Titel | Erstellen von Umweltverträglichkeitsstudie als Beratungsleistung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart | |
Ausführungsort | DE-70565 Stuttgart | |
Frist | 29.10.2018 | |
Vergabeunterlagen | www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen | |
TED Nr. | 425037-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Regierungspräsidium Stuttgart Industriestr. 5 70565 Stuttgart Fax: +49 711904-14090 Telefon: +49 711904-14411 E-Mail: nadine.bodmer@rps.bwl.de Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Enzweihingen und der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen (A 81) II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90721100 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: — Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 31 HOAI, LPH 1 – 4, — Umweltverträglichkeitsstudie als Beratungsleistung gemäß 1.1 der Anlage 1 HOAI, — Besondere Leistung gemäß Anlage 9 HOAI – Faunistische Leistungen, — Besondere Leistung gemäß Anlage 9 HOAI – Biotypenkartierung, — Besondere Leistung gemäß Anlage 9 HOAI – Artenschutzbeitrag, — Besondere Leistung gemäß Anlage 9 HOAI – FFH-Verträglichkeitsprüfung. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 560.000,00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE111 Hauptort der Ausführung: Stuttgart II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der BRD den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen Enzweihingen und der Anschlussstelle (AS) Stuttgart-Zuffenhausen (A 81). Ziel ist es, eine genehmi-gungsfähige Planung unter Abwägung aller relevanten Kriterien für einen 4-streifigen Ausbau der B 10 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu sind umweltfachliche Beiträge zu den jeweiligen Planungsphasen gemäß derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE), Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS), Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplaneri-schen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag (Schlussbericht Dezember 2013) zu erstellen. Straßenbau. Beschreibung: Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 12,5 km. Beginn der Planungsstrecke: östl. der Ortslage Enzweihingen, Einmündung der K 1685 in die B 10. Ende der Planungsstrecke: östl. der Ortslage Münchingen, AS Müllerheim. Varianten: Aufgrund der teilweise sehr beengten Verhältnisse durch die nördl. und südl. angrenzende Bebauung, werden bis zu 4 Varianten mit Kombinationen aus asymm. und/oder symm. Ausbauformen erarbeitet. Der Trassenkorridor wird beibehalten. Die vorhandenen Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Netz werden mit teilplanfreien Lösungen überplant und an die ausgebaute Trasse angepasst. Planerische Beschreibung: — Die faun. Leistungen sind fachgerecht in der Kartierperiode 2019 zu erbringen. Die Arten bzw. Artengruppen Brutvögel (Revierkartierung, Horstkartierung und Rastvogelkartierung), Haselmaus, Fledermäuse (Transektkartierung, Horchboxuntersuchung und optional Netzfang), Amphibien (Laichgewässer, künstliche Verstecke, Wasserfallen und Amphibienfangzaun), Reptilien (Sichtbe-obachtung), Fische und Rundmäuler (Habitatstrukturkartierung und optional Elektrobefischung), Tag- und Nachtfalter (Spanische Flagge und Transektkartierung Tagfalter allgemeiner Planungsre-levanz), Xylobionte Käfer (Strukturkartierung, optional Brutbaumuntersuchung Hirschkäfer und Juchtenkäfer/Eremit), Libellen (Grüne Flussjungfer) und optional Schnecken und Muscheln (Absu-chen des Gewässergrunds nach Großmuscheln) sind im Gelände zu erfassen, auszuwerten und teilweise nach zu bestimmen. Die erhobenen Informationen sollen anschließend in einem Kartier-bericht dokumentiert werden, — Die Biotoptypenkartierung soll ebenfalls in der Kartierperiode 2019 durchgeführt werden. Entspre-chend dem Biotopschlüssel Baden-Württembergs ist eine flächendeckende Biotoptypen- und Nutzungskartierung innerhalb des Planungsraumes durchzuführen. Die wertgebenden floristischen Arten, um die typische Ausprägung eines Biotoptyps zu belegen, sind aufzunehmen. Zusätzlich sollen Pflanzenarten nach Anhang II FFH-RL, gesetzlich geschützten Biotope und FFH – Lebens-raumtypen erfasst werden, — Die UVS ist im Zeitraum von 9.2019 bis 5.2020 im iterativen Prozess zusammen mit der stra-ßenplanerischen Variantenuntersuchung zu erstellen, — Für das FFH-Gebiet „Strohgäu und unteres Enztal“ ist eine FFH-VP durchzuführen. Zusätzlich soll das Abbruchkonzept des Glemstalviadukts aus naturschutzfachl. Sicht bewertet und abgestimmt werden, — Auf Grundlage der Faunistischen Leistungen ist ein ASB mit Maßnahmenkonzept zu erarbeiten, — Der LBP ist für die Vorzugsvariante zu erstellen, — Die umweltfachl. Beiträge sind entsprechend den akt. Umwelt- und Naturschutzgesetzen zu erstellen, — Vorhandene Zwangspunkte sind u.a.: —— die Ergebnisse der faun. Planungsraumanalyse (Text und Pläne), —— mehrere Naturdenkmäler und Biotope im Nahbereich, 2 Landschaftsschutzgebiete, ein FFH-Gebiet an der Glems und 2 Wasserschutzgebiete der Zone IIIA/B sowie —— eine (Baustoff-)Deponie zwischen Schwieberdingen und Schönbühlhof. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 75 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 560.000,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.02.2019 Ende: 28.02.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB – Referenzen des Unternehmens – Umweltfachliche Beiträge (Landschaftspflegerische Begleitpläne und/oder Umweltverträglichkeitsstudien): 360 Punkte, — Referenzen des Unternehmens – Umweltfachliche Beiträge (Faunistische Leistungen und/oder Artenschutzbeiträge und/oder FFH - Verträchlichkeitsprüfungen): 360 Punkte. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Zu Punkt II.1.4: Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind. Terminliche Meilensteine: — von 2.19 bis 12.19 Faunistische Leistungen, — 5.20 Abgabe Umweltverträglichkeitsstudie. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein (Ausschlusskriterium). III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: b) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizulegen. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. c) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. M. § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium); d) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. M. § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: e) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. M. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Angaben zur Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Erfüllung der Dienstleistung verfügt; f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre; g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojdekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen; h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. M. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu E) Die Planung ist digital durchzuführen. Der AN muss über ein Geographisches Informationssystem verfügen. Ein Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Da-tenserver) ist nachzuweisen. Für den Datenaustausch werden der „Leitfaden Entwurf, Stand 04-2016“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart. Zu F) Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 5 Mitarbeiter inkl. Führungskräfte haben. Freie Mitarbeiter zählen nur dazu, wenn der Bewerber nachweist (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung), dass ihm diese freien Mitarbeiter für die Leistungserbringung tatsächlich zur Verfügung stehen. Zu G) Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte sind: — Gewertet werden 3 Referenzstraßenbauprojekte (Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) mit Streckenplanung und Knotenpunkte, für die jeweils ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und/oder eine Umweltverträglichkeitsstudie UND Jeweils eine Faunistische Leistung und/oder ein Artenschutzbeitrag und/oder eine FFH – Verträchlichkeitsprüfung erstellt wurden. — Umweltfachliche Beiträge müssen nach den Richtlinien der Straßenbauverwaltung (RLBP, RUVS, FFH-VP Leitfaden, RE 2012, ...) und des BNatSchG erstellt sein, — Leistungsende nach dem 31.12.2012 (Ende der Genehmigungsplanung) für Referenzen Landschaftspflegerischer Begleitplan und/oder eine Umweltverträglichkeitsstudie, — Leistungsbeginn ab 2014 für Referenzen Faunistische Leistung und/oder ein Artenschutzbeitrag und/oder eine FFH – Verträchlichkeitsprüfung. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags j) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaftfort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium); k) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium). III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29.10.2018 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 09.11.2018 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 12 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber! Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen sowie weitere Formulare erarbeitet, welche ausschließlich über folgenden Link erhältlich sind: Internet: www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragebeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht per E-Mail versendet. Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen sind für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721926-8730 E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721926-3985 Internet: www.rp-karlsruhe.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 30.10.2017. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.09.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 146652 vom 04.10.2018 |