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Titel
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Rahmenvertrag für Schadstoffgutachterleistungen in der JVA Köln
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln
Domstr. 55-73
50668 Köln
AusführungsortDE-50668 Köln
Frist21.09.2018
Vergabeunterlagenwww.evergabe.nrw.de/…/CXS7YYXYDDF
TED Nr.368491-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln

Domstr. 55-73

50668 Köln


E-Mail: BLBVergabe@blb.nrw.de

Internet: www.blb.nrw.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS7YYXYDDF Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Immobilien


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag Schadstoffgutachter, JVA Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 025-18-00884


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag für Schadstoffgutachterleistungen in der JVA Köln


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 150.000,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71318000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA23 Hauptort der Ausführung: 50827 Köln


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ingenieurleistung Schadstoffuntersuchung und Schadstoffbeseitigung in der JVA Köln


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 150.000,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Rahmenvereinbarung kann um jeweils 1 Jahr auf längstens 4 Jahre verlängert werden.


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 6 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Berufserfahrung der Sachverständigen insgesamt bewertet mit 30 % Teilnahme an Schulungen in den letzten 12 Monaten bewertet mit insgesamt 10 % Referenzen im Bereich Schadstoffgutachten bewertet mit 60 % Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600. Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und ggf. zum Verhandlungstermin eingeladen.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zugelassen sind Gutachter, die die Voraussetzungen der VDI-Richtlinie VDI/GVSS 6202 Blatt 1, Abschnitt 6.1 erfüllen Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechend qualifizierte Personen benennen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Anlage 7: Angaben zu den technischen Fachkräften, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden (Schadstoffgutachter) Anlage 8: Unternehmensreferenzen Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden Anlage 9: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen). Anlage 10: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) mindestens zwei Gutachter, die die Anforderungen nach III.1.1 erfüllen: — für die benannten Gutachter ist die Sachkunde nach TRGS 519, Ziffer 2.7, durch Vorlage einer aktuellen Prüfungsbescheinigung nachzuweisen, — für die benannten Gutachter ist die Fachkunde für Leistungen nach TRGS 521 und TRGS 524 durch eine Eigenerklärung des Bieters zu bestätigen. 2) Zur Analyse der Probenahmen sind Labore zugelassen, die den Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 erbringen können. Eine aktuelle Bestätigung der Akkreditierung für das/die vorgesehene/n Labor/e ist beizufügen; 3) Mindestens 3 Referenzen für die Erstellung eines Schadstoffgutachtens, hiervon mindestens: — 2 Referenzen, bei denen auch die Ausschreibung und Überwachung der Schadstoffbeseitigung bearbeitet wurde (Komplettsanierung), — eine Referenz mit der Bearbeitung des Themas „Asbest in Putz- und Spachtelmassen“, — eine Referenz mit der Bearbeitung des Themas „KMF“, — eine Referenz mit der Bearbeitung des Themas „PCB“, Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: siehe Ziffer III.1.1


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. Die als Schadstoffgutachter/innen benannten Personen bedürfen zum Betreten der JVA einer Sicherheitsüberprüfung durch die JVA. Der Best-Bieter, sowie dessen andere Unternehmen und Verleiher von Arbeitskräften, haben hierzu im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung personenbezogene Daten (alle Angaben aus dem Personalausweis) für die benannten Personen bekanntzugeben. Die positive Überprüfung ist Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.09.2018 Ortszeit: 11:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 21.09.2018


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die genannte Vergabestelle zu übersenden. Der unterschriebene Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Der Umschlag ist mit dem im Internet-Projektraum hinterlegten Angebotskennzettel zu versehen sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Der Auftraggeber fordert – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sowie Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYDDF


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln Zeughausstraße 2-10 Köln 50606 Deutschland Fax: +49 2211472889


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat Mercedesstraße 12 Düsseldorf 40470 Deutschland Fax: +49 21161700174 Internet: www.blb.nrw.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.08.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 146191 vom 27.08.2018