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Titel
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Ausführung von Planungsleistungen im Bauwesen
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VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberDeutsche Bahn AG
Abteilung bauaffine Diensleistungen Region Süd
Presselstraße 17
70191 Stuttgart
AusführungsortDE-70191 Stuttgart
Frist21.04.2017
Vergabeunterlagenwww.deutschebahn.com/bieterportal
TED Nr.122898-2017
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Räpplenstraße 17

70191 Stuttgart

Fax: +49 06926521939

Telefon: +49 71193319385


E-Mail: Einkauf-S21NBS@deutschebahn.com

Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Stuttgart 21, PA 1.6a, Planung – Interregio-Kurve. Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26408


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71320000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Stuttgart 21, PA 1.6a, Planung – Interregio-Kurve.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71320000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE11 Hauptort der Ausführung: Stuttgart.


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Zu planende Baumaßnahme(n): Der Auftragnehmer wird mit der Entwurfs- und Ausschreibungsplanung der sogenannten Interregio- Kurve (IRK) im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.6a beauftragt. Maßgabe der Entwurfsplanung ist es, die Inhalte der eingereichten Planänderungsunterlagen und der bereits planfestgestellten bzw. genehmigten Planänderungen uneingeschränkt einzuhalten. Maßgabe ist es ebenfalls, geregelte und zugelassene Methoden und Verfahren zu verwenden. Unternehmensinterne Genehmigungen (UIG) und Zulassungen im Einzelfall bilden die Ausnahme. Die Planungsleistungen sind hinsichtlich der Übereinstimmung mit den vorliegenden Gutachten, z. B. Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, Brand- und Katastrophenschutzkonzept, Kampfmittelkonzept, Baugrundgutachten, Hydrogeologisches Gutachten / Wassermappe und Gutachten zur elektromagnetischen Verträglichkeit zu überprüfen. Folgende Ingenieurbauwerke sind zu planen: 6.2031 Neubau Interregio-Kurve Rampenbauwerk; 6.2032 Neubau Interregio-Kurve Überwerfungsbauwerk mit Stützwand; 6.2033 Neubau einer Winkelstützwand. Das BW 6.2031 Neubau Rampenbauwerk Interregio-Kurve dient zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen den neuen Gleisen im Wartungsbahnhof bzw. dem vorhandenen Gleis 204 und der ansteigenden Gradiente der IR-Kurve zum Überwerfungsbauwerk. Das Rampenbauwerk Interregio-Kurve beginnt bei km 1.9+20 und endet bei km 2.4+00 (Achse 713). Es ist ca. 480 m lang und besteht voraussichtlich aus 48 Blöcken. Das BW 6.2032 Neubau Überwerfungsbauwerk Interregio-Kurve über die Zuführung Bad Cannstatt von und zum Wartungsbahnhof mit Stützwand, überführt das Gleis 713 über die Gleisanlagen der Zuführung Bad Cannstatt zum Abstellbahnhof Untertürkheim (Achse 214 und 215). BW 6.2033 Neubau einer Winkelstützwand am Rampenbauwerk Interregio-Kurve (A713) zum Höhenausgleich zwischen dem IR-Gleis (Achse 713) und Gleis 204. Die Stützwand schließt an das Rampenbauwerk lfd. Nr. 6.2031 an. Im Bereich des Abstellbahnhofes Untertürkheim steigt die Gradiente des F– Bahngleises 713 der Interregio-Kurve mit ca. 1,5 % an, um beim Überführungsbauwerk BW 6.2032 die Gleisanlagen der Zuführung Bad Cannstatt zum Abstellbahnhof Untertürkheim höhenfrei kreuzen zu können. Zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen dem F– Bahngleis 713 der Interregio-Kurve und dem vorhandenen Gütergleis 204/264 ist eine Winkelstützwand erforderlich. Die Winkelstütz wand beginnt bei km 1.8+70 und schließt bei km 1,9+20 an das Rampenbauwerk BW 6.2031 an. Das vorhandene Gütergleis 204/264 im Südwesten wird geländegleich neben dem geplanten Stützbauwerk geführt. Lage / örtliche Verhältnisse: Über die Streckengleise im PFA 1.6 a werden die Verbindungen vom Hauptbahnhof Stuttgart nach Obertürkheim zur vorhandenen Strecke 4700 mit dem Fernziel Esslingen und nach Untertürkheim (Wartungsbahnhof Untertürkheim) und zur vorhandenen Strecke 4721 mit dem Fernziel Waiblingen/Remsbahn hergestellt. Der überwiegende Teil der Strecke einschließlich der Neckarunterquerung in Stuttgart-Wangen verläuft in Tunneln. Nach der Streckentrennung der Zuführung Ober – und Untertürkheim vom Fildertunnel werden dessen Tunnelröhren von der Relation nach Obertürkheim – und Untertürkheim unterfahren. Damit der PFA 1.6a aus dem unmittelbaren Einflussbereich des Fildertunnels (PFA 1.2) herausgelöst wird, beginnt der Planfeststellungsabschnitt 1.6a bei Bau- km 1.1+55 (Achse 60) bzw. bei Bau- km 0.8+55 (Achse 59). Die Abschnittsgrenze wurde an der nächstliegenden Grundstücksgrenze festgelegt, um so eine doppelte Betroffenheit zu vermeiden. Das im Übergangsbereich zum benachbarten Planfeststellungsabschnitt 1.2 liegende Verbindungsbauwerk 1.6-02 wurde dem PFA 1.6a zugeordnet. Das Planfeststellungsende in Obertürkheim befindet sich bei Bau-km 7.2+72 (Achse 60). Die Planfeststellungsgrenzen für die Zuführung Bad Cannstatt und den Wartungsbahnhof Untertürkheim liegen zwischen Bau-km 0.0+00 (Achse 215) und Bau-km 7.5+03 (Strecke 4700).


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.06.2017 Ende: 30.11.2017 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: G.016.000960.


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach, exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen. — Als Anlage 1: Erklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß SektVO § 21 (4) 1. bis 5. vorliegt. — Als Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 (1) und (2) vorliegen. — Als Anlage 3: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. — Als Anlage 4: Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. — Als Anlage 5: Erklärung, dass er nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist und dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. — Als Anlage 6: Erklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (ArGe) für diese Maßnahme.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Als Anlage 7: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (III.1.2) (nicht erforderlich bei vorhandener Präqualifikation). — Als Anlage 8: jährlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (III.1.2) (nicht erforderlich bei vorhandener Präqualifikation).


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Als Anlage 9: Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (III.1.3) (nicht erforderlich bei vorhandener Präqualifikation). — Als Anlage 10: über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar (III.1.3) (nicht erforderlich bei vorhandener Präqualifikation). — Als Anlage 11: beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (III.1.3). — über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (III.1.3). — Als Anlage 12: über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung (III.1.3). — Als Anlage 13: Referenzunterlagen für den Qualitätsprüfer (III.1.3).


III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Siehe Vertrag.


III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Siehe Vertrag.


III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Vertrag.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.04.2017 Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 28.04.2017


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 29.03.2017

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 139036 vom 03.04.2017