Titel | Erstellung eines Straßenbestandsplans als Lage- und Höhenplan | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10179 Berlin | |
Frist | 20.07.2017 | |
Beschreibung | 1. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz I C 37 Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel.: 030 / 9025-2348 Fax: -2524 E-Mail: fredy.jarnott@senuvk.berlin.de 2. Auftraggebende Stelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz I C 3, Brückenstraße 6 in 10179 Berlin. 3. Verfahrensart: öffentliche Ausschreibung nach VOL. 4. Art der Leistung: Ingenieurleistungen zur terrestrischen Vermessung Berliner Straßenabschnitte. 5. Ort der Leistung: Berlin. 6. Wesentlicher Leistungsumfang: Erstellung eines Straßenbestandsplans als Lage- und Höhenplan im Maßstab 1:250 für die in der Anlage näher bezeichneten Straßenabschnitte. Die einschlägigen Regelwerke sind zu beachten, das Referenzsystem (ETRS89 bzw. DHHN92 oder Soldner Berlin) ist mit dem zuständigen bezirklichen Vermessungsamt abzustimmen. Zu erfassen sind alle öffentlichen Verkehrsflächen im Straßenzug zwischen den Kanten der angrenzenden Gebäude oder Grünflächen. Zu den Verkehrsflächen gehören die Fahrbahnen, Geh- und Radwege sowie auch die daran angrenzenden oder davon umschlossenen Parkhäfen, Mittelstreifen, Baumscheiben und dergleichen. Weisen die angrenzenden Gebäude Plinthen oder Vorsprünge des Parterre- gegenüber dem Kellergeschoss auf, sind diese Maße an der betreffenden Stelle ergänzend anzugeben. Die Hausnummern, Anzahl der Vollgeschosse und die Lage von Eingängen bzw. Durchfahrten der angrenzenden Gebäude sind anzugeben. Bei angrenzenden Grünflächen sind Bäume, Zäune, Einbauten (z. B. Schächte, Wartehallen) und dergleichen bis zu einer Tiefe von 2,0 m hinter der Verkehrsfläche mit zu erfassen. Darzustellen sind alle weißen Fahrbahnmarkierungen (auch wenn abgenutzt), Belagswechsel (mit Angabe der jeweiligen Belagsart), feste Einbauten und Verkehrseinrichtungen wie Verteilerkästen, Postschränke, Parkscheinautomaten, Fahrradbügel, Lichtmaste mit Nummer, LSA-Maste (ggf. mit Ausleger/Peitsche), VZ-Maste (keine Angabe der VZ-Nummern nach StVO erforderlich), Kellerlichtschächte, Treppen, Podeste (z. B. für Außengastronomie), Hochbeete, Pflanzkübel, Anschlagsäulen und dergleichen. Sofern die Einbauten Überdachungen tragen (Wartehallen, Zugangsbauwerke der U-Bahn, Fahrradgruppengaragen usw.), die mehr als 20 cm auskragen, ist die tragende Einrichtung sowie die Umgrenzung der Dachauskragung darzu-stellen, sonst nur die äußerste Umgrenzung. Bäume sind mit Nummer und Stammumfang einzutragen, bei einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 1,3 m Höhe) ist die Kronenausladung geschätzt darzustellen. Als Symbole sind darzustellen Regenabläufe, Schächte und Schieber sowie abgesenkte Bordsteine (Auftrittshöhe weniger als 6 cm). Querprofile über die halbe Straßenbreite (Richtungsfahrbahn und Seitenraum) sind anzulegen an Bushaltestellen (in Höhe jedes Zeichens 224 StVO), an allen Regenabläufen und mittig zwischen den Regenabläufen. Querprofile über die gesamte Straßenbreite einschl. Seitenräumen sind erforderlich in der Achse kreuzender und einmündender Straßen sowie mindestens alle 25 m, in Kurven dichter. Höhenpunkte sind außerdem erforderlich an Bordsteinen im Verlauf der Gehbahn und Radwegen, an Querungsstellen im Mittelstreifen bzw. an Mittelinseln sowie an quer oder diagonal verlaufenden Graten der Fahrbahnen. An Bordsteinen, Einfassungen und derglei-chen sind die Höhen oben und unten anzugeben. Einmündende bzw. kreuzende Straßen sind in gleicher Weise bis ca. 30 m hinter der durchgehenden äußeren Bordflucht zu erfassen, mindestens aber bis zum ersten Regenablauf (Gully). Übergabe in den Dateiformaten dwg, dxf und pdf an den AG sowie das bezirkliche Vermessungsamt in einem mit dem Vermessungsamt abgestimmten Format. 7. Aufteilung in Lose: Die Leistung wird in einem Los vergeben. Wegen der Einheitlichkeit der Leistung können Teilangebote nicht berücksichtigt werden. 8. Ausführungszeit: August / September 2017. 9. Absendetag der Bekanntmachung : 26. Juni 2017. 10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 1. August 2017 Uhr: 12:00 b) Angebote können abgegeben werden: schriftlich. Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind die Angebote dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz I C 37, Brückenstraße 6 in 10179 Berlin 7. OG Raum 7.018 Tel.: 030 / 9025-2348 Fax: -2524, E-Mail: fredy.jarnott@senuvk.berlin.de Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit: Ausschreibungsnummer: I C 34 - 23 - 06 - 2017 Bezeichnung der Ausschreibung: Vermessung von Berliner Straßen Ablauf der Angebotsfrist: 1. August 2017, 12:00 Uhr Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. 11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: In dem Angebot ist die fachliche Eignung nachzuweisen. 12. Sonstige Erfordernisse: Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN, die von den in dieser Ausschreibung niedergelegten Bedingungen abweichen, gelten nicht. Zu beachten sind: Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB). 13. Inhalt der Angebote: Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Das Honorar ist auf Basis des voraus geschätzten Zeitaufwandes pauschal anzubieten. Es ist die Höhe der Tagessätze des einzusetzenden Personals anzugeben, die der Pauschalhonorarabrechnung zugrunde liegen. Es ist nur ein Gesamtangebot für die Arbeitspakete abzugeben; Einzelaufwendungen für Arbeitspakete sind auszuweisen. Das Pauschalhonorar umfasst auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Fahrgelder, Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien) sowie die Mehrwertsteuer. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Optionale Leistungen Sollten aus Sicht des Bieters weitere Leistungen sinnvoll sein, so können diese Leistungen als optionale Leistungen angeboten werden. Dies ist im Angebot nachvollziehbar zu begründen. Optionale Arbeitspakete sind separat auszuweisen. Zahlungen Teilzahlungen nach Arbeitsstand sind möglich. Zahlungen sind mit dem AG nach Vorlage eines Arbeitsplanes abzustimmen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung oder Teilrechnung wird ein Skonto von 2 % des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. Haftung Der AN übernimmt dem AG gegenüber die Haftung und Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen nach den aktuellen Erkenntnissen zu VerkehrsplanungMechnik, Verkehrsmodellierung, Straßenraumentwurf, Organisation, Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit. Die Untersuchungsergebnisse, Beurteilungen und fachlichen Empfehlungen müssen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sein. Der AN ist im Rahmen seiner Tätigkeit zur Geheimhaltung verpflichtet, da es sich um keinen öffentlichen Prozess handelt. Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Abnahme der letzten vertragsgemäß zu erbringenden Leistung. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitigkeiten Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin. Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten zu unterbrechen. 14. Nebenangebote: sind zugelassen Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz I C 37, Brückenstraße 6 in 10179 Berlin 7. OG Raum 7.018 Tel.: 030 / 9025-2348 Fax: -2524 E-Mail: fredy.iarnott@senuvk.berlin.de. 16. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 20. Juli 2017 in Textform zu beantragen. Sowohl Fragen als auch Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden auch den anderen Bietenden durch Bieterinformation über die Vergabeplattform Berlin mitgeteilt. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet, Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Die Bietenden müssen sich durch regelmäßige Einsichtnahme in die Vergabeunterlagen der Vergabeplattform Berlin informieren. Die dort niedergelegten Informationen gelten am nächsten Werktag (außer Samstag/Sonntag) als zugegangen. 17. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien der niedrigste Preis Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten, im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§1,7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten, die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. In diesem Fall werden als Nachweis die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 18. Ablauf der Zuschlagsfrist: 27. August 2017. 19. Ablauf der Bindefrist: 27. August 2017. 20. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 21. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabe verfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber, bzw. Bieter. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen (jeweils onne Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht. 22. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach Teil A - Abschnitt 1 - der VOL. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabe verfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139787 vom 28.06.2017 |