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Titel
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Grundhafte Erneuerung und Anbau von Stand- und Zusatzstreifen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLBIH Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe
Schützenrain 5-7
61169 Friedberg
AusführungsortDE-36166 Haunetal
Frist30.04.2019
Vergabeunterlagenvergabe.hessen.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1696cae2b26-15dc0390377a2713
TED Nr.144243-2019
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Kurt-Holzapfel-Straße 37

37296 Eschwege

Telefon: +49 561/7667424

Fax: +49 561/7667151


E-Mail: christian.richter@mobil.hessen.de

Internet: vergabe.hessen.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Kassel Untere Königsstraße 95 Kassel 34117 Deutschland Kontaktstelle(n): Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement Kassel; Dezernat BA2 Hr. Richter Telefon: +49 561/7667424 E-Mail: christian.richter@mobil.hessen.de Fax: +49 561/7667151 NUTS-Code: DE731 Internet-Adresse(n): Internet: vergabe.hessen.de Adresse des Beschafferprofils:Internet: www.mobil.hessen.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabe.hessen.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Kassel Dezernat Q 10.2 z.Hd. Fr. Krawietz Untere Königsstraße 95 Kassel 34117 Deutschland Kontaktstelle(n): Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel; Dezernat BA2 Hr. Richter Telefon: +49 561/7667424 E-Mail: christian.richter@mobil.hessen.de Fax: +49 561/7667151 NUTS-Code: DE731 Internet-Adresse(n): Internet: www.mobil.hessen.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbau


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: BAB A4 Kirchheim bis Landesgrenze Grunderneuerung und Anbau von Stand- und Zusatzstreifen Abs. Wildeck Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2019-0012


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur BAB A4 Kirchheim bis Landesgrenze -Grundhafte Erneuerung und Anbau von Stand- und Zusatzstreifen Abschnitt Wildeck- sind Überarbeitungen und Neubearbeitungen der Planfeststellungsunterlagen notwendig. Aufgrund der Änderungen müssen nachstehende umweltfachlichen Unterlagen erstellt werden: — Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB), — Waldbilanz, — UVP Bericht nach § 16 UVPG, — NOx Berechnungen.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE733


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für das unter Punkt II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: — Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB), — Waldbilanz, — UVP Bericht nach § 16 UVPG, — NOx Berechnungen


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium 1 (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung des Kriteriums wird die Funktion — Projektleitung. Berücksichtigt. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem für die Funktion vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekten. Kriterium 2 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt: — Unterkriterium 1: Aufgabenbereich Landespflegerischer Begleitplan (LBP), — Unterkriterium 2: Aufgabenbereich FFH-Verträglichkeitsprüfung. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 8 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte. Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet: — 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, — 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: — Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.) und insbesondere auf, — Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben. Hinweis: Besteht ein Kriterium aus mehreren Unterkriterien, werden die Unterkriterien jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten analog dem vorstehenden Bewertungsschema bewertet. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet: Kriterium 1 (§ 46 (3) Nr. 2 VgV): 40 % Kriterium 2 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): 60 %, es entfallen auf die Unterkriterien: — Unterkriterium 1: Aufgabenbereich Landespflegerischer Begleitplan (LBP) 30 %, — Unterkriterium 2: Aufgabenbereich FFH-Verträglichkeitsprüfung 30 %.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: § 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); 2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen; 3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); 4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); 7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); 8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete); 9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 123 (4) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 (1) Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvensverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse angelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geforderte Eigungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqulifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung. Folgender Versicherungsschutz wird gefordert: — 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, und — 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen. — § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. — § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person/Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person/diesen Personen bearbeitet wurden. Angaben zu folgender Funktion werden gefordert: — Projektleitung — § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für die folgenden Aufgabenbereiche: — Landespflegerischer Begleitplan (LBP), — FFH-Verträglichkeitsprüpfung. Sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen. — § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Projektleitung: — Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre, — Nachweis über ein mindestens sechssemestriges Studium mit naturschutzfachlichen und umweltplanerischen Inhalten, dass von dem vorgesehenen Mitarbeiter absolviert wurde, — Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt zu vergleichbaren Leistungen, dass von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurde. Die Referenzprojekte müssen den jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV)“ genügen. Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: — Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Landespflegerischer Begleitplan (LBP) das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde, — Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich FFH-Verträglichkeitsprüfung das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde, — die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen „Landespflegerischer Begleitplan (LBP)“ und „FFH-Verträglichkeitsprüfung“ müssen jeweils den bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV)“ genügen. Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Vertragsstrafenregelung für: — Vertragsfristen, — Tariftreue. Der Bewerber sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30.04.2019 Ortszeit: 10:30


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.08.2019


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird. Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind. Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden oder elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsleistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 Darmstadt 64283 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wilhelmstraße 10 Wiesbaden 65185 Deutschland Telefon: +49 6113660 E-Mail: post@mobil.hessen.de Fax: +49 6113663435 Internet: mobil.hessen.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.03.2019

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 149197 vom 06.04.2019