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Titel
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Verwertung/ Entsorgung von Bitumengemische
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberWirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
AusführungsortDE-47059 Duisburg
Frist21.11.2017
Beschreibung

a) Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Materialwirtschaft K1

Schifferstr. 190

47059 Duisburg

Telefon 0203 283 5968

Fax 0203 283 2883


E-Mail: m.turnbull@wb-duisburg.de

Internet: www.wb-duisburg.de


b) UST.-ID DE252359155


Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"


c) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung


d) Art und Umfang der Leistung Durchführung der ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung von teerhaltigen Bitumengemischen(AVV 170301 ) im Leistungszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 (24 Monate). Die Anlieferung der Abfälle auf der Übernahmestelle der AN erfolgt durch die AG oder ihre Drittbeauftragten.


Leistungsort Ort 47053 Duisburg


e) Es ist keine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen.


f) Nebenangebote sind nicht zugelassen


g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Zeitspanne vom 01.01.2018 bis 31.12.2019


h) Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Elektronisch: über 'Metropole Ruhr' Internet: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter den dort genannten Nutzungsbedingunge


i) Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert werden können: 21.11.2017 12:00 Uhr


j) Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.


k) Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Bezeichnung Submissionsstelle der Stadt Duisburg Kontaktstelle Zi. 1507 - 1510 Postanschrift Friedrich-Wilhelm-Str. 96 (15. Etage) Ort 47051 Duisburg Telefon 0203/283-3144, 0203/283-3199 Fax 0203/283-3400 E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de Internet: www.duisburg.de/submissionen


l) Die Abgabe digitaler Angebote unter 'Metropole Ruhr' Internet: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen.


Art der akzeptierten Angebote: Postalischer Versand Elektronisch in Textform Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur


m) Ablauf der Angebotsfrist 21.11.2017 12:00 Uhr


n) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Eingang der Rechnung mit 3% Skonto oder 30 Tage nach Eingang der Rechnung netto, es sei denn, die AN hat einen abweichenden Skontosatz in ihrem Angebot angeboten.


o) Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers Bedingung an die Auftragsausführung Die Auftragserteilung wird gemäß § 9 TVgG - NRW (Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) davon abhängig gemacht, dass von der Bestbieterin die gemäß der §§ 4 und 8 TVgG - NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen eingereicht werden. Wird eine Verpflichtungserklärung gemäß der §§ 4 und 8 TVgG - NRW nicht innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist, von der Bestbieterin und von dieser auch für die bereits bekannten Nachunternehmerinnen und Verleiherinnen von Arbeitskräften vorgelegt oder werden die nach § 7 TVgG NRW i. V. m. § 6 Verordnung zur Durchführung des TVgG NRW zu erbringenden Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen, von der AG kalendermäßig zu bestimmenden Frist von der Bieterin vorgelegt, so kann der Zuschlag auf ihr Angebot nicht erteilt werden. - Verpflichtungserklärung der Bieterin nach § 4 TVgG - NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG - NRW (Formblatt F4). - Verpflichtungserklärung der Bieterin nach § 8 TVgG - NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Formblatt F12) Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gemäß Formblatt F6. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt F7. - Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister nach § 5 Abs. 1 des Gesetztes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Eigenerklärung nach § 15 Abs. 5 TVgG - NRW i. V. m. § 19 Abs. 3 MiLoG anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges gemäß Formblatt F11 (oder Präqualifikation). - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage -Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.


Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt F2 (oder Präqualifikation). - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen gemäß Formblatt F5 (oder Präqualifikation). - Eigenerklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Formblatt F8 oder Präqualifikation). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personenund Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen. Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage -Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.


Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit - Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung und für welche Tätigkeiten die Anlage zertifiziert ist. - Nachweis zur Einhaltung des umweltrelevanten Kriteriums und Auflistung der Verwertungs-/Entsorgungsanlagen Formblatt F10 - Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse: - Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs-, und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV) - Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV) - Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV) - ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV) - Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV) - Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV) - Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person (§ 9 EfbV) - Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung/Behandlung/Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) ersetzt. - Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung/Aufbereitung der ausgeschriebenen Mengen von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) verfügt. - Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelten, haben einen Auszug aus der behördlichen BImSchG- Genehmigung vorzulegen. Aus dem Auszug der BImSch-Genehmigung muss klar hervorgehen, welche Abfälle gemäß AVV genehmigt sind.


Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen. Ist die Bieterin nicht selbst in Besitz einer entsprechenden Anlage, so kann Sie sich für die Verwertung/Aufbereitung der ausgeschriebenen Mengen von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) - einer entsprechenden Anlage Dritter bedienen. Für diese Anlage ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) und Betriebserlaubnis von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine auf diese Ausschreibung bezogene schriftliche Bestätigung der(s) Anlagenbetreiber(s) beizufügen, dass dieser bereit ist die anfallenden Abfälle aus dieser Ausschreibung für den vorgesehenen Leistungszeitraum anzunehmen. Gleiches gilt für eine Übergabestelle. - Auflistung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber, möglichst mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzliste gemäß Formblatt F1, oder Präqualifikation). - Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß Formblatt F3 (oder Präqualifikation). - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal (technisches) für die Durchführung, Leitung und Aufsicht im Rahmen der Leistungserbringung verfügt. Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Darüber hinaus müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage -Checkliste angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.


p) Ablauf der Bindefrist 27.12.2017 23:59 Uhr


q) Wertung Wertungsmethode Wirtschaftlichstes Angebot (siehe nachfolgende Kriterien) Kriterien Nr Kriterium Gewichtung 1 Angebotspreis 95 2 Umweltverträglichkeit 5


r) Sonstiges Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYLQW

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 141025 vom 18.10.2017