Titel | Faunistische Kartierungen der Arten/Artengruppen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Straßenbauamt Schwerin Pampower Str. 68 19061 Schwerin | |
Ausführungsort | DE-19061 Schwerin | |
Frist | 15.12.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.meinauftrag.rib.de/…/97358 | |
TED Nr. | 545182-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Straßenbauamt Schwerin Pampower Straße 68 19061 Schwerin Deutschland Telefon: +49 385-58881010 E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de Internet: http.:my.vergabe.rib.de Internet: http.:my.vergabe.rib.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/97358 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:my.vergabe.rib.de Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: Internet: http.:my.vergabe.rib.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B96 Faunistische Kartierungen Referenznummer der Bekanntmachung: 220262 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71222200 II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Faunistische Kartierungen der Arten/Artengruppen Vögel, Biber/Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, Tag- und Nachtfalter, xylobionte Käfer, Libellen, Schnecken und Muscheln einschließlich Dokumentation in Text und Karten. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE80J, Hauptort der Ausführung: 17235 Neustrelitz II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Faunistische Kartierungen der Arten/Artengruppen Vögel, Biber/Fischotter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische, Tag- und Nachtfalter, xylobionte Käfer, Libellen, Schnecken und Muscheln einschließlich Dokumentation in Text und Karten. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.02.2021, Ende: 31.05.2022, Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja, Beschreibung der Verlängerungen: Bei zusätzlichem Erfassungsaufwand, der sich aus den Geländeerfassungen oder Hinweisen Dritter ergibt. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Den zu erbringenden Leistungen entsprechender Hoch- oder Fachschulabschluss oder anderweitig nachgewiesene langjährige Erfahrung auf dem Gebiet faunistischer Kartierungen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags: brutto 300 000,00 EUR. § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen bevorzugt aus den letzten 3, höchstens aber den letzten 10 Jahren zu folgenden Kartierleistungen a) Revierkartierungen von Brutvögeln Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn der Untersuchungsraum mindestens 1.000 ha betrug und mindestens 5 Begehungen erfolgten. b) Transekt- und Horchboxenuntersuchungen von Fledermäusen Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn mindestens 20 km Transektstrecke erfasst wurde und mindestens 15 Horchboxen gleichzeitig zum Einsatz kamen. c) Laichgewässerkartierung Amphibien Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn die Kartierung 3 oder mehr Begehungen von mindestens 10 Laichgewässern umfasste. d) Kartierung Reptilien Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn Zauneidechsen kartiert wurden und künstliche Verstecke zum Einsatz kamen. e) Kartierung Fische Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine Elektrobefischung stattfand. f) Erfassung xylobionte Käfer Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung des Eremiten, des Heldbocks und/oder des Hirschkäfers erfolgte. g) Erfassung Wasserkäfer Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung der Anhang II-Arten Breitrand und/oder Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer erfolgte. h) Erfassung Schnecken und Muscheln Eine Referenz wird als vergleichbar gewertet, wenn eine gezielte Erfassung von Windelschnecken (Vertigo) oder der Zierlichen Tellerschnecke erfolgte. § 46 (3) Nr. 9 VgV — Ausstattung zur Ausführung des Auftrags: — geografisches Informationssystem (GIS) (Art der Software), — Horchboxen (Anzahl und Art der vorhandenen Horchboxen), — Fledermausdetektoren (Anzahl und Art der vorhandenen Detektoren), — Elektrofischereigerät einschließlich Befähigung zur Elektrobefischung. § 46 (3) Nr. 10 VgV — Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen Für jede der aufgeführten Arten/Artengruppen muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt werden.Die Referenzen zu den verschiedenen Artengruppen können aus verschiedenen Projekten zusammengetragen werden. Der als vergleichbare Referenz angegebene Leistungsumfang für eine Art/Artengruppe muss jedoch innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen nicht für ein Straßenbauvorhaben erbracht worden sein. Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden. Aus den Referenzen sollen Details der Erfassungen hervorgehen, aus denen die Vergleichbarkeit erkennbar ist (z. B. Untersuchungsraumgröße, Anzahl der Untersuchungs-/Probeflächen, Anzahl der Begehungen, Art und Anzahl der eingesetzten Erfassungssysteme). § 46 (3) Nr. 9 VgV — Ausstattung zur Ausführung des Auftrags Nachweis des Vorhandenseins der genannten Ausstattung beim Bieter oder dessen Nachauftragnehmern. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.12.2020, Ortszeit: 10:30 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26.02.2021 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 15.12.2020, Ortszeit: 10:30, Ort: Elektronisch. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Witschaft,Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Str.14, Schwerin, 19053, Deutschland, Telefon: +49 3855885165, E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de, Fax: +49 3855884855817 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, Schwerin, 19061, Deutschland, Telefon: +49 385-58881010 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.11.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 155311 vom 18.11.2020 |