- und Führungssystemen ist von großer Bedeutung, da die Ausführung des gegenständlichen Auftrages den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 HSÜG) bzw. „VS-Vertraulich“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 HSÜG) erfordert bzw. bei dessen Erbringung solche Verschlusssachen verwendet werden. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eignungsrelevante Unternehmen i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und Unteraufragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung der Teilnahmeunterlagen gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügt. Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. IV.3.4)) geforderte und nicht vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) insbesondere (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1) Teil B Nr. (A1) bis (A6) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hin, dass nach der überwiegenden Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren (Bewerber/Bieter) die vergabe- und kartellrechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2)) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen. Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3)) nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 VSVgV). In dem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) Teil B Nr. (B1) bis (B4) für Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. §§ 26, 27 VSVgV sowie ein Unterauftragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges (sog. verbundenes) Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 – Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 – VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 VSVgV ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln. Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 Satz 2 VSVgV). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungenunter III.2.2)) nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3)) nach § 27 Abs. 4 VSVgV berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (vgl. § 9 VSVgV) zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2) (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5 VSVgV). Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Teil B: Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1) im Einzelnen: (A1) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen. (A2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV). (A3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. (A4) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) gemäß der Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung – VSA) für das Land Hessen (in der Gültigkeit zum 1.5.2010) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (A5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. (A6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass er über zumindest nach § 7 HSÜG (einfache Sicherheitsüberprüfung – Ü1) oder einer vergleichbaren Vorschrift (vgl. § 8 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) oder die entsprechenden Bestimmungen der Bundesländer bzw. § 7 Abs. 7 VSVgV) sicherheitsüberprüftes Personal zur Auftragsdurchführung verfügt. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (B1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen. (B2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Unternehmen bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV). (B3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. (B4) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) gemäß der Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung – VSA) für das Land Hessen (in der Gültigkeit zum 1.5.2010) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (C1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Vordruck). (C2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nichtbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2) Nr. (C2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen. III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (D1) Darstellung (Vordruck) mindestens jeweils eines abgeschlossenen Referenzprojekts zu (i) bis (iv) und somit insgesamt mindestens vier Referenzprojekte über: (i) die Implementierung und den Betrieb eines Einsatzleitsystems eingesetzt bei einer Polizeibehörde, (ii) die Implementierung und den Betrieb eines weiteren Einsatzleitsystems eingesetzt bei einem weiteren öffentlichen Auftraggeber (hierbei kann es sich ebenfalls um eine Polizeibehörde (nicht identisch mit (D1) (i)) oder um eine nicht polizeiliche Behörde, wie Feuerwehr, Rettungsdienste etc., handeln), (iii) die Implementierung und den Betrieb einer Befehlsstellensoftware (Lageinformations- und Stabssystem) eingesetzt bei einer Polizeibehörde und (iv) die Implementierung und den Betrieb eines Geo-Informationssystems; jeweils in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist). Dabei muss mindestens eines der Referenzprojekte zu (i) bis (iv) für eine nationale (deutsche) BOS (Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben) erbracht worden sein. Der Nachweis der Erfüllung der unter Nr. (D1) (i) bis (iv) geforderten Referenzen muss durch Vorlage von jeweils mindestens einem entsprechenden Referenzprojekt erfolgen, es müssen also insgesamt mindestens vier entsprechende Referenzen vorgelegt werden. Die Referenzen müssen jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Die Darstellung der Referenzen muss auf dem Vordruck der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung hat dabei insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten: (i) Name des Auftragnehmers/durchführenden Unternehmens (erforderlich, um die jeweilige Referenz demjenigen Unternehmen als Durchführungsverantwortlichem zuordnen zu können, das sich zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit auf die Referenz beruft); (ii) Bezeichnung des Referenzprojekts; (iii) Referenzprojektdauer (Anfangs- und Enddatum); (iv) Name, Anschrift und Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers; (v) Inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts, insbesondere: Art und Umfang der erbrachten Leistungen; (vi) Angabe von vom Unternehmen im Referenzprojekt individuell erstellter Lösungen bzw. Technik für die Bedienbarkeit oder Kompatibilität (Anpassungen, Schnittstellen etc.); (vii) Gesamtauftragswert des Referenzprojekts. (D2) Vorlage eines gültigen Zertifikates nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. (D3) Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Forschungs-/Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens im Bereich EFS (Einsatzführungssysteme), insbesondere hinsichtlich Hardware-/Softwareentwicklung. (D4) Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Forschungs-/Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens im Bereich GIS (Geodateninformationssysteme), insbesondere hinsichtlich Hardware-/Softwareentwicklung. (D5) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung/-kontrolle. (D6) Vorlage (gemäß Vordruck) aussagekräftiger (anonymisierter) Mitarbeiterprofile zum Nachweis der Qualifikation und der Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und eines Stellvertreters. Dabei muss der Projektleiter mindestens über 2 Jahre und der stellv. Projektleiter mindestens über 1 Jahr Erfahrung im Bereich EFS oder GIS mit Bezug zur BOS-Leitstellentechnik sowie über eine Qualifikation im Bereich Projektmanagement verfügen. Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement ist durch Vorlage entsprechender Bildungsbescheinigungen oder Zertifikate nachzuweisen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Interessenbestätigung, zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 12-00198/2015 IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 20.05.2015 - 13:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Hessen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Ferner finden die anwendbaren Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 Anwendung. 2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 S. 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. 3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. 4) Es wird gem. § 7 HVTG darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. 5) Zu der Möglichkeit, Eignungsnachweise durch entsprechende Eintragungen in Präqualifikationsregister zu führen, wird auf die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 HVTG verwiesen. 6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. 7) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags – insbesondere in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) – hat diese EU-weite Bekanntmachung Vorrang. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126229 Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Fax: +49 6151125816 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden die Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB. § 101a Abs. 1 GWB lautet: „Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126229 Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Fax: +49 6151125816 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.04.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133092 vom 21.04.2015 |