Titel | Abteufen von 24 Kernbohrungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Hallesche Straße 15 99085 Erfurt | |
Ausführungsort | DE-99085 Erfurt | |
Frist | 28.08.2018 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=209613 | |
Beschreibung | a) Landesamt für Bau und Verkehr Dez. 31, Neubau Hallesche Straße 15 99085 Erfurt Telefon: +49 361 574135421 Telefax: +49 361 574135499 E-Mail: post-neubau@tlbv.thueringen.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: 1222/18-B-Ö-10 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Freistaat Thüringen, B 281 OU Krölpa-Rockendorf-Pößneck Nord f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Abteufen von 24 Kernbohrungen zur Erkundung des geologischen Profils am Untersuchungsort h) Aufteilung in Lose Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 01.11.2018 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 31.01.2019 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html n) Ablauf der Angebotsfrist 28.08.2018 - 10:00 Uhr o) Adresse, an die die Angebote zu senden sind Name: Landesamt für Bau und Verkehr Dez. 16 Zentrale Vergabe, Zimmer Nr.: 121/122 Straße, Hausnummer: Europaplatz 3 Postleitzahl (PLZ): 99091 Ort: Erfurt E-Mail: strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) q) Eröffnungstermin 28.08.2018 - 10:00 Uhr Ort der Eröffnung siehe Pkt. o), Zimmer Nr.: 117 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich in den Vergabeunterlagen Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: mit dem Angebot vorzulegen: - Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen. - Referenzen, die zeigen, dass der Bieter über einschlägige Erfahungen beim Bohren in Subrosionsgebieten verfügt. - Nachweise Bohrgeräteführerschein gemäß DIN EN 22475-1 auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Der Bieter hat auf Verlangen die Preisermittlung für die angebotenen Leistungen (Urkalkulation) verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Preisermittlungen für diese Preise sind einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostensätze) aufzustellen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes! v) Ablauf der Bindefrist 12.10.2018 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Abt. 2, Ref. 28 Vergabeangelegenheiten Werner-Seelenbinder-Str. 8, 99096 Erfurt, Fax-Nr.: +49 (361) 37-91 099, Postfach 900 362, 99106 Erfurt § 19 ThürVgG findet Anwendung! Beanstandungen von beabsichtigten Vergabeentscheidungen nach § 19 Abs. 2 ThürVgG sind in Schrift-, oder Textform zu richten an die unter a) genannte Vergabestelle. Hilft die Vergabestelle der Beanstandung nicht ab, legt sie den Vorgang der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Die Vergabekammer erhebt für ihr Tätigwerden Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Gebühren betragen mindestens 100 EUR, sollen aber den Betrag von 1.000 EUR nicht übersteigen. Ergibt die Nachprüfung, dass die Beanstandung zu unrecht erfolgt ist, werden die Gebühren und Auslagen zu Lasten des Beanstandungsführers erhoben. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 145869 vom 10.08.2018 |