Titel | Durchführung von Airborne Laserscanning/ Befliegung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg | |
Ausführungsort | DE-39104 Magdeburg | |
Frist | 27.10.2016 | |
Beschreibung | 1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Otto-von-Guericke-Straße 15 39104 Magdeburg Fax: 0391 567 7821 Bearbeitungsnummer: (bitte stets angeben) 13.201-01/2017. 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart: Lieferauftrag. 3. a) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand der Vergabe sind die Durchführung von Airborne Laserscanning/ Befliegung, Statusbericht, Projektbericht, Lieferung klassifizierter Datensätze für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo). b) CPV - Nr: c) Unterteilung in Lose: (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) Los - Verfahrensgebiet von 1328 km² Sachsen-Anhalts d) Lieferort: Magdeburg e) Lieferfrist: 1. Airborne Laserscanning Dezember 2016 bis 31.03.2017. 2. Lieferung Daten bis zum 31.05.2017. 4. a) Anforderung der Unterlagen: per Fax beim Auftraggeber b) Frist: 27.10.2016 12:00:00 c) Schutzgebühr: Nein Empfänger IBAN BIC-Code Geldinstitut Verwendungszweck. 5. a) Angebotsfrist: 10.11.2016 12:00Uhr b) Anschrift: siehe Auftraggeber c) Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr). 6. Kautionen und Sicherheiten:. 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. 9. Mindestbedingungen(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A und VOF wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de, Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) bzw. IHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen: * der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie und/oder vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, * die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und/oder vergleichbarer Nachweis nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, * Eigenerklärung darüber, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, * Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), abrufbar unter: www.sachsen-anhalt.abst.de -- > Präqualifizierung / Bewerbererklärung, - Erklärung zu den VB LVermGeo, - Verbindliche Angaben des Bieters Anlage V - Angaben gemäß Nr. 1.7 der Leistungsbeschreibung Anlage I - Angaben gemäß Nr. 1.8 der Leistungsbeschreibung Anlage I. Sonstige vorzulegende Nachweise und Angaben zum Angebot sind in den Vergabeunterlagen benannt. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter dem Leistungsgegenstand entsprechende luftrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen in eigener Verantwortung eingeholt hat und diese vorliegen. Alle erforderlichen Zertifizierungen und Nachweise sind wie angegeben oder sind mit vergleichbaren Nachweisen vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung eines zertifizierten Dolmetschers in die deutsche Sprache beizufügen. b) Bitte beachten Sie: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Nachweise nachfordern darf. c) d). 10. Zuschlagsfrist/Bindefrist: 15.12.2016 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. 11. Zuschlagskriterien: Als Zuschlagskriterien gelten der Preis, Referenzdatensatz sowie Erfahrungen/ Referenzliste. 12. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen. 13. Sonstige Angaben: Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: * Erklärung zu den VB LVermGeo, * Angebotsschreiben, * Leistungsbeschreibung mit Preisteil. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gem. § 19 LVG LSA: Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 137485 vom 17.10.2016 |