Titel | Dienstleistungen im Bereich Geotechnik | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Straßenbauamt Schwerin Pampower Str. 68 19061 Schwerin | |
Ausführungsort | DE-19061 Schwerin | |
Frist | 12.11.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.meinauftrag.rib.de/…/97746 | |
TED Nr. | 489650-2020 | |
Beschreibung | I.1) Straßenbauamt Schwerin Pampower Straße 68 19061, Schwerin Deutschland Telefon: +49 385-58881010
E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de Internet: http.:my.vergabe.rib.de Internet: http.:my.vergabe.rib.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/97746 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:my.vergabe.rib.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B192 Geotechnische Beratung, Referenznummer der Bekanntmachung: 220274,
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71332000
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: — Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; — Grundleistung Linienbauwerke und Ingenieurbauwerke; — Beschaffung von Bestandsunterlagen; — Planung der Aufschlussarbeiten; — Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten; — Laborleistungen.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE80J, Hauptort der Ausführung: Klink
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; — Grundleistung Linienbauwerke und Ingenieurbauwerke; — Beschaffung von Bestandsunterlagen; — Planung der Aufschlussarbeiten; — Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten; — Laborleistungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen des Sachverständigen für Geotechnik / Gewichtung: 24, Qualitätskriterium - Name: Personalbestand (Sachv. Geotechnik) zum Zeitpkt. Auftragsbek. / Gewichtung: 23, Qualitätskriterium - Name: Personalbestand (Beschäft. Geotechnik) zum Zeitpkt. Auftragsbek. / Gewichtung: 23, Preis - Gewichtung: 30
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession: Laufzeit in Monaten: 10. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Beschreibung der Verlängerungen: Bei zusätzlichen Beratungsaufwand.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik (Geotechnische Kategorie 3) gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz: Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Vergleichbare Ingenieurleistungen: 0,4 Mio. EUR (brutto). Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Gesamtjahresumsätze bzw. Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gebildet. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Büroreferenzen: Vorlage geeigneter Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik: Verantwortlicher Verfasser von Geotechnischen Berichten kann nur eine Person sein, die sachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik ist. Diese geotechnische Qualifikation wird erreicht durch: 1. ein Hochschulstudium in einem definierten Studiengang mit dem Abschluss als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe, 2. Praxiserfahrung auf geotechnischem Gebiet nach abgeschlossenem Studium, 3. berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung auf geotechnischem Gebiet. Alle drei genannten Qualifikationsvoraussetzungen müssen für die Geotechnische Kategorie 3 vorliegen. Die Wertung von vergleichbaren Sachkundenachweisen erfolgt gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016 Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Büroreferenzen Eine Referenz für die Geotechnik wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens folgende Kriterien eingehalten sind: 1. Objekt: Bundesautobahn, Bundesstraße oder Landesstraße, 2. Aufschlüsse in der Bodenregion der Jungmoränenlandschaften gemäß BGL5000, 3. Wert des Auftrages mindestens 50 000 EUR (brutto). Um eine Wertung der Referenzen vornehmen zu können, muss die einzureichende Liste Aussagen zu den o. g. Kriterien enthalten. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Sachkundenachweis des Sachverständigen für Geotechnik Verantwortlicher Verfasser von Geotechnischen Berichten kann nur eine Person sein, die sachkundig und erfahren auf dem Gebiet der Geotechnik ist. Diese geotechnische Qualifikation wird erreicht durch: 1. ein Hochschulstudium in einem definierten Studiengang mit dem Abschluss als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe, 2. Praxiserfahrung auf geotechnischem Gebiet nach abgeschlossenem Studium, 3. berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung auf geotechnischem Gebiet. Alle drei genannten Qualifikationsvoraussetzungen müssen für die Geotechnische Kategorie 3 vorliegen. Die Wertung von vergleichbaren Sachkundenachweisen erfolgt gemäß den Empfehlung des Arbeitskreises AK 2.11 der Fachsektion Erd- und Grundbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. DGGT Stand 20.6.2016
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB.
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 12.11.2020, Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20.01.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 12.11.2020, Ortszeit: 10:00, Ort: Elektronisch, Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Personen, Elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Johannes-Stelling-Straße 14, Schwerin, 19053, Deutschland, Telefon: +49 3855885165, E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de, Fax: +49 3855884855817, Internet-Adresse: Internet: http.:www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, Schwerin, 19061, Deutschland, Telefon: +49 385-58881010
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 13.10.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 154951 vom 22.10.2020 |