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Titel
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Monitoringprogramme für verschiedene Biodiversitätselemente
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm; Putbus/Lauterbach
18581 Putbus
AusführungsortDE-18581 Strachtitz
Frist11.01.2016
TED Nr.422107-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesamt für Naturschutz

Außenstelle Insel Vilm

18581 Putbus/Lauterbach

Fax: +49 3830186150


E-Mail: sandor.neels@bfn.de

Internet: www.bfn.de


Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Naturschutz Außenstelle Insel Vilm 18581 Putbus / Lauterbach Deutschland


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf zentraloder bundesstaatlicher Ebene


I.3) Haupttätigkeit(en) Naturschutz, Meeresnaturschutz Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Konsolidierung und weiterer Aufbau des Datenmanagements für marine Biodiversitätsdaten am BfN – Kurztitel AWZ-Projekt 5 „Datenmanagement“.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Putbus, Insel Vilm. NUTS-Code DE80H


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


1. Ausgangslage Im Rahmen der Vollzugsaufgaben in der AWZ sind durch das BfN insbesondere für die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VRL) und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSLR) Monitoringprogramme für verschiedene Biodiversitätselemente durchzuführen. Untersuchungen werden z.B. für Seevögel, marine Säugetiere, Fische, Biotope/Lebensraumtypen (LRT) und das Benthos mit Schiffs- und Flugzeug basierten Erfassungen durchgeführt und basieren auf standardisierten Monitoringmethoden und einem erprobten Messnetz. Weiterhin werden im Auftrag des BfN umfangreiche Flächenkartierungen von marinen Biotopen und Lebensraumtypen vorgenommen. Für die im Rahmen des Monitorings und der Kartierung anfallenden Daten müssen technisch-elektronische Unterstützungstools für die Datenauswertung, -haltung und -bereitstellung erstellt und gepflegt werden. Zudem sind die Anwendung und Aufrechterhaltung von Qualitätssicherungs-Maßnahmen (QS-Maßnahmen) wie Standardarbeitsanweisungen unerlässlich. Diese QS-Maßnahmen (z.B. standardisierte Methoden, Ringversuche) müssen an aktuelle Erfordernisse angepasst und weiter entwickelt werden. . .


2. Zielstellung Innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit soll das im Rahmen des BfN-Projektes „Datenmanagement und Qualitätssicherung des biologischen Monitorings“ (Laufzeit 2012 – 2014) erarbeitete System zur Datenhaltung und -nutzung weiterentwickelt und etabliert werden. Danach ist vorgesehen, im entwickelten Workflow bisher noch nicht erfasste meeresökologische Daten aus BfN-eigenen Untersuchungen, Daten aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Daten aus Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP – Eingriffsregelung) in die aufgebaute Datenbankstruktur einzubinden und darzustellen. Verpflichtungen des BfN im nationalen MDI-DE Prozess sollen vom Auftragnehmer in hohem Maße bearbeitet und unterstützt werden. Die Koordination und Bedienung der MDI-DE-Teilaspekte ist Teil der Koordinierungsaufgaben. Sie muss von einer geeigneten Person mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung wahrgenommen werden. Hierfür ist zudem eine hohe Flexibilität gefordert, da voraussichtlich an bis zu 5 Tagen pro Monat Arbeitsaufenthalte auf der BfN Außenstelle Insel Vilm und bei Bedarf weitere 2 Tage, ggf. beim BfN in Bonn, notwendig werden. Das neue AWZ-Projekt 5 entwickelt auf der Basis der Ergebnisse des o.g. Vorprojektes die erforderliche Geodaten-Infrastruktur zur internen und öffentlichen Bereitstellung der BfN-eigenen Monitoring- und Kartierungsdaten für die deutsche Nord- und Ostsee weiter. Die Ergebnisse des Vorhabens dienen als technische und wissenschaftliche Basis für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben des BfN in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee. Außerdem bilden sie eine Grundlage für die Erfüllung der Berichtspflichten im Meeresnaturschutz, die aufgrund der Vogelschutzrichtlinie (VRL), Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU bestehen. Sämtliche Arbeiten geschehen BfN intern in enger Abstimmung mit der Abteilung Z 2 „Zentrale Informationsdienste“, Fachgebiet Z 2.1 „Naturschutzinformation, Geoinformation“. . .


3. Aufgabenspektrum Das Aufgabenspektrum gliedert sich in Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben. Bei den Koordinierungsleistungen wird überwiegend die Sicherstellung einer vollständigen und optimalen Koordinierung und Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des Forschungspaketes verlangt. Bei den Teilaufgaben handelt es sich um Aspekte in den Bereichen Meeresnaturschutz und Geoinformatik. Bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte, die nicht bereits im Angebot als Nachunternehmer genannt wurden, ist eine vorherige Abstimmung mit dem BfN erforderlich. Im Auftragsfalle haben die Bieter sicherzustellen, dass mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben nur solches Personal betraut wird, das mindestens über die in der Ausschreibung vorgegebenen und der jeweiligen Aufgabe entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen verfügt. Der Bieter ist aufgefordert, ein Preisangebot für die einzelnen Arbeitspakete (Positionen) in die rechte Spalte des detaillierten Leistungskataloges (siehe Austauschplattform „FILR“ unter: depot.bfn.de) einzutragen. . .


4. Leistungen Abrechnungen sollen möglichst vierteljährlich gemeinsam mit der Vorlage von Zwischenberichten erfolgen. Leistungen, die einen hohen Sachkostenanteil beinhalten, können sofort nach Fertigstellung nach Abnahme durch das BfN abgerechnet werden. Die Berichte sind fachlich und sprachlich einwandfrei in deutscher und wenn erforderlich auch in englischer Sprache zu liefern. Bei der Erstellung von digitalen Produkten für die Veröffentlichung ist die Barrierefreiheit nach BITV, besonders für PDF-Dateien, zu berücksichtigen und umzusetzen. Als Grundlage für Word-Dateien steht eine BfN-Wordvorlage für barrierefreie Dokumente zur Verfügung, aus der barrierefreie PDF-Dateien erstellt werden können. Die Gesamtleistung ist entsprechend des detaillierten Leistungskataloges (siehe Austauschplattform „FILR“ unter: depot.bfn.de) in Aufgabenpakete mit eindeutig beschriebenen Einzelleistungen unterteilt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe eines Angebots, ggf. Aufgaben auf Anfrage des BfN kurzfristig zu erledigen. Daher ist eine hohe Flexibilität des Auftragnehmers erforderlich, sowohl im Hinblick auf zeitliche Verfügbarkeit als auch auf Kreativität und Effektivität. Bei der Angabe des Aufwandes zur Erfüllung der einzelnen Aufgaben ist zu berücksichtigen, dass damit alle anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt sind. Bieter müssen sich darüber hinaus verpflichten, regelmäßig tageweise oder mehrtägige Termine beim BfN auf der Insel Vilm oder ggf. in Bonn wahrzunehmen. Alle Preisangebote müssen in Brutto erfolgen. Der Mehrwertsteuersatz ist extra zu benennen.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 72300000, 72330000, 72312100, 72316000, 72322000 Beschreibung: Datendienste. Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung. Datenaufbereitung. Datenanalyse. Datenverwaltung.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja


Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe auch Punkt VI.3).


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen:


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern. III.2.1)


(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4)) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);


(b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;


(c) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A vorliegen sowie dass alle Beschäftigungsverhältnisse den aktuellen tarifvertraglichen Bindungen unterliegen und die Voraussetzungen zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes nicht vorliegen (Eigenerklärung nach der VOL/A oder der VOF und Eigenerklärung „Nachunternehmer“ nach der VOL/A oder der VOF);


(d) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll: Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Eigenerklärung zu Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:


(a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen;


(b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Diese Anforderungen dienen dem BfN zur Eignungsbewertung der Bieter. Bieter sind aufgefordert, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten für die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen zu beschreiben und – sofern möglich – zu belegen (ggf. auch die der Nachunternehmer) und aufzuzeigen, welche Teilaufgaben ggf. durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen. Aussagekräftige Nachweise der Leistungsfähigkeit der Anbieter sind für die Eignungskriterien vorzuweisen.


I. Unternehmensdarstellungen:


(1) Unternehmensschwerpunkte, Dienstleistungs- und Forschungsspektrum entsprechen den Anforderungen des Projektes;


(2) Einschlägige Vorerfahrungen im Hinblick auf die zu bearbeitenden Projektinhalte sind vorhanden;


(3) Ausreichende Anzahl qualifizierter MitarbeiterInnen zum Erbringen der Leistungen sind vorhanden;


(4) Art der Beschäftigungsverhältnisse der MitarbeiterInnen (festangestellt, freiberuflich) erlaubt Erbringen der Leistungen.


II. Projektmanagement:


(1) Fähigkeit zur Sicherstellung und Koordinierung einer vollständigen und optimalen Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums;


(2) Ständige Verfügbarkeit für das BfN für Unterstützungsaufgaben und Zuarbeiten (je nach Dringlichkeit auch kurzfristig, d. h. innerhalb von ein bis 3 Arbeitstagen zu erledigen).


Da das BfN und hier insbesondere das FG II 5.2 „Meeres- und Küstennaturschutz“ in seinen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten durch die Projektnehmer unterstützt werden soll, müssen diese bereits einen guten Überblick und umfassende Fachkenntnisse in den zu vermittelnden Themen besitzen. Bieter sind darüber hinaus aufgefordert, durch die Abgabe von Zeugnissen und/oder Referenzen folgende Nachweise zu erbringen:


(1) gute Fachenglischkenntnisse in Wort und Schrift;


(2) vollständige Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift;


(3) Besitz einschlägiger Hochschulabschlüsse;


(4) Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern/Partnern für spezialisierte Aufgaben, falls die Einbindung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.


Zu Beginn der Vertragslaufzeit entstehen im Rahmen der Einarbeitung besondere Anforderungen an die Auftragnehmer bezüglich einer reibungslosen Übernahme der bis dahin von einem anderen Dienstleister durchgeführten Arbeiten. Die Bieter müssen beispielhaft darstellen, auf welche Weise sie eine effiziente Überleitung der Leistungserbringung im Falle einer Beauftragung konkret gewährleisten können, so dass sie sich schnell und effektiv in die Geodaten-Infrastruktur (GDI) Umgebung des BfN in der beschriebenen Komplexität einarbeiten und die Aufgaben gemäß den aufgeführten Anwendungen in kurzer Zeit erfolgreich übernehmen können. Folgende Schwerpunktsetzung ist dabei zu beachten:


(1) Vorgehensmodell der Wissensaufnahme und Erfolgskontrolle;


(2) Definition und Strukturierung von Arbeitspaketen, deren Inhalten, deren logischer und zeitlicher Abhängigkeiten;


(3) Darstellung, wie die Abarbeitung der zuvor definierten Arbeitspakete nachvollziehbar dokumentiert werden kann;


(4) Planung für die Regelung des Übergangs der Verantwortung für definierte Leistungen;


(5) Zeit- und Ressourcenplanung je Anwendung bzw. je Kompetenzfeld und Mitarbeiter, Aufwandsschätzung.


III. Spezifische Eignungen des Anbieters; Die nachfolgend genannten Anforderungen müssen geeignete Bewerber jeweils erfüllen, um die mit dem Projekt verfolgten Ziele erfolgreich erreichen zu können. Nur durch die Erfüllung der genannten Voraussetzungen kann sicher ausgeschlossen werden, dass sich der Betreuungsaufwand für das BfN erhöht und eine ordnungsgemäße Projektabwicklung gefährdet wird. Erscheint ein Antragsteller im Zweifelsfall, ggf. auch nach Nachfrage durch das BfN, nicht geeignet, wird er für das weitere Verfahren ausgeschlossen:


(1) Erfahrung in inhaltlicher, technischer und organisatorischer Konzeption, Planung, Durchführung und Steuerung von Geodaten-Infrastrukturen;


(2) Spezifische Erfahrung im Hinblick auf die Programmierung von Applikationen und Systemen im Zusammenhang mit den Bereichen Oracle, Oracle-Workflow, Java, J2EE und diversen Portaltechnologien;


(3) Erfahrung in der Umsetzung von GIS-Lösungen mit der Anbindung von Intranet/Internet, sowie mobilen Endgeräten;


(4) Umfangreiches und aktuelles Wissen zur gesamten ESRI ArcGIS Produktpalette (inkl. ArcGIS for Server und ArcGIS for INSPIRE);


(5) Umfangreiches und aktuelles Wissen der Modellierung und Transformation von (Geo)Daten, der Bereitstellung von Geodiensten, der Automatisierung von Datentransformationsprozessen oder der Verarbeitung von Echtzeitdaten mit Hilfe von FME Technologien;


(6) Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Metadatenkatalogen und webgestützten Kar-tenapplikationen, insbesondere in der Programmierung und Anwendung von smart.finder SDI und map.apps®;


(7) Fachkenntnisse im Meeresmonitoring und der Meeresökologie;


(8) Fachkenntnisse im Bereich Meeresnaturschutz (national und international), sowie der Anforderungen an europäische Berichtspflichten;


(9) Anforderungsmanagement und Übertragung von fachlichen sowie regulatorischen Anforderungen in technische Spezifikationen;


(10) Entwicklung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des für die Leistungserbringung notwendigen Know-hows;


(11) Permanenter Know-how Transfer mit dem Auftraggeber inkl. kontinuierlicher Fortschreibung der Dokumentationen;


(12) Präsentation und schriftliche Darstellung von technischen, organisatorischen und methodischen Sachverhalten.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien 1. Leistung/Qualität Gewichtung 70 2. Preis Gewichtung 30


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z 1.2 - 53202/2014/15


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 11.01.2016 - 23:59


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben Weitere Kontaktstelle entsprechend I.1): Bundesamt für Naturschutz, Herr Zeissl (E-Mail: eugen.zeissl@bfn.de), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. +49 22884911153 (+49 22884911149). Der Zugang zu den Vergabeunterlagen und zu weiteren zur Angebotserstellung hilfreichen Informationen kann ab sofort über die E-Mail: vergabeunterlagen-awzp5@bfn.de angefordert werden. Informationen zu Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1) Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter Internet: www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden. Das unterschriebene Angebot ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und mit dem um die Preisangebote ergänzten und unterschriebenen detaillierten Leistungskatalog rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot/Z 1.2 – 53202/2014/15“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich. Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.1.2016, 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Information zur Sprache, in der die Angebote abgegeben werden müssen: Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die deutsche Fassung.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland Fax: +49 2289499163


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101a und 107 Abs.3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.11.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134820 vom 07.12.2015