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Titel
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Bodenanalysen für die Netzgebiete Bremen
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VergabeverfahrenAnwendung eines Prüfungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeberwesernetz Bremen GmbH
Theodor-Heuss-Allee 20
28215 Bremen
AusführungsortDE-28215 Bremen
Frist18.05.2018
TED Nr.190566-2018
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) wesernetz Bremen GmbH

Theodor-Heuss-Allee 20

28215 Bremen

Telefon: +49 4213592506

Fax: +49 4213592577

 

E-Mail: fabian.hollmann@swb-gruppe.de

Internet: www.wesernetz.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: swbag.sharefile.eu/r-rcb0a9e44edb4ee39 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

 

I.6) Haupttätigkeit(en) Strom

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bodenanalysen für die Netzgebiete Bremen, Bremerhaven und niedersächsisches Umland

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71900000 - KA16

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE50

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Trinkwasseranalysen sind gemäß der gültigen Trinkwasserverordnung für eine Einspeisemenge in Bremen von ca. 100 000 m3/d und Bremerhaven von ca. 25 000 m3/d auf das Jahr verteilt zu untersuchen. Die Ergebnisse sind vom Bieter zu dokumentieren und zeitnah an den Auftraggeber zu übergeben. Dabei sind unter anderem ADIS (Datenbank) sowie NiWaDaB (Probenahmestellen in Niedersachsen) als Kommunikationswege zu verwenden. Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt einschließlich der Brunnen und Trinkwassermeßstellen sowie Stichproben der Trinkwassermessstellen. Des Weiteren sind Bodenanalysen auf Baustellen im gesamten Versorgungsgebiet nach LAGA (Boden, Grubenwasser und Asphalt) für ca. 500 Analysen zu leisten.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

 

II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte Dauer

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.1.9) Qualifizierung für das System

 

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Persönliche, wirtschaftliche und Finanzielle Lage des Bewerbers: 1) Schriftliche Bestätigung (durch Eigenerklärung) der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, sonstiger Kommunikation, Vertrag und während der Abwicklung des Auftrags 2) Aktueller (nicht älter als 1 Jahr) Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung) 3) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers 4) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung 5) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung 6) Aktuelle (nicht älter als 1 Jahr) Bankerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Die Erfüllung der Qualifizierungsanforderungen wird in einem mehrstufigen Verfahren wie folgt ermittelt: Stufe 1: Formale Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen Stufe 2: Prüfung auf Vorliegen eines vergaberechtlichen Ausschlussgrundes Stufe 3: Prüfung der Eignung des Bewerbers und Erfüllung der Mindestanforderungen Die konkreten Bestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Vergabeunterlagen, die für jeden Auftrag separat erstellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Vergabe eines Auftrags unter diesem Qualifizierungssystem die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, soweit zu verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem notwendigen Aufwand für dessen Durchführung hergestellt ist.

 

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 7) Unternehmens-/ Geschäftsberichte der letzten drei Jahren oder in Ermangelung dessen die Jahresfinanzberichte 8) Bestätigung (z.B. durch Eigenerklärung), dass das Unternehmen — nicht zahlungsunfähig ist, sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren Verfahren befindet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere keine Abreden und Verhandlungen mit anderen Unternehmen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie Absprachen über Preise, getätigt hat. 9) Eigenerklärung, ob und ggf. welche Urteile, sonstige gerichtliche oder behördliche Entscheidungen, anhängige gerichtliche oder behördliche Verfahren oder geltend gemachte Forderungen nach seiner Kenntnis gegen das Unternehmen oder – soweit beruflich veranlasst – gegen dessen Mitarbeiter Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Die Auswahl der Bewerber wird in diesem Fall nach objektiven Kriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze und unter Berücksichtigung der bekannt gemachten Qualifizierungsanforderungen, insbesondere den angegebenen Referenzen, erfolgen. Die Referenzen werden dabei nach Anzahl und Inhalt (Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand/ Umfang der Tätigkeit / Art der Tätigkeit) bewertet.

 

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Technische Leistungsfähigkeit: 1) Aktuelle Akkreditierung nach ISO 17025:2005 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) 2) Nachweis (Eigenerklärung) über das Erfüllen der Anforderungen der gültigen Trinkwasserverordnung gemäß § 15 Abs. 4 und § 19 Abs. 3 TrinkwV 3) Aktueller schriftlicher Nachweis über die Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasserrechtlichen Überwachung gemäß §125 NWG durch das NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) 4) Schriftlicher Nachweis (Eigenerklärung) über die eigenständige Möglichkeit zur Aufnahme und Schulung von Probenehmern 5) Aktueller Nachweis der Eintragung in die Bremische Landesliste für Trinkwasseruntersuchungsstellen 6) Aktuelle Zertifizierung gemäß dem FACHMODUL WASSER Zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notefizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich

 

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 7) Nachweis (Eigenerklärung) über die Einhaltung der LAGA PN 98 (Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen) 8) Nachweis von mindestens drei Referenzen über erfolgreich ausgeführte vergleichbare Projekte in der Trinkwasser- und Bodenanalyse, die folgende Anforderungen erfüllen: a) Der Projektabschluss darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. b) Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: — Auftraggeber, — Projektlaufzeit (Datum Beginn, Ende), — Projektvolumen (Anzahl Proben), — Kontaktdaten Projektleiter Auftraggeber. Wesernetz Bremen GmbH ist berechtigt eigene Erfahrungen aus Projekten mit den Bewerbern zu berücksichtigen.

 

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Die folgenden zeitlich befristeten Nachweise sind zur Aufrechterhaltung der Qualifizierung im Rahmen dieses Systems nach deren Ablaufen unaufgefordert beim Auftraggeber zu erneuern und einzureichen: — Bankerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, — Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung, — Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter; außerhalb von Deutschland eine gleichwertige Bescheinigung, — Zertifizierung nach ISO 17025:2005

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Der Antrag auf Qualifizierung ist unterschrieben in elektronischer Form und in deutscher Sprache unter folgendem Link einzureichen: Internet: swbag.sharefile.eu/r-rcb0a9e44edb4ee39 Das Einreichen des Antrags per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend. 2) Alle Erklärungen und Unterlagen zum Teilnahmeantrag müssen eindeutig zur jeweiligen Ziffer der Bekanntmachung Bezug nehmen. Allgemeine Aussagen (z.B. Verweise auf den Geschäftsbericht) werden nicht akzeptiert. Insbesondere sind die Nachweise der Ziffer III.1.9) entsprechend der vorgegebenen fortlaufenden Nummerierung den Bewerbungsunterlagen beizufügen. 3) Fehlende Erklärungen und Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. 4) Der Auftraggeber darf Informationen, die er von den Bewerbern erhält, zum Zwecke der Auftragsvergabe und Durchführung der Eignungsprüfung auch Mitarbeitern der mit ihm nach §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen) sowie hierfür eingesetzten Beratern überlassen, soweit diese zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet sind. 5) Teilnehmer, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 30.6.2018 vollständig beim Auftraggeber eingegangen sind und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Ansgaritorstraße 2 Bremen 28195 Deutschland Telefon: +49 4213616704 E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Fax: +49 4214966704

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.04.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 144178 vom 04.05.2018