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Titel
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Errichtung von neun Löschwasserbrunnen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberGemeinde Lilienthal – c/o Landkreis Osterholz
Osterholzer Str. 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
AusführungsortDE-28865 Lilienthal
Frist31.08.2018
Beschreibung

a) Gemeinde Lilienthal c/o Landkreis Osterholz

- Zentrale Vergabestelle -

Osterholzer Str. 23

27711 Osterholz-Scharmbeck


b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A


c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen. Angebote können elektronisch in Textform (§ 126b BGB) oder mit der fortgeschrittenen oder qualifizierte elektronischen Signatur eingereicht werden. Alternativ kann das Angebot auch schriftlich in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


d) Art des Auftrags: Bauauftrag


e) Ort der Ausführung: 28865 Lilienthal


f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen Li-2018-029/373100 Kurzbeschreibung Errichtung von neun Löschwasserbrunnen Im Gebiet der Gemeinde Lilienthal sollen im Kalenderjahr 2018 neun Löschwasserbrunnen errichtet werden. Die genauen Standorte sind mit den jeweiligen Ortsbrandmeistern abzustimmen.


g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben


h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen Es wurden keine Lose gebildet.


i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: Bis: Erledigung und Rechnungsstellung bis 30.11.2018.


j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.


k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: "Internet: bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx"


l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Die Vergabestelle nutzt ein elektronisches Vergabemanagementsystem. Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren komplett elektronisch zu bearbeiten und ein digitales Angebot zu erstellen. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Angebotsassistenten. Es fallen keine Transaktionskosten an. Zur Nutzung des Angebotsassistenten nehmen Sie bitte am Verfahren teil. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos und ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter hInternet: www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off zur Verfügung gestellt.


n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist Die Frist endet am 31.08.2018 um 11:00:00 Uhr.


o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Elektronische Angebote sind einzureichen unter: "Internet: portal.deutsche-evergabe.de" Schriftliche Angebote sind einzureichen an: Gemeinde Lilienthal c/o Landkreis Osterholz - Zentrale Vergabestelle - Osterholzer Str. 23 27711 Osterholz-Scharmbeck


p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch


q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Termin der Angebotsöffnung Personen, die anwesend sein dürfen 31.08.2018 um 11:00:00 Uhr. Bei der Eröffnung der Angebote dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein (§ 14a VOB/A).


r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen


s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: keine Angaben


t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 8,84 ) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).


v) Bindefrist: 28.09.2018


w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Landkreis Osterholz - Kommunalaufsicht - Osterholzer Str. 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Tel.:+49 4791930390 Fax:+49 479193011390 Zeitpunkt der Publikation: 23.08.2018 - 13:23:39.4322767 Uhr

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 146163 vom 28.08.2018