Titel | Überwachung der Deposition von Schadstoffen aus der Luft | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Umwelt BAFU Worblentalstraße 68 3003 Bern | |
Ausführungsort | CH-3003 Bern | |
Frist | 08.07.2019 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch/…/Search?NOTICE_NR=1073415 | |
TED Nr. | 221079-2019 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien Worblentalstraße 68 Ittigen 3003 Bern
E-Mail: luftreinhaltung@bafu.admin.ch Internet: www.simap.ch Internet: www.bafu.admin.ch
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Projekt Moos Monitoring 2020
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Zur Überwachung der Deposition von Schadstoffen aus der Luft beteiligt sich die Schweiz an einem europaweiten Biomonitoring anhand von Moosen, das alle 5 Jahre durchgeführt wird. Der Auftrag zur Durchführung dieses Monitorings beinhaltet die Sammlung von Moosproben an rund 100 festgelegten Standorten in der ganzen Schweiz im Sommerhalbjahr 2020 sowie die nachfolgende Bestimmung der Moos-Gehalte von ausgewählten Metallen, PAK und PCB sowie Stickstoff. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Reproduzierbarkeit und die Konsistenz mit vorangehenden Untersuchungen sicherzustellen. Die Datenauswertung und Berichterstattung richten sich nach dem Monitoring 2015 und umfassen standortspezifische und regionale Auswertungen sowie die Fortführung der Zeitreihen seit 1990.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0 Hauptort der Ausführung: Ganze Schweiz
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Zur Überwachung der Deposition von Schadstoffen aus der Luft beteiligt sich die Schweiz an einem europaweiten Biomonitoring anhand von Moosen, das alle 5 Jahre durchgeführt wird. Der Auftrag zur Durchführung dieses Monitorings beinhaltet die Sammlung von Moosproben an rund 100 festgelegten Standorten in der ganzen Schweiz im Sommerhalbjahr 2020 sowie die nachfolgende Bestimmung der Moos-Gehalte von ausgewählten Metallen, PAK und PCB sowie Stickstoff. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Reproduzierbarkeit und die Konsistenz mit vorangehenden Untersuchungen sicherzustellen. Die Datenauswertung und Berichterstattung richten sich nach dem Monitoring 2015 und umfassen standortspezifische und regionale Auswertungen sowie die Fortführung der Zeitreihen seit 1990.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Kostenkriterium - Name: ZK1 Preis / Gewichtung: 25 % Kostenkriterium - Name: ZK2 Erfahrung mit großflächigem Biomonitoring mittels Moosen / Gewichtung: 25 % Kostenkriterium - Name: ZK3 Erfahrung mit der Spurenanalytik von Metallgehalten, Stickstoffgehalten und Gehalten persistenter organischer Schadstoffe in pflanzlichem Gewebe nach dem Stand der Technik / Gewichtung: 25 % Kostenkriterium - Name: ZK4 Vertiefte Kompetenzen betreffend Luftschadstoffe in der Außenluft, insbesondere bezüglich partikulär und durch Niederschlag deponierter Schadstoffe / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK5 Vorgehensbeschrieb / Gewichtung: 10 % Kostenkriterium - Name: ZK6 Erfahrung mit Zusammenarbeit innerhalb multilateraler Arbeitsprogramme / Gewichtung: 5 %
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.01.2020 Ende: 31.10.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: 250 Stunden für zusätzliche Auswertungen bzw. Gutachten sowie der nachträglichen Aufbereitung und Analytik von 100 Proben (inkl. Qualitätssicherung)
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK2: Die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: i) Erfahrung in der Durchführung eines pflanzlichen Biomonitorings; ii) Botanische Kompetenzen und Erfahrung im Zusammenhang mit der Bestimmung und Sammlung von Moosen; iii) Wissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Spurenanalytik in pflanzlichem Gewebe. EK 3 Personelle Ressourcen: Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen): Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag zuständig ist sowie einen Stellvertreter. Als Team müssen die beiden Ansprechpartner folgende Anforderungen erfüllen: i) Erfahrung in der Durchführung eines pflanzlichen Biomonitorings; ii) Botanische Kompetenzen und Erfahrung im Zusammenhang mit der Bestimmung und Sammlung von Moosen; iii) Wissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Spurenanalytik in pflanzlichem Gewebe. EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen: Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer sowie englischer Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen und abliefern können. Dies bedeutet eine kompetente mündliche Sprachverwendung in Deutsch oder Französisch (mindestens Niveau C1) und selbständige Sprachverwendung der anderen Sprache (B1) sowie eine fortgeschrittene mündliche Sicherheit in Englisch (B2). Zudem ist eine redaktionelle Sicherheit in deutscher oder französischer Sprache (C2) sowie englischer Sprache erforderlich (B2). EK 6 Ersatz von Mitarbeitenden: Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 7: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm bei gezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 3); b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html. Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK 8: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) Internet: www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html EK 9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs: Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK 10: Keine unvereinbaren Mandate: Die mit dem Monitoring der Deposition von Luftschadstoffen anhand von Moosen betraute Anbieterin muss in ihrer Grundhaltung die Strategie des Bundes zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Luftschadstoffen mittragen, wie sie in der LRV und im Luftreinhaltekonzept des Bundesrates von 2009 konkretisiert ist. EK 11: Unabhängigkeit: Die mit dem Monitoring der Deposition von Luftschadstoffen anhand von Moosen betraute Anbieterin muss institutionell und finanziell unabhängig sein von Wirtschaftskreisen und Verbänden, deren Tätigkeit oder Produkte Luftschadstoffe erzeugen und emittieren. EK 12: Akzeptanz Termine, Sitzungsort: Bei einem allfälligen Zuschlag ist die Anbieterin bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen). EK 13: Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten: Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten, gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetztes wegen nicht übertragbar sind. EK 14: Datenaustausch: Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäß erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 08.07.2019
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Französisch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.07.2019 Ortszeit: 09:00 Ort: Bern Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die maßgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Schlusstermin/Bemerkungen: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 8.7.2019 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) an die aufgeführte Adresse zuzustellen. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen; b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel); c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an luftreinhaltung@bafu.admin.ch zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. Bemerkungen …
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 09.05.2019 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 149609 vom 17.05.2019 |