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Technische Unterstützung bei der Datenberichterstattung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDe-06844 Dessau-Roßlau
Frist19.05.2015
Beschreibung

1. Umweltbundesamt

Referat Z 6

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 2103 3110

Fax: (0340) 2104 3110


Gz.: Z 6 – 60 430/14 Projektnummer 55740


2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A)


3. Form der Angebote Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen.


4. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.


5. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung


6. Technische Unterstützung bei der Datenberichterstattung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie


Problemdarstellung: Die Richtlinie 2002/49/EG „über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungs-lärm“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie) soll die Europäische Kommission über die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten informieren und vor allem den Lärm in Europa vermindern. Die Richtlinie enthält detaillierte Anforderungen an den Umfang der zu erfassenden Lärmquellen und die zu berichtenden Daten. Die Umgebungslärmrichtlinie wurde durch das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms“ in deutsches Recht umgesetzt. In den §§ 47c und 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden die zuständigen Behörden der Bundesländer verpflichtet, Daten „an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder an eine von ihm benannte Stelle“ zu liefern, damit die Bundesregierung ihren Mitteilungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Das Umweltbundesamt wurde vom BMU gegenüber den Bundesländern als benannte Stelle im Sinne des § 47c Abs. 5 und 6 sowie des § 47d Abs. 7 BImSchG bekanntgegeben. Im Rahmen dieses Vorhabens soll technische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Datenberichterstattung zum Kartierungsumfang, zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung geleistet werden.


Aufgabenstellung: Im Rahmen des Vorhabens sind vier Arbeitspakete (AP) zu bearbeiten:


AP 1 Analyse und Aufbereitung der Meldungen zum Kartierungsumfang


AP 2 Analyse und Aufbereitung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung


AP 3 Vorbereitung der Datenberichterstattung zur Lärmkartierung 2017


AP 4 Vorbereitung der Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung 2018


7. Ort der Leistungserbringung: Dessau-Roßlau


8. Aufteilung Die Gesamtleistung bildet ein Los.


9. Ausführungsfrist 30.08.2016


10. Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbstständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes Internet: www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen


11. Angebotsfrist 19.05.2015, 12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau) Bindefrist 19.06.2015


12. Zahlungen Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B


Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters


Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:


1. Eigenerklärung, dass


- über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,


- sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,


- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt und


- der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung). Diese Erklärung ist auf der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung abzugeben.


2. die Fachkunde ist anhand folgender beizubringender Referenzen zu belegen:


Durchführung von Lärmaktionsplanungen


Durchführung von deutschen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu den Themen bzw. angrenzenden Fachgebieten Zum Nachweis der Fachkunde sind mindestens zehn entsprechende Referenzprojekte (Lärmaktionsplanung) bzw. zwei Forschungs-und Entwicklungsvorhaben durch den Bieter zu benennen, die der Bieter eigenständig bzw. in Kooperation bearbeitet hat. Der jeweilige Projektbzw. Vorhabenabschluss soll dabei nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Es ist ausreichend, wenn der Bieter für den Nachweis auf allgemein zugängliche Fundstellen verweist.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133219 vom 29.04.2015