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Titel
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Durchführung von Arbeiten zur Gewährleistung der Wasserversorgung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberStadt Erfurt Stadtkämmerei Abteilung Verdingungsstelle
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
AusführungsortDE-99084 Erfurt
Frist29.01.2019
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=231889
Beschreibung

a) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

Telefon: +49 361 6551284

Telefax: +49 361 6551289


E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de

Internet: www.erfurt.de


b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“ Geschäftszeichen: ÖAB 011/19-66


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Kein elektronisches Vergabeverfahren


d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung Verrohrung Klinger in Erfurt-Möbisburg


f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose


Leistungstitel 03: Wasserversorgung - Neuverlegung TW Leitung PE-HD da 90, inkl. Form- und Passstücke, ca. 100 m - Aufbruch Asphaltflächen 180 m² - Verbau und Wasserhaltung ca. 100 m - Erdaushub für Baugruben und Rohrgräben bis 2,00 m Tiefe, ca. 160 m³ - Lieferung und Einbau von Mineralstoffen, ca. 130 m³ - Oberflächenwiederherstellung Asphaltflächen 180 m² - Leitungssicherung, Dokumentations-, Hilfs- und Nebenleistungen, Qualitätssicherung


Leistungstitel 19: Flussbau Ersatzneubau - Rückbau Trinkwasserleitung, inkl. Armaturen, ca. 100 m - Verdämmung / Rückbau SB-Rohrleitung DN 400, ca. 170 m - Aufbruch Verkehrsanlagen Natursteinpflaster, ca. 600 m² - Aufbruch Gehweg Betonpfaster, ca. 120 m² - Aufbruch Aspahltflächen ca. 420 m² - Grabenverbau bis 2,80 m Tiefe, ca. 1300 m² - offene Wasserhaltung im Rohrgraben, ca. 260 m - Wasserhaltung, einschl. Fangdämme im Vorfluter, 1 Stck. - Erdaushub für Baugruben und Rohgräben bis 3,00 m Tiefe, ca. 1.400 m³ - Lieferung und Einbau von Mineralstoffen, ca. 1.400 m³ - Versetzen Mast Straßenbeleuchtung, inkl. Leitungsverlegung und Tiefbau - Regenwasserkanal StB DN 400, ca. 25 m - Regenwasserkanal StB DN 600, ca. 95 m - Regenwasserkanal StB DN 700, ca. 68 m - Regenwasserkanal StB DN 900, ca. 71 m - Revisionsschächte StB DN 1200 und 1500, bis 3 m Tiefe, 7 Stck. - Straßenabläufe inkl. Erdarbeiten und Rohrleitungen DN 150 PP, 6 Stck. - Schmutzwasserhausanschluss DN 150 GGG, inkl. Erdarbeiten, ca. 22 m - Auslaufbauwerk mit StB-Böschungsstück DN 900, Stabrechen, Wasserbausteine CP 90/250, 1 Stck. - Umverlegung Trinkwasserleitung GGG DN 100 inkl. Form- und Passstücke, Armaturen und bauzeitlicher Trinkwasserversorgung PE-HD da 90, ca. 110 m - Einlaufbauwerke als Stb-Fertigteil, GFK-Gitterrost, Wasserbausteine CP 90/250, 2 Stck. - Oberflächenwiederherstellung Asphaltflächen 1.400 m² - Oberflächenwiederherstellung Gehweg Betonpflaster inkl. Bordanlage 145 m² - Leitungssicherung, Dokumentations-, Hilfs- und Nebenleistungen, Qualitätssicherung - Landschaftsbau, Grabenprofilierung


h) Aufteilung in Lose Nein


i) Ausführungsfristen


Beginn der Ausführung 08.04.2019


Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 20.09.2019


j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen


k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html


n) Ablauf der Angebotsfrist 29.01.2019 - 10:00 Uhr


o) Adresse, an die die Angebote zu senden sind Wie Hauptauftraggeber siehe a)


p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)


q) Eröffnungstermin 29.01.2019 - 10:01 Uhr Ort der Eröffnung Vergabestelle, siehe a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten


r) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen


t) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter


u) Nachweise zur Eignung


Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.


Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach § 6a Abs. 2 VOB/A vorzulegen: 1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, 3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, 5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Für die Nummern 5,6 und 7 sind Eigenerklärungen ausreichend. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise für die geforderte Beurteilungsgruppe AK2 sind vorzulegen.


v) Ablauf der Bindefrist 15.03.2019


w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar Fax-Nr.: 0361 57-332 1059 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de


Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)


(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.


(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.


(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Fax 0361 57-332 1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de.


(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.


(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 147915 vom 04.01.2019