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Titel
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Dienstleistungen im Umweltschutz
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Umwelt BAFU
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
AusführungsortCH-3003 Bern
Frist19.02.2018
TED Nr.10617-2018
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald

Projekt „Durchsetzung ISPM15 Standard“ - WTO

Worblentalstrasse 68, Ittigen

3003 Bern

 

E-Mail: wald@bafu.admin.ch

Internet: www.simap.ch

Internet: www.bafu.admin.ch

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Durchsetzung ISPM15 Standard (2019 – 2022)

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Der ISPM15 ist ein internationaler Standard für phytosanitäre Massnahmen zur Regelung von Holzverpackungsmaterial. Ziel des ISPM15 Standards ist die Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen mit Verpackungsholz. Seit 2011 wurden in der Schweiz mehrfach Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers entdeckt. Dieser Bockkäfer bringt Laubbäume zum Absterben und ist damit besonders gefährlich für Wälder, das öffentliche Grün (Parkbäume) und Obstkulturen. Der Käfer wird insbesondere mit Holzverpackungen von Warenimporten aus Ostasien eingeschleppt. Mit dieser Ausschreibung werden nun mittels zweier Lose Auftragnehmer zur Unterstützung des EPSD bei der Durchsetzung der gesetzlichen Grundlagen gesucht: — Los 1 Phytosanitäre Kontrollen (Durchsetzung ISPM15 Standard), — Los 2 Phytosanitäre Kontrollen mit Spürhunden (Durchsetzung ISPM15 Standard).

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Ganze Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der ISPM15 ist ein internationaler Standard für phytosanitäre Massnahmen zur Regelung von Holzverpackungsmaterial. Ziel des ISPM15 Standards ist die Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen mit Verpackungsholz. Seit 2011 wurden in der Schweiz mehrfach Exemplare des Asiatischen Laubholzbockkäfers entdeckt. Dieser Bockkäfer bringt Laubbäume zum Absterben und ist damit besonders gefährlich für Wälder, das öffentliche Grün (Parkbäume) und Obstkulturen. Der Käfer wird insbesondere mit Holzverpackungen von Warenimporten aus Ostasien eingeschleppt. Mit dieser Ausschreibung werden nun mittels zweier Lose Auftragnehmer zur Unterstützung des EPSD bei der Durchsetzung der gesetzlichen Grundlagen gesucht: — Los 1 Phytosanitäre Kontrollen (Durchsetzung ISPM15 Standard), — Los 2 Phytosanitäre Kontrollen mit Spürhunden (Durchsetzung ISPM15 Standard).

 

II.2.5) Zuschlagskriterien

 

Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: Los 1 / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ZK01 Preis / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK02 Erfahrung von für diesen Auftrag eingesetzten Schlüsselpersonen / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK03 Einarbeitungszeit / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK04 Italienisch / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK05 Organisation / Gewichtung: 20 % Kostenkriterium - Name: o------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------o

 

/Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: Los 2 / Gewichtung: 1 Kostenkriterium - Name: ZK01 Preis / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK02 Erfahrung von für diesen Auftrag eingesetzten Teams (Mensch und Hund) / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: ZK03 Einarbeitungszeit / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK04 Italienisch / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK05 Organisation / Gewichtung: 20 %

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2019 Ende: 31.12.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 1. Verlängerung des Grundauftrages: 1.1.2023 - 31.12.2024 / 2. Verlängerung des Grundauftrags: 1.1.2025 - 31.12.2026 (ev. Teilverlängerungen)

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerung des Grundauftrages: 1.1.2023 - 31.12.2024 / 2. Verlängerung des Grundauftrags: 1.1.2025 - 31.12.2026 (ev. Teilverlängerungen)

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

 

Los 1. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK02 Personelle Ressourcen. Bestätigung des Anbieters, dass er über genügende personelle Ressourcen verfügt. Der Anbieter muss genügend qualifiziertes Personal bereitstellen können, um die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. EK03 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK04 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Für das vorliegende Geschäft gelten die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. EK05 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf (siehe Beilage 3-1 zum Anbieterdokument) vorbehaltlos zu akzeptieren. EK06 Informatik-Kenntnisse. Bestätigung, dass die eingesetzten Schlüsselpersonen gute Informatikkenntnisse als Anwender der Microsoft Basisprodukte (Word, Excel, Powerpoint, Outlook) aufweisen. EK07 Arbeitsinstrumente. Bereitschaft, die die vom BAFU zur Verfügung gestellten Grundlagen und Arbeitsinstrumente (z. B. Geschäftsverwaltungssoftware/SharePoint) einzusetzen oder eine gleichwertige Informatikumgebung einzusetzen, so dass das BAFU Zugriff zu den Dokumenten und Daten hat. EK08 Datenbank. Bereitschaft, die bestehende Datenbank (Excel) so weiterzuführen, dass ein unterbruchfreier Betrieb und das Reporting sichergestellt sind. EK09 Einsatzmöglichkeit. Nachweis des Anbieters, dass er in der Lage ist, einen Einsatz vor Ort (Basel, Genf, Zürich, Tessin) innerhalb von 3 Stunden antreten zu können. EK10 Sprachkenntnisse. Bestätigung, dass die in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch eingereichten Dossiers (Antragsformulare und Dokumente) verstanden und bearbeitet werden können. Zudem: Bestätigung des Anbieters, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache zu führen. Bestätigung, dass die Kontrollen in Deutsch und Französisch durchgeführt werden können. EK11 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse. Nachweis einer einzigen Kontaktadresse in der Schweiz (Single point of contact) durch Anbieter für alle Geschäftsprozesse. EK12 Ansprechpartner (SPOC). Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK13 Sitzungsort. Bereitschaft, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, Ittigen). EK14 Bürozeiten Backoffice. Bestätigung, dass das Backoffice während der normalen Bürozeiten erreichbar und im Einsatz ist, Montag - Freitag zwischen 08.00 - 16.00 Uhr MEZ. Für das BAFU und die Kontrolleure ist für dringende Geschäfte und Notfälle ausserhalb der Bürozeit (EK14) eine Handyerreichbarkeit durch das Backoffice sicherzustellen. EK15 Einsicht in Prozesse. Der Anbieter gewährt dem BAFU auf Anfrage durch Audits Einsicht in die Prozesse. EK16 Erfahrung der Schlüsselpersonen. Der Projektleiter, der Projektleiter Stellvertreter und der Leiter Backoffice (= Schlüsselpersonen) verfügen über genügend Erfahrung in dem vorliegenden Auftrag ähnlichen Aufgaben. Sie weisen dies über entsprechende Referenzen (min. 2 und max. 5) und ihren CV aus. Die Aufgabe des Leiters Backoffices darf in Personalunion durch den Projektleiter oder den Projektleiter Stellvertreter wahrgenommen werden. EK17 Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Interessenkonflikt, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK18 Versicherung. Der Anbieter bestätigt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein. Er muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und er legt seinem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei. EK19 Weiterbildung. Bereitschaft, Schulungs- und Weiterbildungsangebote des BAFU zu besuchen (Entschädigung für max. 5 Kontrolleure pro Tag). Eine erste Grundausbildung findet im November/Dezember 2018 statt. EK20 Datenaustausch. Alle projektspezifische erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov., *.shp, *.gdb, *.mdb, *.accdb, etc.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat. EK21 Arbeitssicherheit. Der Anbieter ist für die Sicherheit des eingesetzten Personals zuständig. Er bestätigt, sein Personal betr. Sicherheit auszubilden, SUVA konform einzusetzen und mit der notwendigen Ausrüstung zu versehen. Im Speziellen gilt dies für die Kontrolle von Containern, welche vielfach mit gesundheitsschädigenden Mitteln begast sind und teilweise falsch deklariert sind. EK22 Interessenskonflikt. Keiner der eingesetzten Kontrolleure ist von einem Interessenskonflikt (Befangenheit) in diesem Kontrollbereich betroffen.

 

o--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------o Los 2. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK02 Personelle Ressourcen. Bestätigung des Anbieters, dass er über genügende personelle Ressourcen verfügt. Der Anbieter muss genügend qualifiziertes Personal bereitstellen können, um die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. EK03 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK04 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Für das vorliegende Geschäft gelten die AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. EK05 Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf (siehe Beilage 3-2 zum Anbieterdokument) vorbehaltlos zu akzeptieren. EK06 Informatik-Kenntnisse. Bestätigung, dass die eingesetzten Profile gute Informatikkenntnisse als Anwender der Microsoft Basisprodukte (Word, Excel, Powerpoint, Outlook) aufweisen. EK07 Arbeitsinstrumente. Bereitschaft, die die vom BAFU zur Verfügung gestellten Grundlagen und Arbeitsinstrumente (z. B. Geschäftsverwaltungssoftware /SharePoint) einzusetzen oder eine gleichwertige Informatikumgebung einzusetzen, so dass das BAFU Zugriff zu den Dokumenten und Daten hat. EK08 Datenbank. Bereitschaft, die bestehende Datenbank (Excel) so weiterzuführen, dass ein unterbruchfreier Betrieb und das Reporting sichergestellt ist. EK09 Ausbildung. Bestätigung, dass die eingesetzten Profile (Hundeführer und Hund) die Ausbildung am Bundesforschungszentrum für Wald BFW (Österreich) erfolgreich bestanden haben und von diesem zertifiziert sind. Bestätigung, dass die Hundeführer eine Grund- oder Weiterbildung in den Bereichen Holz oder Natur haben. Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung 2 Hunde einsatzbereit sind oder dass der 2. Hund spätestens 6 Monate nach Vertragsbeginn die unter EK09 aufgeführte Ausbildung abgeschlossen hat. Bestätigung, dass die Hundeführer über ein hundegerechtes Auto verfügen. EK10 Einsatzmöglichkeit. Nachweis des Anbieters, dass er in der Lage ist, einen Einsatz vor Ort (Basel, Genf, Zürich, Tessin) innerhalb von 3 Stunden antreten zu können. EK11 Sprachkenntnisse. Bestätigung, dass die in Deutsch und Französisch, Italienisch und Englisch verfassten Dokumente (z.B. Antragsformulare und Dokumente) durch das Team verstanden und bearbeitet werden können. Bestätigung, dass Kontrollen mit Spürhunden in Deutsch und Französisch durchgeführt werden können. Zudem: Bestätigung des Anbieters, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache zu führen. (Niveaus: E und I min. A1 nach Europäischem Referenzrahmen: www.europaeischer-referenzrahmen.de/), D und F höher.). EK12 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse. Nachweis einer einzigen Kontaktadresse in der Schweiz (Single point of contact) durch Anbieter für alle Geschäftsprozesse. EK13 Ansprechpartner (SPOC). Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK14 Sitzungsort. Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, Ittigen). EK15 Erreichbarkeit. Für das BAFU ist für dringende Geschäfte und Notfälle ausserhalb der Bürozeit eine Handyerreichbarkeit sicherzustellen. Bestätigung, dass die Spürhundeführer über Smart Phone mit Internetverbindung verfügen und dieses bedienen und nutzen können. EK16 Einsicht in Prozesse. Der Anbieter gewährt dem BAFU auf Anfrage durch Audits Einsicht in die Prozesse. EK17 Erfahrung der eingesetzten Teams. Die eingesetzten Teams (Mensch und Hund) verfügen über genügend Erfahrung in dem vorliegenden Auftrag ähnlichen Aufgaben. Sie weisen dies über entsprechende Referenzen aus. Es sind für alle eingesetzten Teams Referenzen (min. 2 max. 5) anzugeben. EK18 Ersatz von Mitarbeitenden und Spürhunden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende und Spürhunde bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen und Hunde werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen und/oder Hunde innert 14 Tagen durch Personal und/oder Hunde zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal/Hunden auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Interessenkonflikt, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person/Hund verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK19 Versicherung. Der Anbieter bestätigt, gegen Personen- und Sachschäden Dritter versichert zu sein. Er muss die jeweilig versicherte Summe und Versicherungsgesellschaft mit Policen-Nummer angeben und er legt seinem Angebot einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei. EK20 Weiterbildung. Bereitschaft, Schulungs- und Weiterbildungsangebote des BAFU zu besuchen (Entschädigung für max. 3 Kontrolleure pro Tag). Eine erste Grundausbildung findet im November/Dezember 2018 statt. EK21 Datenaustausch. Alle projektspezifische erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *pdf, *.jpg, *.mp4, *.mpeg, *.mov., *.shp, *.gdb, *.mdb, *.accdb, etc.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat. EK22 Charaktereigenschaften Spürhunde. Bestätigung, dass die eingesetzten Spürhunde die nachstehenden Kompetenzen ausweisen: gehorsam, hohe Fitness/Gesundheit, gutes Spiel- und Beuteverhalten, unbefangenes und konfliktfreies Sozialverhalten, besonders belastbar, hohe Bewegungssicherheit. EK23 Arbeitssicherheit. Der Anbieter ist für die Sicherheit des eingesetzten Personals und deren Hunde zuständig. Er bestätigt, sein Personal betr. Sicherheit auszubilden, SUVA konform einzusetzen und mit der notwendigen Ausrüstung zu versehen. Im Speziellen gilt dies für die Kontrolle von Containern, welche vielfach mit gesundheitsschädigenden Mitteln begast sind und teilweise falsch deklariert sind. EK24 Interessenskonflikt. Keiner der eingesetzten Kontrolleure ist von einem Interessenskonflikt in diesem Kontrollbereich (Befangenheit) betroffen.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 19.02.2018 Ortszeit: 16:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 12.03.2018 Ortszeit: 12:00 Ort: Bern. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens am vorgenannten. Datum statt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge Internet-Link: Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Ausschluss, Vorbefassung: Amberg Engineering AG, Regensdorf, sind aufgrund der Unterstützung im Beschaffungsverfahren von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung: Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB). Es besteht kein Beschwerderecht. Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung nicht angefügt. Schlusstermin / Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 19.2.2018 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax des Auftraggebers zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. Es wird je ein Kontrolllos für phytosanitäre Kontrollen und eines für phytosanitäre Kontrollen mit Spürhunden ausgeschrieben. Es gelten für beide Lose die selben Ausführungstermine. Bemerkungen: (Termin für schriftliche Fragen) Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 9.2.2018 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter Internet: www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 8.1.2018, Dok. 998655. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 9.2.2018. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 8.1.2018 bis 19.2.2018. Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.01.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 141977 vom 15.01.2018