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Titel
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Durchführung von Kampfmittelräumung LGS 2022
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberLandesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein GmbH
Rathausplatz 5
79395 Neuenburg am Rhein
AusführungsortDE-79395 Neuenburg am Rhein
Frist08.07.2019
Vergabeunterlagenwww.vergabe24.de/…/54321-Tender-16b456315ef-4e6e3b3e95f3f241
TED Nr.276262-2019
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein GmbH

Metzgerstraße 1

79395 Neuenburg am Rhein

Fax: +49 763193394-99

Telefon: +49 763193394-0

 

E-Mail: info@neuenburg2022.de

Internet: www.neuenburg2022.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16b456315ef-4e6e3b3e95f3f241 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.vergabe24.de

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesellschaft zur Umsetzung einer Landesgartenschau

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Herstellung und Durchführung der Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Daueranlage Rheinterrasse – Kampfmittelbeseitigung Referenznummer der Bekanntmachung: LGSN-2019-0002

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45111100

 

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Kampfmittelräumung LGS 2022 – Neuenburg am Rhein.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90523100

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE132 Hauptort der Ausführung: Gelände Landesgartenschau 2022 79395 Neuenburg am Rhein

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Neuenburg am Rhein wird im Jahr 2022 die Landesgartenschau ausrichten. Im Auftrag der Landesgartenschau GmbH soll das betroffene Gelände auf eventuell noch vorhandene Kampfmittel untersucht und gegebenenfalls aufgefundene Kampfmittel sollen geräumt werden. Nach erfolgter Räumung sollen alle Beschränkungsmaßnahmen für die Nutzung der Flächen aufgehoben sein. Das betroffene Gebiet hat eine Fläche von ca. 8 000 m2. Hierzu gehören folgende Leistungen: Räumstelleneinrichtung inkl. Tages- und Bereitstellungslager Herstellung der Sondierfähigkeit der Oberfläche, Oberflächensondierungen (auch fahrzeuggestützt), konventionelle Kampfmittelräumung, Nachgraben von Anomalien, Ausräumen von Bombentrichtern, Verschließung von Grabungslöchern und Dokumentation. Entschärfung, Abtransport und Entsorgung erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst des Landes Land Baden-Württemberg. Die Arbeiten sind bis Ende KW 01/2020 abzuschließen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19.08.2019 Ende: 30.12.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Nachweis der Eintragung in einschlägige Berufs- oder Handelsregister, soweit eine Registerpflicht besteht (Kopie), 2) Nachweis der Erlaubnis gem. § 7 SprengG (Kopie), 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Sondier- und Räumungsarbeiten), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensereignis (in Kopie). Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet Sondier- und Räumarbeiten unter Angabe von Leistungsumfang (inkl. Arbeiten und Räummethode), Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 2) Eigenerklärung zur Anzahl des zur Verfügung stehenden Fachpersonals mit einer Befähigung nach § 20 SprenG: mindestens 3. 3) Nachweis, dass ein Qualitätssicherungssystem mindestens nach RAL-GZ 901 oder vergleichbar eingerichtet und zertifiziert ist (Kopie des entsprechenden Zertifikats). 4) Eigenerklärung: — dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens 2 Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können, — der Bieter über die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung verfügt.

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1) Für alle auf der Untersuchungs-/Räumstelle tätigen Personen muss der Auftragnehmer ein 16-stündiges innerbetriebliches oder außerbetriebliches Lehrprogramm über die Grundlagen der Organisation der Kampfmittelräumung, der Bergungs- und Sondiertechnik, der Gefährdung durch Kampfmittel und Sicherheitsbestimmungen nachweisen. 2) Der Räumstellenleiter (= verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. (1) Nr. 3 SprengG) hat über eine Fachkunde gemäß § 9 Satz 1 Nr. 1 SprengG sowie über 5 Jahre praktische Tätigkeit zu verfügen. 3) Das eingesetzte Personal muss eine Ausbildung als Ersthelfer nach BGR 114 (Anhang 5, Ziff. 19.3) erhalten haben. Die auf der Untersuchungs-/Räumstelle tätigen Personen müssen die deutsche Sprache beherrschen. 4) Auf der Untersuchungs-/Räumstelle darf nur Sondentechnik eingesetzt werden, die ordnungsgemäß gewartet ist. 5) Weitere Vorgaben zum Arbeitsschutz und den anzuwendenden technischen Regelwerken usw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 074-174288

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 08.07.2019 Ortszeit: 11:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2019

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 08.07.2019 Ortszeit: 11:00 Ort: Landesgartenschau 2022 Neuenburg am Rhein GmbH Metzgerstraße 1 79395 Neuenburg am Rhein Deutschland

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

 

VI.3) Zusätzliche Angaben 1)Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete). Diese können abgerufen werden unter: www.vergabe24.de Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird nur in elektronischer Form erfolgen. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. 2) Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen: siehe Bewerbungsbedingungen (insb. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten). 3) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Fremdsprachige Unterlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung (Kopie) einzureichen

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 Karlsruhe 76133 Deutschland

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 Karlsruhe 76133 Deutschland

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.06.2019

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 149907 vom 17.06.2019