Titel | Datenerhebung und -zusammentragung Sachdatenerfassung für das Baumkataster | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Regensburg Vergabeamt D.-Martin-Luther-Str. 3 93047 Regensburg | |
Ausführungsort | DE-93047 Regensburg | |
Frist | 27.06.2017 | |
TED Nr. | 201543-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Regensburg, Vergabeamt D.-Martin-Luther-Str. 3 93047 Regensburg Fax: +49 941/507-4629 Telefon: +49 941/507-5629 E-Mail: vergabestelle@regensburg.de Internet: www.regensburg.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.regensburg.de/vergaben Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 17 E 031 – Sachdatenerfassung für das Baumkataster. II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72314000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Sachdatenerfassung für das Baumkataster. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71250000 71300000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE232 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Sachdatenerfassung für das Baumkataster. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.08.2017 Ende: 31.10.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27.06.2017 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.08.2017 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 28.06.2017 Ortszeit: 10:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass 1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind, 2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter — nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, — nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR (bis 15.8.2014), — nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, — nach § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR, — nach § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, — nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, — nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG i. V. m. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches des Sozialgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen — nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG i. V. m. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, — nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG i. V. m. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist, 3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige * Zusätzliche Angaben Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter E-Mail: vergabestelle@regensburg.de zu stellen. * Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung. Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung. Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter E-Mail: vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden. Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Promenade 27 Ansbach 91522 Deutschland Telefon: +49 981/531277 Fax: +49 981/531837 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Stadt Regensburg, Vergabeamt D.-Martin-Luther-Str. 3 Regensburg 93047 Deutschland Telefon: +49 9415075629 E-Mail: vergabestelle@regensburg.de Fax: +49 9415074629 Internet: www.regensburg.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.05.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139524 vom 29.05.2017 |