Titel | Erforderliche Kampfmittelerkundungsmaßnahmen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen Franziuseck 5 28199 Bremen | |
Ausführungsort | DE-28199 Bremen | |
Frist | 16.06.2015 | |
Beschreibung | a) Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen Franziuseck 5 28199 Bremen Telefon 042153780 Fax 04215378400 E-Mail: wsa-bremen@wsv.bund.de Internet: www.wsa-bremen.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2-231.2/NWB 11 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Stadt Oldenburg (Niedersachsen) f) Art und Umfang der Leistung ggf. aufgeteilt in Lose Für die Errichtung einer Spundwand sind Kampfmittelerkundungsmaßnahmen erforderlich. Der Trassenverlauf ist hierfür über eine Strecke von ca. 350 m mittels ca. 2000 Stück Tiefensondierungen zu erkunden. Funde sind zu kartieren. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden nein h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 20.07.2015 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 24.12.2015 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen auf CD können bei der unter a) bezeichneten Stelle abgefordert werden. Optional über die e-Vergabeplattform des Bundes; weitere Informationen unter „Internet: . l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: kostenfrei € o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Angebote sind in Papierform an die unter a) bezeichnete Stelle zu richten. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) q) Angebotseröffnung am 16.06.2015um 10:00Uhr Ort Die Angebotseröffnung findet in der unter a) bezeichneten Stelle statt. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme. Nach Abnahme der Leistung erfolgt auf Verlangen des Auftragnehmers der Umtausch in eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme. s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinerise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "Internet: www.wsv.de/aktuelles/ausschreibungen/vob.php.html" zur Verfügung. Es ist möglich, dass die im Internet zur Verfügung gestellte "Eigenerklärung zur Eignung" einen anderen Datumsstand aufweist als die in den Vergabeunterlagen verwendete "Eigenerklärung zur Eignung"; beide Fassungen sind in den wesentlichen Punkten Inhaltsgleich. In der "Eigenerklärung zur Eignung" sind zusammengefasst folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. - Erklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. - Erklärung ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde. - Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. - Erklärung, dass die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die mit der „Eigenerklärung zur Eignung“ abgegebenen Erklärungen vom Bieter durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Erlaubnis gem. § 7 SprengG Befähigung gem. § 20 SprengG min. 3 Referenzen über Kampfmittelerkundungsarbeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bauablaufplan mit Gerätenachweis v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 16.07.2015 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nordwest - Nachprüfungsstelle - Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941-602-0 Telefax: 04941-602-378 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133508 vom 03.06.2015 |