Titel | Durchführung von Wasseruntersuchungen für 1. bakteriologische und chemische Trinkwasseruntersuchungen nach § 19 der Trinkwasserverordnung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Emil-Schlegel-Str. 11 01796 Pirna | |
Ausführungsort | DE-01796 Struppen | |
Frist | 26.10.2017 | |
Beschreibung | a) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt Schloßhof 2/4 01796 Pirna Telefonnummer: +49 35015154104 Fax: +49 350151584104 E-Mail: vergabestelle@landratsamt-pirna.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. d) Art und Umfang der Leistung: Amtliche Wasseruntersuchungen für 1. bakteriologische und chemische Trinkwasseruntersuchungen nach § 19 der Trinkwasserverordnung vom 05. Dezember 2012, in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.März 2016 (BGBl. I S.459), zuletzt geändert durch Art.2 der Verordnung vom 17.07.2017 (BGBl. I S.2615); 2. bakteriologische und chemische Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Anforderungen-Aufbereitung-Untersuchung" November 2012; 3. bakteriologische und chemische Badegewässeruntersuchungen entsprechend Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität von Badegewässern und deren Bewirtschaftung vom 15. April 2008; Beschreibung: - Untersuchung von Trinkwasserproben nach der 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 31. August 2012; - Untersuchung von Badewasserproben nach DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser vom November 2012; - Untersuchung von Badegewässerproben nach Richtlinie 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 und SächsBadegewVO vom 15. April 2008; - Die Untersuchung erfolgt nach den jeweils einschlägigen und gültigen Vorschriften und Regelungen. Für die mikrobiologischen Untersuchungen ist das ISO Verfahren (ISO 9308-1-K12) anzuwenden. Das Colilert-18/Quanti-Trav-Verfahren ist nach gesonderter Abforderung des Gesundheitsamtes vorzuhalten. - Die Probenentnahme wird durch den Auftraggeber vorgenommen. - Je nach Art und Anlass der Probenahme ergibt sich ein unterschiedlicher Analyseumfang, der vom Auftraggeber festgelegt wird. Ort der Leistungserbringung: 01796 Pirna; Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen. g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2018; Ende: 31.12.2019 h) Bezug der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform Internet: eVergabe.de i) Angebotsfrist: 26.10.2017, 08:00 Uhr; Bindefrist: 27.11.2017 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Besondere Vertragsbedingungen l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Eigenerklärung gem. Formblatt 124 und drei Referenznachweise, nach Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung. Präqualifizierte Unternehmen legen den Nachweis der Präqualifikation vor. Weiterhin ist vorzulegen: - Nachweis, dass die Anforderungen gemäß § 15 Abs. 4 S.1 (Listung nach § 15 auf der Landesliste eines Bundeslandes) erfüllt sind. - eine Versicherungspolice mit folgenden Mindestversicherungssummen insgesamt je Vorfall: 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschaden, jedoch 3 Mio. EUR je geschädigte Person maximal und 5 Mio. EUR für Versicherungsschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz. m) Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 0,00 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter Internet: www.evergabe.de n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 140938 vom 11.10.2017 |