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Titel
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Generalsanierung und denkmalgerechte Anpassung der Gebäude
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Augsburg
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
AusführungsortDE-86150 Augsburg
Frist29.10.2018
Vergabeunterlagenwww.meixner-partner.de/ausschreibungen
TED Nr.425014-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Augsburg

Rathausplatz 1

86150 Augsburg


E-Mail: vgv@meixner-partner.de

Internet: www.augsburg.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.meixner-partner.de/ausschreibungen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH Gögginger Str. 93 Augsburg 86199 Deutschland Kontaktstelle(n): Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH Telefon: +49 82150105-22 E-Mail: VgV@meixner-partner.de Fax: +49 82150105-10 NUTS-Code: DE271 Internet-Adresse(n): Internet: www.meixner-partner.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: AGS – Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH Rosenaustraße 56 Augsburg 86152 Deutschland E-Mail: vgv@meixner-partner.de NUTS-Code: DE271 Internet-Adresse(n): Internet: www.augsburg.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Generalsanierung Kanu-Olympiagelände, Freianlagenplanungsleistungen LPH 1-9


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Gesamtprojekt: Generalsanierung und denkmalgerechte Anpassung der Gebäude, Trainings- und Wettkampfstrecken und Außenanlagen des Olympiaparks am Eiskanal. Die Schwerpunktsetzung liegt darauf, die Gesamtanlage für die Erfordernisse des heutigen und zukünftigen Leistungs- und Breitensports zu ertüchtigen und gleichzeitig Aspekte der nachhaltigen Nutzung nach der Weltmeisterschaft 2022 inhaltlich zu entwickeln und konzeptionell umzusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens: Freianlagenplanung


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71400000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE271 Hauptort der Ausführung: Stadt Augsburg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Augsburg, vertreten durch den Ordnungsreferenten, dieser vertreten durch die AGS-Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH, beabsichtigt die Vergabe der Freianlagenplanungsleistungen, für die Leistungsphasen 1-9 gem. § 38 bis § 40 mit Anlage 11 HOAI 2013, mit stufenweiser Beauftragung und ggf. besonderen Leistungen, für die Generalsanierung des Kanu-Olympiageländes am Eiskanal in Augsburg. Die Anlage wurde zu den Olympischen Sommerspielen 1972 gegründet und wird seither sowohl für den Bereitensport bis hin zum Spitzensport genutzt. Ziel ist es, die gesamte Anlage zu modernisieren, um den aktuellen Anforderungen des Weltverbandes (ICF) gerecht zu werden, so dass auch in Zukunft hochkarätige Kanuwettkämpfe hier stattfinden können. Die Außenanlagen entlang der Wettkampfstrecke werden als Besucherstehplätze genutzt und müssen umfassend saniert werden. Es besteht Modernisierungsbedarf der Freianlagen unter Berücksichtigung der barrierefreien Erschließung von Gaststätte und WC-Anlagen, Ergänzungen der Strecke, sowie weiterer Aspekte zur Durchführung der Kanu-WM 2022 auf dem Gelände. Die Aspekte des Denkmalschutzes der Gesamtanlage (eingestuftes Baudenkmal), sowie die Festlegungen des Naturschutzes (FFH-Gebiet), des Trinkwasserschutzes und der UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung (touristische Aspekte), sowie die Belange des Breiten- und Leistungssportes „Kanu“ und der Freizeitnutzung für die Bürger sind zu beachten. Die Maßnahme erfolgt im laufenden Sportbetrieb. Die Baumaßnahme besteht aus der Sanierung des Freigeländes, einschließlich Neubau Starthaus und Sprecherturm an der Strecke, Neuerrichtung Logistikgebäude mit WC-Anlage entlang der Strecke, Schadstoffsanierung, Modernisierung der Eiskanal-Strecke inkl. Übertragungstechnik, Wertungsstellen und Toranlagen, Beleuchtung der Wettkampfstrecke, Erneuerung der maroden Stehtribünen. Die Generalsanierung des Gaststättengebäudes (Nutzung während der WM als Wettkampf-Organisationszentrum/Presse/VIP), die Generalsanierung der Bootshäuser (Nutzung während der WM für Volunteers und Betreuung der Athleten), die Sanierung des Kampfrichterturms (inkl. Verlagerung des derzeit hier untergebrachten Kajak-Museums), ggf. die Sanierung des Kegelzentrums (Nutzung während der WM für Veranstaltungslogistik und Lager der Nationen) sowie die Errichtung eines Provisioriums zur Auslagerung des Vereinssportes und zur Durchführung des Worldcups und der Olympiaqualifikation 2020 während der Bauzeit sind Bestandteil eines eigenen Verfahrens für Objektplaner Gebäude und deshalb kein Bestandteil dieses Verfahrens. Die bestehenden Gebäude des Bundesleistungszentrum (Nutzung während der WM für Anti-Doping und Teamleader-Meetings), sollen unverändert bleiben und sind deshalb ebenfalls nicht Bestandteil des Verfahrens. Die im Rahmen dieser genannten baulichen Maßnahmen erforderlichen Leistungen aus dem Bereich der Freianlagenplanung (Erschließung der Gebäude im Außenbereich u.ä.) sind Bestandteil des Verfahrens. Ein Architekturbüro hat eine Machbarkeitsstudie im Zuge der Bewerbung um die WM 2022 erstellt. Diese Studie wird – ebenso wie die Bestandspläne – allen Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Verfügung gestellt. Termine: Aufgrund der Dringlichkeit wegen des WM-Zeitpunktes wird die Angebotsfrist verkürzt, gem. § 17 (7) VgV. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember 2018 statt, die Auftragsvergabe im Dezember 2018 / Januar 2019. Der Planungsbeginn ist direkt im Anschluss, Baubeginn Anfang 2020, Training der Nationen Frühjar 2021, Fertigstellung und Inbetriebnahme zwingend bis Frühjahr 2022.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 8 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit — technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix. Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Freianlagenplanung gem. § 39 ff. HOAI mit Anlage 11, Stand 2013 Stufe 1: LPH 1+2 Stufe 2: LPH 3+4 Stufe 3: LPH 5-7 Stufe 4: LPH 8+9 Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen, Leistungsphasen und ggf. einzelner Bauabschnitte besteht nicht.


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB. b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen. e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben. f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben. g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 350 000 EUR brutto. b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergem. über die Anzahl der festang. MA und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technischen, festangestellten Vollzeit-Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Eintragung Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Dipl.-Ing. Landespflege“ oder gleichwertig (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleters im Leistungsbild Freianlagenplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Freianlagenplanung. d) Angabe von mindestens 2 Referenzen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen. Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung: Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2006 – 1.9.2018 liegen, LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Folgende Angaben sind erforderlich: — Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE, — ggf. Benennung der Unterauftragnehmer, — Projektbezeichnung, — Projektlaufzeit, — Bauvolumen, — Leistungsphasen, — Freianlagen-Projekt mit öffentlicher Nutzung — Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen — Einhaltung Kosten- und Terminrahmen, — Projektleiter und stellvertretender Projektleiter Zusatzpunkte: — spezielle Anforderungen für Sportveranstaltungen — Bauzeit <=1,5 Jahre — Denkmalschutz — Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien. Sonstiges: — Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform. e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Ziffer III.1.3)


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29.10.2018 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de zu richten. c) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80534 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847 Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt siehe VI.4.1) München Deutschland


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.09.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 146741 vom 04.10.2018