Titel | Betrieb und Bewirtschaftung von 18 Grünabfallsammelplätzen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landkreis Jerichower Land, Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Bahnhofstraße 9 39288 Burg | |
Ausführungsort | DE-39288 Burg | |
Frist | 18.07.2016 | |
TED Nr. | 132049-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landkreis Jerichower Land, Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Sachgebiet Abfallwirtschaft und Bodenschutz Bahnhofstraße 9 39288 Burg Fax: +49 3921-949-9531 I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Betrieb und Bewirtschaftung von Grünabfallsammelplätzen für den Landkreis Jerichower Land. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Jerichower Land. NUTS-Code DEE06 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Betrieb und Bewirtschaftung von 18 Grünabfallsammelplätzen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung; Transport der angenommenen Grünabfälle von ca. 2.300 bis 10.000 Mg/a zu einer vom Auftraggeber benannten Übergabestelle (Verwertungsanlage oder Umladestation). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000, 90512000 Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen. Transport von Haushaltsabfällen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Betrieb und Bewirtschaftung von 18 Grünabfallsammelplätzen, Transport von ca. 2.300 bis 10.000 Mg/a Grünabfällen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.07.2018 Abschluss 28.02.2025 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Werktage nach Zuschlagserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle nach Maßgabe von § 18 VOL/B die Stellung von Konzernbürgschaften nicht zulässt. III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Monatliche Zahlung auf der Grundlage der entsprechenden Leistungsnachweise. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: — Im Angebot sind Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt abzugeben. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat; — Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt; — Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat; — Angaben zur Rechtsform des Bieters; — aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate). Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen. Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1) als auch nach III.2.2) und III.2.3)): — Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einreichen. — Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichern, sowie die selben Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zur Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG und MiLoG, Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen) zu fordern. — Für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Anzeige der Tätigkeit gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde, soweit der Bieter selbst den entsprechenden Nachweis erbringen kann). — Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert. — Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. — Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; — Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; — Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet; — Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat; — Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat; — Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftplichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Versicherungssummen vorzuhalten: — für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme i. H. v. 2 Mio. EUR und für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 300.000,00 EUR für jeden Einzelfall; — Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe — Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft gemäß Ziff. III.1.1); Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate;die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate); — aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang. Hinsichtlich der Mindestanforderung an die Referenzen je Los wird auf die nachfolgenden Angaben im Absatz „Möglicherweise geforderten Mindestsstandards“ verwiesen. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt. — Nachweis der Anzeige der Tätigkeit gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde oder gleichwertiger Nachweis — Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird; — Angaben des Bieters zur technischen Ausrüstung, zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur technischen Leitung seines Unternehmens. — Angaben des Bieters zu den Betriebsstätten und Betriebsstandorten (ohne Grünabfallsammelplätze), von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn, Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es ist mindestens eine Referenz für Transport von Abfällen vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten und eine Entsorgungsmenge mindestens 1.000 Mg/a umfasst. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ZVS/70/018/16 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.07.2016 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 33,60 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Verrechnungsscheck oder Überweisung, Empfänger: Landkreis Jerichower Land IBAN: DE86810540000511007116, BIC: NOLADE21JEL; Kassenzeichen: 11140200.431102. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 19.07.2016 - 13:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.11.2016 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 19.07.2016 - null Ort: Bahnhofstraße 9, 39288 Burg. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Nachweise und Erklärungen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Fahrzeuge durch Eigenerklärung; — Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung; — Nachweis der Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke zum Leistungsbeginn zur Einrichtung von Grünabfallsammelplätzen in den in der Leistungsbeschreibung näher benannten Gebieten durch Auflistung der vorgesehenen Standorte unter Benennung von Standort und Adresse, ggf. Flurstückbezeichnung, Eigentumsverhältnissen, Bestätigung des Grundstückeigentümers zur Nutzungsüberlassung, Genehmigungsstand, Abmessung und Größe des Standortes, Luftbild des Standortes mit Markierung der vorgesehenen Zufahrt, Darstellung der zur Einrichtung erforderlichen Schritte und damit verbundener Zeitbedarf; — Darstellung der Erfüllung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme und Zwischenlagerung der Grünabfälle bis zum Leistungsbeginn an den durch den Bieter einzurichtenden Standorten ( z.B. planungsrechtliche Voranfrage, Auszug Bebauungsplan) je Standort; — Formlose Skizze je Grünabfallsammelplatzstandort, aus der Abmessungen und die Lage des Standortes ersichtlich sind, sowie Erläuterung der vorgesehenen Annahme (lose Schüttung, Annahmecontainer, Anordnung der Annahmecontainer). — Auf Verlangen des AG sind vorzulegen: — Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Standorte der Grünabfallsammelplätze sowie ggf. weitere standortbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Deutschland Internet: www.lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 345-514-1115 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. § 107 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ … ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt Alter Markt 8 39104 Magdeburg Deutschland E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de Telefon: +49 391-6230-446 Fax: +49 391-6230-447 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.04.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 135639 vom 19.04.2016 |