Titel | Rahmenvertrag für Baugrunduntersuchungen/Baugrundgutachter. | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10557 Berlin | |
Frist | 16.11.2020 | |
Vergabeunterlagen | vergabekooperation.berlin/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17522039582-5446a08e4464b02e | |
TED Nr. | 497412-2020 | |
Beschreibung | I.1) 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 DE-10557 Berlin Deutschland
E-Mail: stefan.herzmann@50hertz.com Internet: http.:www.50hertz.com
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabekooperation.berlin/NetServer/
I.6) Haupttätigkeit(en): Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvertrag Baugrunduntersuchungen/Baugrundgutachter Referenznummer der Bekanntmachung: T09-2020-0003
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71240000
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag für Baugrunduntersuchungen/Baugrundgutachter.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): 71240000
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE3, NUTS-Code: DE4, NUTS-Code: DE600, NUTS-Code: DE8, NUTS-Code: DED, NUTS-Code: DEE, NUTS-Code: DEG, Hauptort der Ausführung:, 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Baugrundmechanische Untersuchung; — Untersuchung der Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse; — Baugrundchemische Untersuchungen; — Analyse von Wasser- und Erdstoffproben zur Ermittlung von Betonaggressivität und Stahlkorrosivität.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01.04.2021 Ende: 31.03.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Option auf einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: 1. Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zutreffen. 2. Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter, sofern anzuwenden. (siehe Bewerberfragebogen)
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: 1. Gesamtumsätze sowie Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Siehe Bewerberfragebogen)
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung. Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind: 1. Referenzangaben (mindestens 2) für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre. (Siehe Referenzliste)
III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Aufbau des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen: 1. Bewerberfragebogen, 2. Anlagen gemäß Bewerberfragebogen, 3. Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen, 4. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung. b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig. c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3).
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.8) Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 16.11.2020 Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.04.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
a) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Vergabeunterlagen Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO). Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: 1. Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist. 2. Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. 3. Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und -auf Deutsch — zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. 4. Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und Insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. 5. Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das Andere Unternehmen vorgesehen ist.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe — Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, Berlin, 10825, Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 15.10.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 154984 vom 23.10.2020 |