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Titel
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Projektträgerschaft zum Förderprogramm mFUND
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bonn
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn
AusführungsortDE-10115 Berlin
Frist11.12.2020
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=362549
TED Nr.548672-2020
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Deutschland


E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de

Internet: http.:www.bmvi.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=362549 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=362549


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 2095/DG21: Projektträgerschaft zum Förderprogramm mFUND (Förderrichtlinie Modernitätsfonds) Referenznummer der Bekanntmachung: 2095/DG21


II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 75130000


II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Das BMVI hat 2016 das Förderprogramm „Modernitätsfonds“ (im Folgenden: „mFUND“) etabliert und in einer Förderrichtlinie verankert. Der mFUND ist ein datenbasiertes Forschungs- und Entwicklungsprogramm (FuE) mit dem Ziel, Investitionen in die digitale Mobilität und Vernetzung in Deutschland anzustoßen. Mit dem Programm sollen die vorhandenen Datensätze im Geschäftsbereich des BMVI im Sinne eines Open Data-Ansatzes für alle interessierten Akteure geöffnet werden. Der mFUND leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Digitalen Agenda der Bundesregierung, zur Geoinformationsstrategie des BMVI und zur nationalen Umsetzung der Open Data-Charta der G8. Das Programm stiftet Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung: In den geförderten FuE-Projekten werden auf Basis der vom BMVI bereitgestellten Daten systematisch innovative Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten entwickelt und Datenbedarfe der Zukunft identifiziert. Auf diese Weise werden beispielsweise Effizienzsteigerungen in der Alltagsmobilität, die Entwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft und eine bessere Datengrundlage für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben angestoßen. Der mFUND schließt eine große Bandbreite ressortrelevanter Themenbereiche, die Daten als Grundlage für technischen Fortschritt und Optimierung benötigen, ein. Dazu zählen z. B. Datenanwendungen für neue Mobilitätsmodelle, Daten für Infrastrukturplanung – und -management, Wetter und Klima sowie in verwandten Bereichen wie Umweltdaten und Smart Cities. Über die in der Förderrichtlinie definierten übergreifenden Schwerpunkte hinaus werden jeweils in Förderaufrufen konkretisierende Inhalte und Themen vorgegeben. Ziel ist es insbesondere, den Fokus auf noch nicht hinreichend vertretene Fördernehmer, Themen, Regionen oder methodische Ansätze zu legen, so dass das Portfolio des Gesamtprogramms kontinuierlich erweitert und neue Impulse für die Mobilität 4.0 gesetzt werden. Die Förderinitiative mFUND (Modernitätsfonds) unterstützt als datenbasiertes Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Entwicklung digitaler Geschäftsideen für die Mobilität 4.0. Ziel des Programms ist es, auf Basis bestehender oder neuer Datensätze und unter Mitwirkung externer Akteure geeignete, sekundäre Anwendungs- und Vernetzungsmöglichkeiten über die bisherige Nutzung hinaus systematisch zu identifizieren und die Entwicklung innovativer, datenbasierter Anwendungen zu unterstützen. Hierbei wird ein konsequenter Open-Data-Ansatz verfolgt. Für die erste Programmphase von 2016 bis 2020 wurden 200 Mio. EUR bereitgestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2021 ist der mFUND bis 2023 mit insgesamt rund 120 Millionen EUR verankert. Weiterhin ist geplant, ab dem Jahr 2021 ff. jeweils bis zu 75 Mio. EUR zusätzliche Mittel im Zuge der Maßnahme nach §17 des Strukturstärkungsgesetzes (StStG) zu beantragen und im Rahmen eines mFUND-Sonderaufrufes zu bewilligen. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ trat am 4. Juni 2016 in Kraft und ist in der aktuellen Fassung befristet bis zum 30. September 2020. Entsprechend der Zielsetzung des Koalitionsvertrags zur Fortführung des Förderprogramms wird gegenwärtig eine Aktualisierung der Förderrichtlinie für die neue Förderperiode ab 2021 vorgenommen. Für die operative Umsetzung des mFUND unter der laufenden und zukünftigen Förderrichtlinie vergibt das BMVI einen Auftrag für eine externe Projektträgerschaft. Mit Stand zum 30.6.2020 wurden bisher über 220 Projekte durch den mFUND gefördert. Ein wesentliches Merkmal des mFUND ist die Kombination der 3 Förderinstrumente „Datenbereitstellung“, „Vernetzung von Akteuren“ und die „finanzielle Förderung".


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE30 Hauptort der Ausführung: Berlin bzw. Sitz des AN


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Förderung der FuE-Projekte erfolgt gemäß Förderrichtlinie in zwei Förderlinien. Bei Vorhaben der Förderlinie 1 „Ausarbeitung von Projektvorschlägen und Vorstudien“, die kontinuierlich beantragt werden können, können Förderbeträge bis zu 100 000 EUR, bei Vorhaben der Förderlinie 2 „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ bis zu 3 Mio. EUR bewilligt werden. Es ist geplant, diese Summen in der zweiten Phase des mFUND ab 1.10.2021 zu erhöhen. Für Projektideen in der Förderlinie 2 erfolgen mehrmals im Jahr Förderaufrufe, die auf der BMVI-Internetseite www.bmvi.de bekannt gegeben werden. Für die Jahre von 2021 bis 2024 wird für den mFUND mit einem jährlichen Programmvolumen in Höhe von rund 40 Mio. gerechnet. Hinzu kommen thematisch definierte Sonderaufrufe, so dass das Programmvolumen für die kommende Förderperiode derzeit auf bis zu 160 Mio. EUR (Bewilligungsvolumen 2021-2024) geschätzt wird. Zusätzlich müssen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers jährlich weitere 75 Mio. € aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes (StStG) gebunden werden. Nach Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber voraussichtlich im Dezember eines Jahres, erfolgt zeitnah der dazugehörige Sonderaufruf, so dass die Skizzenprüfung im 1. Quartal des Jahres eingeplant werden kann. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.


II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18.01.2021, Ende: 31.12.2022, Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja, Beschreibung der Verlängerungen: Die Leistungen für die Zeiträume der Verlängerungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel. Auf die Leistungen und den Umfang besteht nur ein Anspruch, wenn der AG die Option beauftragt. (siehe Vertrag)


1. Verlängerungsoption: 1.1.2023 bis 31.12.2024,


2. Verlängerungsoption: 1.1.2025 bis 30.6.2026,: Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt zum Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:


a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. Internet: http.:www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.


b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.


c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:


EK 2.1 Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.1). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.


EK 2.2 Bankerklärung: (kein Formblatt) Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:


Zu EK 2.1: Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: — Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, — Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall,


Zu EK 2.2: Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: ,Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)


EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich Projektförderung — mit Schwerpunkt KMU, — mit Schwerpunkt in der Bewilligung mit Behörden/Gebietskörperschaften/NGO, — mit Schwerpunkt in der Bewilligung mit Akteuren mit Sitz im Ausland (innerhalb des EWR), — mit Schwerpunkt Forschung & Entwicklung,


EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben: Fachliche Schwerpunkte: — Datenplattformen und Datenbanken, — Künstliche Intelligenz, Big Data, Anonymisierung, Datenschutz, Data, Science — Datenerhebung mittels Sensorik, optischen Bilderhebungsverfahren. Datenaufbereitung und Datenbereinigung — Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung, digitale Inhalte, — Open Souce, Open Code und Open Data,


EK 3.3: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt 3.3): Dass gem. Leistungsbeschreibung


a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind,


b) die für den Profi- und „easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung, und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden


c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens „Profi" (Anlage 1b der Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und Eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und – Regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.


d) Angabe der insgesamt benötigten PROFI-Arbeitsplätze (auch vorhandene)


EK 3.4: Qualitätssicherung Vorlage eines Nachweises, in dem das Unternehmen die von ihm etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats nach ISO 9001 oder vergleichbar erfolgen.


EK 3.5: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität (Formblatt BesB 1/EK3.5) Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer, aus der sich ergibt, — dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist Oder — dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte Und — ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn der Bieter selbst derzeit Antragsteller für das in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Förderprogramm ist oder beabsichtigt Antragsteller zu werden und/oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für das in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Förderprogramm erbringt oder beabsichtigt zu erbringen. Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat der Bieter darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:


Zu EK 3.1 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte (Projektträgerschaft für Förderprogramme) nachzuweisen, die Erfahrung in mindestens 2 der 4 genannten Schwerpunkte abdecken: — Projektförderung mit Schwerpunkt KMU, — Projektförderung mit Schwerpunkt in der Bewilligung mit Behörden/ Gebietskörperschaften/ NGO, — Projektförderung mit Schwerpunkt Forschung & Entwicklung, — Projektförderung mit Schwerpunkt in der Bewilligung mit Akteuren mit Sitz im Ausland (innerhalb des EWR), Zusätzlich müssen die vorgelegten Referenzprojekte (Projektträgerschaft für Förderprogramme) kumulativ mindestens folgende Anforderungen erfüllen: — ein tatsächliches Auftragsvolumen (Gesamtprojektvolumen) von mind. 10 Mio. EUR, — eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, — eine Mindestanzahl von 50 eingegangenen/bearbeiteten Anträgen, — eine Mindestanzahl von 10 bewilligten Förderprojekten.


Zu EK 3.2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Mit den Referenzprojekten ist die Erfahrung in mindestens 3 Teilbereichen aus 3 der 5 genannten fachlichen Schwerpunkte (Spiegelstriche) abzudecken: — Datenplattformen und Datenbanken, — Künstliche Intelligenz, Big Data, Anonymisierung, Datenschutz, Data Science, — Datenerhebung mittels Sensorik, optischen Bilderhebungsverfahren, Datenaufbereitung und Datenbereinigung, — Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung, digitale Inhalte, — Open Souce, Open Code und Open Data.


Zu 3.5: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm mFUND in Zusammenhang stehen („potentielle Interessenkollision“). Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass: — derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist. Oder — eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


a)- gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung,


b)- Anforderungen an die Neutralität wie EK 3.5: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben. Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den AG zu informieren.


c)- Verpflichtung zur Vertraulichkeit des mit der Leistungserfüllung betrauten Personals: Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen, ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.


d) Treuhänderschaft-Beleihung: — Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (§ 4 Abs. 3 Vertrag, Nr.6 der LB). Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 6 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Vertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt, — Der AN muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können. Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig sein. Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 11.12.2020, Ortszeit: 10:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.12.2020, Ortszeit: 10:00


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3) Zusätzliche Angaben


1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.


2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 30.11.2020 um 12.00 Uhr (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Bonn, Deutschland, Telefon: +49 228-94990


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: Internet: http.:www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet:


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.


(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,


2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: Internet: http.:www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.11.2020

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 155359 vom 18.11.2020