Titel | Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover | |
Ausführungsort | DE-30177 Hannover | |
Frist | 20.01.2017 | |
Vergabeunterlagen | www.dtvp.de/…/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHYR4S%22 | |
TED Nr. | 443498-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Logistik Zentrum Niedersachsen Hannover Podbielskistraße 166 30177 Hannover Deutschland NUTS-Code: DE929 E-Mail: jan.heberling@lzn.de Internet: www.lzn.niedersachsen.de I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung für Niedersachsen und Bremen. Referenznummer der Bekanntmachung: 0068-DLG/2016-03.23 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71700000 II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 2.000.000,00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): 72313000, 72316000, 77100000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE9 NUTS-Code: DE5 Hauptort der Ausführung: Niedersachsen und Bremen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind. Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich. Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Dienstleistung sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Hannover. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70 % Preis - Gewichtung: 30 % II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 mitgeteilt. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen: — Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen); — ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft; — ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen; — ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten; — Konzept gem. den Darstellungen und Beschreibungen der Bewertungsmatrix (siehe auch Ziffer 1.12 der Leistungsbeschreibung? Allgemeiner Teil (Teil A)). III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister). III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister). III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags — Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“); — Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.01.2017 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06.12.2016 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.01.2017 Ortszeit: 10:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYR4S. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg Postfach Lüneburg 21310 Deutschland Fax: +49 413115-2943 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg Postfach Lüneburg 21310 Deutschland Fax: +49 413115-2943 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 13.12.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 138094 vom 19.12.2016 |