Titel | Geologische Erkundung mittels Kernbohrungen für ausgewählte Kunstbauten, Stützmauern und Hangsicherungen | |
Vergabeverfahren | Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Straßen ASTRA, Abteilung Straßeninfrastruktur West Uttigenstraße 54 Thun 3600 | |
Ausführungsort | CH-3600 Thun | |
Frist | 11.07.2017 | |
TED Nr. | 209031-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Bundesamt für Straßen ASTRA, Abteilung Straßeninfrastruktur West, Filiale Thun Uttigenstraße 54 Thun 3600 Schweiz Kontaktstelle(n): "Nicht öffnen - Offertunterlagen, PEB Wankdorf - Schönbühl 8-Spur, Sondierbohrungen" NUTS-Code: CH0 Internet-Adresse(n): E-Mail: beschaffung.thun@astra.admin.ch Internet: www.simap.ch Adresse des Beschafferprofils: Internet: www.astra.admin.ch I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: N01.22 090037 PEB Wankdorf – Schönbühl 8-Spur, Sondierbohrungen. II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71351500 II.1.3) Art des Auftrags: Bauauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die geologische Erkundung mittels Kernbohrungen für ausgewählte Kunstbauten, Stützmauern und Hangsicherungen entlang der Nationalstraße N01 zwischen Wankdorf und Schönbühl. Alle für die Durchführung der Bohrungen notwendigen Hilfsarbeiten und Einrichtungen (z. B. für Voraushub und Sicherstellen der Zugänglichkeit) sind Leistungsgegenstand. Die Hauptleistungen umfassen: 34 Kernbohrungen, Tiefen 10 – 30 m bei Bedarf 35 m. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Schweiz, Kanton Bern, Gemeinden Ittigen, Bolligen, Moosseedorf, Urtenen-Schönbühl sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen). II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Beschaffung ist die geologische Erkundung mittels Kernbohrungen für ausgewählte Kunstbauten, Stützmauern und Hangsicherungen entlang der Nationalstraße N01 zwischen Wankdorf und Schönbühl. Alle für die Durchführung der Bohrungen notwendigen Hilfsarbeiten und Einrichtungen (z. B. für Voraushub und Sicherstellen der Zugänglichkeit) sind Leistungsgegenstand. Die Hauptleistungen umfassen: 34 Kernbohrungen, Tiefen 10 – 30 m bei Bedarf 35 m. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: Siehe Punkt 4.5 „Sonstige Angaben“ der SIMAP-Publikation / Gewichtung: 1 II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18.09.2017 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Eignungskriterium EK1: Technische Leistungsfähigkeit: — EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Bohrungen für geotechnische Erkundung entlang einer Hochleistungsstraße) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Eignungskriterium EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit: — EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so groß wie der Jahresumsatz des Auftrags. Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innerhalb von 7 Tagen zu liefernde Nachweise: — EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. — EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister. — EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV. — EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV. Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäß Anhang 3 zur VöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als 3 Monate. Eignungskriterium EK3: Organisatorische Leistungsfähigkeit — EK3: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung). Eignungskriterium EK4: Schlüsselpersonen — EK4.1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Bohrungen für geotechnische Erkundung entlang einer Hochleistungsstraße) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson. — EK4.2: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. größer als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten 2 Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Bauführer 40 %, Bauführer Stv. 40 %. (*) als Schlüsselperson gilt: Bauführer Eignungskriterium EK5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer: — EK5: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50 %. Selbstdeklarationsblätter aller Subunternehmer müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten: — EK1: technische Leistungsfähigkeit. — EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit. — EK3: organisatorische Leistungsfähigkeit. — EK4: Schlüsselpersonen. — EK5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer. Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, außer wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 11.07.2017 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 17.07.2017 Ortszeit: 23:59 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Gemäß vorgesehener Vertragsurkunde. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sonstige Angaben: 1. Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterium ZK1: Preis, Gewichtung 90 % Zuschlagskriterium ZK2: Inhalt / Qualität der eingereichten Unterlagen, Gewichtung 10 %; Für die Bewertung des Inhalts / Qualität der eingereichten Unterlagen ist eine Analyse des Auftrags in Form eines Kurzberichtes durch den Anbieter zu erstellen. Preisbewertung – Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. – Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. – Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). – Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = gute Erfüllung; qualitativ gut 5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr großer Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punktberechnung Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle. ----- 2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt. 4. Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Abs. 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben. 5. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben. 6. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur in Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden. 7. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen. 8. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden. 9. Begehung: Es findet keine Begehung statt. 10. Akteneinsicht: Keine Akteneinsicht. Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. 11. Ausschluss, Vorbefassung: Es sind alle Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global- / Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Schlusstermin / Bemerkungen: Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk „Nicht öffnen – Offertunterlagen, PEB Wankdorf – Schönbühl 8-Spur, Sondierbohrungen“. Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle). Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden. Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 31.5.2017, Dok. 970233. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 20.6.2017. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 31.05.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 139606 vom 05.06.2017 |