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Titel
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Markterkundungsverfahren zu Kampfmitteln
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleLandespolizeidirektion Thüringen
Kranichfelder Straße 1
99097 Erfurt
AusführungsortDE-99735 Wollersleben
Frist02.06.2016
Beschreibung

a) Landespolizeidirektion Thüringen

Sachgebiet 24 Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen

Kranichfelder Straße 1

99097 Erfurt

 

b) Markterkundungsverfahren zur Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung von Kampfmitteln im Freistaat Thüringen als Konzession

 

c) Vergabestelle: Landespolizeidirektion Thüringen

 

d) Der Freistaat Thüringen beabsichtigt eine Konzession für das Entschärfen, den Transport, die Lagerung und die Vernichtung von Kampfmittel [( „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ (KampfMGAVO)] zu vergeben. Der Freistaat stellt dem Konzessionär zwei landeseigene Grundstücke bei 99735 Wolkramshausen OT Wernrode (ca. 2,5 Hektar) und bei 07554 Gera OT Wachholderbaum (ca. 6,5 ha) sowie in einen landeseigenen Sprengplatz in der Gemarkung Straußberg, OT von 99706 Sondershausen zur Verfügung. Die darauf befindlichen Gebäude können - bei Eignung nach Maßgabe des Konzessionärs - genutzt werden.

 

e) Der Konzessionär hat das dazu erforderliche Fachpersonal und die notwendige Technik zu stellen sowie die Anlagen für die sichere Lagerung und die umweltgerechte Vernichtung auf eigene Kosten zu errichten, zu unterhalten sowie zu betreiben. Die Laufzeit der Konzession beträgt zunächst 10 Jahre mit Option auf Verlängerung. Im Freistaat Thüringen mussten in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt ca. 160 Tonnen Kampfmittel befördert und vernichtet werden.

 

Der Konzessionär hat im Einzelnen: durchgängige Bereitschaftstrupps für die Bergung und das Befördern von Fundmunition oder die Vernichtung / Sprengung bzw. Entschärfen von nichttransportfähigen Kampfmitteln vor Ort zu stellen, auszurüsten und zu unterhalten (24 Std.-Dienst); beim Einsatz dieser Trupps sind das unmittelbare Umfeld der Fundstellen zu sondieren und ggf. weitere Kampfmittel zu räumen; das Befördern von Kampfmitteln von Flächenräumstellen; die Vernichtung aller Kampfmittel technisch und personell sicherzustellen;dazu kann der Konzessionär eine nach Bundesimmissionsgesetz (BImschG) genehmigte Vernichtungsanlage errichten oder dafür vertraglich sicher einen Dritten binden; die Nutzungsfähigkeit der landeseigenen Grundstücke als Betriebsstätten für die sichere Lagerung und ggf. für die umweltgerechte Vernichtung von Kampfmitteln einzurichten/herzustellen und zu unterhalten; dazu sind

 

- alle weiteren gesetzlichen Genehmigungen einzuholen und untergesetzlichen Regelungen zu beachten; und zum Konzessionsbeginn:

 

- alle genehmigungsfähigen Anträge unter Beachtung u. a. des BImSchG, des Sprengstoffgesetzes (SprengG), der dazu erlassenen VO und RL, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)und des Regelwerks der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie

 

- die für den Betrieb vorgeschriebenen und notwendigen Arbeitsschutzdokumentationen (Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsvorlagen etc.) zu erstellen; ein System zur Erfassung aller Leistungsdaten und für den lückenlosen Nachweis der Kampfmittel von der Übernahme bis zur Vernichtung einzurichten und technisch sicherzustellen. Der Konzessionär hat seine Leistungen grundsätzlich mit dem Grundstückseigentümer zu verrechnen, auf dessen Grundstück die Kampfmittel geborgen wurden. Bei Interesse ist die Übersendung einer Unternehmensdarstellung bis Angebotsschluss mit folgendem Inhalt erforderlich:

 

- eine prinzipielle Darstellung der vorgesehenen Abläufe für die zu erbringenden Leistungen;

 

- eine Beschreibung des vorgesehenen Technischen Ansatzes für die Vernichtung von Kampfmitteln;

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 135817 vom 09.05.2016