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Titel
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Erstellen von Sanierungskonzept
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleStadt Mönchengladbach
Weiherstr. 21
41061 Mönchengladbach
AusführungsortDE-41061 Mönchengladbach
Frist26.02.2018
Beschreibung

a) Stadt Mönchengladbach

Weiherstr. 21

41061 Mönchengladbach


b) Öffentlicher Teilnahmewettbewerb: Sanierungsuntersuchung, Sanierungskonzept Krefelder Str. 47-53, Fachbereich Umwelt


c) Gegenstand der Auftragsvergabe Die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich 64 Umwelt, Abteilung 6440 Boden, Abgrabungen beabsichtigt die Beauftragung gutachterlicher Leistungen zur Vorbereitung der Sanierung des Standortes Krefelder Str. 47-53, 41066 Mönchengladbach, in zwei Phasen. Für die Durchführung der Leistungen werden nur Gutachter gemäß §18 BBodSchG (Sachgebiete Boden-Grundwasser und Sanierung) zugelassen. Mit dem vorzulegenden Sanierungskonzept soll der Auftraggeber (AG) eine Entscheidungshilfe für eine Sanierungsvariante erhalten bzw. soll es Aufschluss darüber geben, welcher Sanierungsvariante der Vorzug zu geben ist. Die Variante soll den folgenden Anforderungen entsprechen: Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahme Kontrollierbarkeit der langfristigen Wirksamkeit Verhältnismäßigkeit


Darüber hinaus ist für die Erstellung des Sanierungskonzeptes die Abgrenzung der Schadstofffahne erforderlich und Gegenstand dieses Vertrages. Die Maßnahme wird durch das Land NRW Dringlichkeitsliste gefördert.


d) Verfahrensart Freihändige Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb.


Das Verfahren ist zweistufig:


Stufe 1: Bewerbungsphase, Einreichung des Teilnahmeantrages, Prüfung der Eignung, Auswahl von drei bis fünf Bewerbern, unter Beachtung einer Mindestpunktzahl.


Stufe 2: Aufforderung (Verfahrensleitbrief) der ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes, ggf. Verhandlungs-/Präsentationstermin, Wertung der Angebote, Zuschlag. Der AG behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.


e) Eignungskriterien - Stufe 1 Als Eignungskriterien kommen Angaben zur Arbeitsweise (Gewichtung 10 %) Referenzen und Erfahrungen (Gewichtung 70 %) Fachliche Eignung (Gewichtung 20 %) zur Anwendung. Von einer Angebotsabgabe bereits in der Bewerbungsphase ist abzusehen.


f) Termine Veröffentlichung der Bekanntmachung 08.12.2017 Eingang der Bewerberanträge 11.01.2018 Angebotsaufforderung 25.01.2018 Frist für die Abgabe der Angebote 26.02.2018 Ggf. Verhandlungs-/Präsentationstermin 06./07.03.2018 Erteilung Auftrag 14.05.2018


g) Zuschlagskriterien Stufe 2 In der Angebotsphase wird der Bieter leistungs- und auftragsbezogen ermittelt, der aus der Gruppe der geeigneten Bieter die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Als Zuschlagskriterien werden ausschließlich auftragsbezogene Zuschlagskriterien herangezogen.


h) Als Wertungskriterien kommen sowohl Qualität als auch Preis mit folgender Gewichtung zur Anwendung: Qualitätskriterien: Sanierungskonzept 40 % Gewichtung Projektanalyse und Projekteinschätzung 30 % Gewichtung Kostenkriterium: Preis 30 % Gewichtung


i) Standortbesichtigung Vor Abgabe der Angebotsunterlagen, ist durch jeden Bieter im Beisein des AG oder eines Vertreters des AG eine Standortbestimmung mit Einweisung in die Örtlichkeit zwingend durchzuführen. Der Ortstermin wird dem AN nicht vergütet. Die Besichtigungstermine sind für den 06./07.03.2018 anberaumt. Die Anbieter werden gebeten, rechtzeitig eine genaue Uhrzeit mit dem AG zu vereinbaren. An dem Ortstermin sollen in jedem Fall die für die Projektführung verantwortlichen Personen teilnehmen: Projektleiter/in oder stellvertretender Projektleiter/in Projektbearbeiter/in (optional)


Wesentliche Kriterien bei der Projektbearbeitung Im Projekt sind durch den AN vielfältige Aufgaben und Leistungen durchzuführen, die über sämtliche Bearbeitungsschritte von der Konzeptionierung und Planung bis hin zur Überwachung und Begleitung von Maßnahmen zur Sanierung der vorhandenen Grundwasserkontaminationen reichen. Zur Begleitung der Sanierungsmaßnahmen sind möglichst weitreichende Kenntnisse über die Standortbedingungen unverzichtbar. Es wird deshalb vom AN erwartet, dass er sich mit den vorherrschenden Standortbedingungen im Zuge der Einarbeitung genauestens vertraut macht. Die örtliche Präsenz muss durch den AN zu jederzeit des Projektes umsetzbar sein. Zum einen ist dies zur Gewährleistung einer fachgerechten und ordnungsgemäßen Qualitätssicherung notwendig. Zum anderen ist eine schnelle örtliche Präsenz aufgrund des sensiblen Projektumfeldes unbedingt erforderlich. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, muss der AN bei Bedarf kurzfristig am Projektstandort präsent sein. Der AN hat über die gesamte Projektdauer einen engen Kontakt zum AG zu halten. Erfahrungen mit den örtlichen Behörden sind wesentlich, um einen reibungslosen Ablauf des Projektes, insbesondere von Genehmigungen, zu ermöglichen.


j) Leistungsbeschreibung Die Sanierung des Altstandortes erfolgt in zwei Bearbeitungsschritten (Phase I und II). Die zu erbringende Gesamtleistung gliedert sich in die folgenden wesentlichen Teilleistungen:


Phase I Einarbeitung Vorbereitung und Begleitung von ergänzenden Untersuchungen der Vor-Ort-Arbeiten Sanierungskonzept mit Beschreibung der Sanierungsvarianten Sanierungsplan


Phase II Ausführungsplanung der Sanierung Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe Bauüberwachung Objektbetreuung Dokumentation


Zunächst soll in Phase I das Sanierungskonzept erstellt werden. Darauf aufbauend ist ein Sanierungsplan zu erarbeiten. Die Ausführungsplanung und begleitung der baulichen Sanierungsmaßnahmen ist Gegenstand der Phase II.


k) Der Bewerber hat zusätzlich mit seiner Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen: Bewerberprofil 1.Nachweis der Berufszulassung oder andere vergleichbare Nachweise der beruflichen Befähigung 2.Eigenerklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 VgV


Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1.Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (Mind. 1,5 Mio. für Personenschäden und mind. 500.000 sonstige Schäden). 2.Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren 3.Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.


Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1.Kurzprofil des Bewerbers mit Angaben zur - Personelle Struktur und technische Ausrüstung - Strategischfachliche Ausrichtung - Qualifikation und Berufserfahrung - Angaben zum Qualitätsmanagement 2.Darstellung der Erfahrungen des Bewerbers mit förderfähigen Sanierungsprojekten 3.Referenzliste über die Durchführung von vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren. Davon sind mindestens drei geeignete, auftragsbezogene Projekte qualitativ nä-her zu beschreiben. 4.Benennung der verantwortlichen Projektleitung sowie weiterer Projektmitarbeitenden mit beruflicher Qualifikation, besondere Befähigung / Erfahrung auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistung und den Jahren der Berufserfahrung.


Die Planung und Begleitung der baulichen Sanierungsmaßnahmen ist Gegenstand der Phase II und soll optional beauftragt werden. Standort- und Projektinformationen Standortbeschreibung und Historie Auf dem Gelände der Krefelder Str. 47 (Gemarkung Mönchengladbach, Flur 14, Flurstück 105) besteht ein durch LCKW hervorgerufener Bodenluft- und Grundwasserschaden mit einer Schadstofffahne zwischen Krefelder-, Als-, und Künkelstraße. Hierzu wurde eine orientierende Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen inkl. abschließender Gefährdungsabschätzung (2012) und die Ergebnisse des seit 2013 stattfindenden Monitorings ergeben einen eindeutigen Maßnahmenbedarf. Zur Ableitung konkreter Maßnahmen, bedarf es eines Sanierungskonzepts mit der Herausarbeitung der Vorzugsvariante. Im beigefügtem Luftbild ist der Schadstandort an der Eisenbahntrasse markiert. Schadensituation Im Boden werden auf einer Fläche von ca. 200 m² Werte über 10 mg/kg LCKW gemessen (max. 192 mg/kg). Die Hauptbelastungen liegen oberflächennah im Bereich bzw. innerhalb einer Garage. Die Tiefenabgrenzung ist unvollständig. In der Bodenluft beträgt die Ausdehnung des Schadens ca. 400 m² (LCKW > 50 mg/m³). Im Schadenzentrum wurden im Grundwasser max. 21.000 µg/l Summe LCKW gemessen. Neben LCKW werden geringe Mengen an Aromaten 0-5 µg/l und nitrat-reduzierende Verhältnisse festgestellt. Es kann eine unvollständige, reduktive Dechlo-rierung in Richtung cis-1,2-Dichlorethen (ca. 15 %) festgestellt werden. Die Fahne, die sich im Abstrom des Schadens ausgebildet hat, ist ca. 300-400 m lang (1000 µg/l-Isokonze). Im weiteren Verlauf ist die Fahne jenseits der Künkelstraße (ca. 600 m vom Schadenszentrum entfernt) noch nicht abgegrenzt. Detaillierte Leistungsbeschreibung der Phase I: 1.Grundlagenermittlung über den Altstandort: Auswertung der vorliegenden Unterlagen / Informationen einschließlich Plausibilitätsprüfung und Aufzeigen von Informationsdefiziten, ggf. weitere Aktenrecherchen, Begehung der Örtlichkeiten. 2. Planung von weiteren Standortuntersuchungen bezüglich Boden, Bodenluft und Grundwasser. 3. Untersuchung des Standortes, soweit durch den AN durchführbar (z. B. Probenahmen Boden, Bodenluft, Grundwasser). 4.Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Standortuntersuchungen als Fremdleistung (z. B. Bau von Grundwassermessstellen, RKS, Analytik). 5.Betreuung der Standortuntersuchungen. 6.Auswertung der Standortuntersuchungen. 7.Erarbeitung des Berichts zu den Untersuchungen, Sanierungskonzept. 8.Erstellung eines Sanierungsplans. Informationsbeschaffung, Einarbeitung in vorhandene Unterlagen Sichten und Überprüfen aller übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen inkl. der Ergebnisse aus der Gefährdungsabschätzung und des im Auftrag der Stadt Mönchengladbach durchgeführten Monitorings. Die Unterlagen sind zu prüfen, ob sie für die weitere Planung verwertbar sind ggf. weitere erforderliche Untersuchungen, Aktualisierung von Daten. Die Ergebnisse, inkl. Der Darstellung von Informationsdefiziten, sind in Form einer Kurzdokumentation zusammenzustellen und dem AG zu erläutern. Im Rahmen der Projektbearbeitung sind die vorliegenden Unterlagen auszuwerten, die Örtlichkeiten zu besichtigen und ggf. weitere Recherchen zur Informationsbeschaffung durchzuführen. Anschließend ist ein Konzept für die erforderlichen Untersuchungen aufzustellen und mit dem AG abzustimmen. Vor-Ort-Untersuchungen Die Maßnahmen sind hinsichtlich Art und Umfang, Kosten / Nutzen, Technik, Ökologie zu konkretisieren und zu begründen. Die Untersuchungen sind, je nach Art, durch den AN durchzuführen oder die Vergabe vorzubereiten und die Maßnahmen zu begleiten und auszuwerten. Nach Abstimmung mit dem AG ist vom AN die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen für die notwendigen weiteren Untersuchungen (Fremdleistungen) durchzuführen. Der AN erstellt die entsprechenden Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse. Die Zusammenstellung der entsprechenden Vergabeformulare und Vertragsbedingungen sowie Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt durch die Stadt Mönchengladbach. Der AN prüft die Angebote und erstellt Preisspiegel und Vergabeempfehlungen / Vergabevermerke. Vor Ort sind zusätzliche eingrenzende Untersuchungen zu planen. Vorgesehen sind GWM-Bau (max. 5 Stück bis ca. 15 m) RKB (max. 10 Stück bis ca. 15 m), Ausbau zu BL-Messstellen (ca. 5 Stück) DPH (max. 5 Stück bis ca. 15 m Tiefe) zur Abschätzung der Bodenverhältnisse beim Spundwandbau Grundwasserprobenahmen (ca. 2 x 30 Stück) Analytik Grundwasser (Umfang LHKW, Elektronenakzeptoren ca. 30 Stück Analytik Boden (Umfang LHKW, TOC, ca. 30 Stück) Analytik Bodenluft (Umfang LHKW, ca. 20 Stück) Labortechnische Untersuchungen zum Nachweis von Transformationen und Abbau (3 Säulenuntersuchungen) und ENA, 5 x SOD nach Vorgabe des Gutachters. Die Bau- und Analyseleistungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die Arbeiten werden von der Stadt Mönchengladbach ausgeschrieben und vergeben. Anzubieten sind die vorbereitenden Arbeiten (Konzept, Vorbereitung der Ausschreibung, Mitarbeit bei der Auswertung, Vergabeempfehlung, Betreuung der Arbeiten vor Ort). Sanierungskonzept und Variantenbetrachtung Auf Basis der Ergebnisse der Einarbeitung und der Vor-Ort-Untersuchungen ist ein Sanie-rungskonzept mit textlicher und zeichnerischer Darstellung der für diese Fläche geeigneten Sanierungsverfahren, in Abstimmung mit dem AG zu erstellen. Die hierfür in Betracht kom-menden Maßnahmen sind unter Berücksichtigung von Verfahrenskombinationen und der notwendigen Begleitmaßnahmen zu beschreiben (Variantenvergleich). Der AG schlägt die Betrachtung der unten aufgeführten Sanierungsvarianten als Mindestumfang vor. Der AN kann seinerseits weitere Varianten vorschlagen. Zu betrachtende Varianten Auskoffern mit Bagger oder Waben Hydraulische Sicherung mit/ohne Spundwand ENA mit Eingabe von Substanzen (mit der Sanierungsuntersuchung ist zu klären welche Substanzen eingesetzt werden können) Physikalische Verfahren TUBA, THERIS, Air Sparging Nullvariante (Frachtermittlung, Prognose Ausdehnung) Jede Variante ist zu beschreiben, Vor- und Nachteile sind darzulegen und die Kosten sind zu ermitteln. Des Weiteren ist in dem Konzept die Vorzugsvariante darzustellen.


l) Das Sanierungskonzept muss folgende Punkte hinsichtlich der Verfahrensvarianten enthalten: Schadstoff-, boden-, material- und standortspezifische Eignung der Verfahren Technische Durchführbarkeit Erforderlicher Zeitaufwand Wirksamkeit im Hinblick auf das Sanierungsziel Kostenschätzung sowie das Verhältnis von Kosten und Wirksamkeit Auswirkungen auf die Betroffenen im Sinne von § 12 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und auf die Umwelt Erfordernis von Zulassungen Entstehung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Arbeitsschutz Wirkungsdauer der Maßnahmen und deren Überwachungsmöglichkeiten Erfordernisse der Nachsorge und Nachbesserungsmöglichkeiten. Die Formulierung von Sanierungszielen und zielwerten erfolgt in einem iterativen Prozess. Im Sanierungskonzept sind erste Sanierungszielwerte festzulegen, die mit der Vorzugsvariante zu erreichen sind. Alle bisherigen Ergebnisse sind im Sanierungskonzept zu dokumentieren. Der Bericht der Sanierungsuntersuchung ist in digitaler und gedruckter Form in 3-facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Karten und Tabellen sind in Form von Dateien zur Verfügung zu stellen, die von gängigen Programmen weiterverarbeitet werden können. Sanierungsplan Auf Basis der Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung soll ein Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG erstellt werden. Dieser soll Angaben über die Ausgangslage des zu sanierenden Grundstücks, eine Darstellung des Sanierungsziels und die hierzu erforderlichen Dekontaminations-, Sicherungs-, Schutz-, Beschränkungs- und Eigenkontrollmaßnahmen sowie die zeitliche Durchführung und die Aufstellung der Kosten enthalten. Arbeitsschutz Alle erforderlichen Arbeiten sind grundsätzlich unter Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die bei den Wasserstandsmessungen und ggf. Grundwasserprobenahmen verwendeten Gerätschaften (Lichtlote, Pumpen, Feldmessgeräte usw.) mit kontaminiertem Grundwasser in Kontakt kommen. Eine sich hieraus ergebende Gefährdung des eingesetzten Personals oder Dritter ist durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen (Reinigung der Geräte, Vermeidung von Direktkontakt) zu verhindern. Das Personal ist entsprechend einzuweisen und zur Verwendung der persönlichen Arbeitsschutzausrüstung (mind. Wasserdichte Handschuhe, bei Bedarf Gummistiefel und sprühdichte Einweg-Chemikalienschutzanzüge) zu verpflichten. Es gelten die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Regelwerke (BGVR) und technische Regeln (TRGS). Die im Zusammenhang mit dem Betrieb der WAA bestehenden Betriebsanweisungen und Arbeitssicherheitsmaßnahmen gelten für das eingesetzte Personal des AN analog und sind daher dem eingesetzten Personal zur Kenntnis zu bringen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Arbeitssicherheit werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die Angebotspreise vollumfänglich einzurechnen. Termine und Stundenleistungen Im Rahmen der Tätigkeit des AN nimmt dieser auf Anweisung des AG an Ortsterminen und Besprechungen teil. Bei der Kalkulation der Pauschalen für halbtätige Ortstermine ist von einer Besprechungsdauer von 4 Std. zzgl. Fahrtzeit auszugehen. In Abstimmung mit dem AG bereitet der AN Besprechungen und Ortstermine vor und fertigt hierzu Unterlagen wie Präsentationen, Handouts oder Pläne an. Nachlaufend erstellt der AN in Abstimmung mit dem AG Protokolle oder sonstige Unterlagen, die sich aus den Ergebnissen der Besprechungen bzw. Termine ergeben. Der direkte Kontakt zu Behörden oder sonstigen externen Beteiligten wird im Regelfall von der Projektleitung das AG wahrgenommen. Nur auf Anweisung durch den AG und im Einzelfall wird eine Kontaktaufnahme auf die Projektleitung des AN übertragen. Sofern nicht explizit in anderen Positionen angefragt wird, werden derartige Leistungen oder sonstige zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot des AN enthalten sind und aktuell nicht absehbar sind, über die anzubietenden Stundensätze und Pauschalen für Ortstermine bezahlt. Die Abrechnung der Stunden und Termine erfolgt dabei grundsätzlich auf Nachweis und nach dem tatsächlichen Aufwand. Überschreitet der Aufwand die Auftragssumme um mehr als 10 % oder ist dies absehbar, so ist die Projektleitung des AG hierüber umgehend zu unterrichten und ggf. ein Nachtragsangebot vorzulegen. Bei Mehrleistungen über 10 % ohne Nachtragsangebot und vorheriger Auftragserhöhung hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung der Mehrleistung. Urheberrecht Die Arbeitsergebnisse (Pläne, Unterlagen, EDV-Programme etc.), soweit sie dem Urheberrecht unterliegen, verbleiben im Eigentum des AN. Dem AG steht jedoch das ausschließliche unentgeltliche Nutzungsrecht im Rahmen des Projektes zu. Der AN ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung des AG außerhalb einer Rechtsbeziehung mit dem AG zu nutzen. Der weiteren Nutzung kann nur dann nicht vom AG widersprochen werden, wenn der AG wegen seiner Aufwendungen für Arbeitsergebnisse des AN einen Ausgleich der von ihm aufgewendeten Entgelte erhält.


Anlagen Anlage 1 Standortlageplan Anlage 2 Schicht- und Ausbauverzeichnisse ausgesuchter GWM Anlage 3 Isokonzentrationsplan zur Grundwasserbelastung im Juli 2007 Anlage 4 Bodenbelastung Mai 2010, August 2012 Anlage 5 Bodenluftbelastung Mai und August 2012 Die Bewerbungsunterlagen sind ab sofort digital erhältlich und einzusehen auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de unter der Vergabenummer VI/V-2018-005.


m) Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Dezernat Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 141539 vom 10.12.2017