Titel | Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau Rauenstein 6a 09514 Lengefeld | |
Ausführungsort | DE-09514 Lengefeld | |
Frist | 20.02.2019 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe.de/unterlagen | |
TED Nr. | 24157-2019 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau Rauenstein 6A 09514 Pockau-Lengefeld Fax: +49 37367310-130 Telefon: +49 37367310-0 E-Mail: Betrieb.FMZ@ltv.sachsen.de Internet: www.talsperren-sachsen.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: SiGeKo Leistungen nach Baustellenverordnung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M2 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2019-8 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71317210 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Der betreffende Flussabschnitt reicht von der Brücke Klaffenbacher Straße (Fluss-km 1+846,35) bis zur Einmündung „Alte Harth“ (Fluss-km 1 + 602.00) und weiter bis oberhalb des Einkaufsmarktes Norma (Fluss-km 1 + 551.93). Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr. 15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung". II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71317200 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED41 Hauptort der Ausführung: Chemnitz, DE II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“ Die abgefragten Leistungen beinhalten alle Grundleistungen: Während der Planung der Ausführung (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.1) – Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme, – Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, – Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung), – Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV. Während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.2): – Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung, – bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung. In den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV: – Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV), – Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten. Nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen: – Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage, – Organisieren des Zusammenwirken der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, – Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung), – Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, – Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, – Dokumentation. Besondere und zusätzliche Leistungen: — Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, — zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung, — Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, — Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, — Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, — Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage. Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung Entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen. Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert. Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen. In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage, ist bei der Erstellung der Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung, generell ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung und Übergabe an den AG dem Sicherheitsingenieur zur Prüfung zu übergeben. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.04.2019 Ende: 28.08.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnlummer oder -referenz: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV-Reg.-Nr.100710052 II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, mit dem Angebot vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Vergabeunterlagen Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Sicherheitskoordination anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Vergabeunterlagen Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien-und Ausbildungsnachweisen zu führen. Nachweis Bauingenieur oder gleichwertig, Diplom oder Masterabschluss mit dem Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den Projektleiter muss der Bieter für den Projektleiter mindestens 2 Referenzen im Bereich der Sicherheitskoordination bei Wasserbauvorhaben benennen. Als vergleichbare Referenzen gilt (für alle genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 1.1.2010). Es ist das Deckblatt für Referenzobjekte zu verwenden! Angaben zum Referenzobjekt: — Bezeichnung des Vorhabens, — Herstellungskosten, — Erbrachter Leistungsumfang, — Bearbeitungszeitraum, — Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion und Telefonnummer des Ansprechpartners).zur Ausübung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien-und Ausbildungsnachweisen zu führen. Nachweis Bauingenieur oder gleichwertig, Diplom oder Masterabschluss mit dem Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Vergabeunterlagen III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 20.02.2019 Ortszeit: 13:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20.05.2019 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.02.2019 Ortszeit: 13:00 Ort: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau 09514 Pockau-Lengefeld Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419771040 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.01.2019 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 148159 vom 20.01.2019 |