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Titel
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Durchführung von Fischmonitoring 2020
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLWBV Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein
Rolandskoppel 28
24784 Westerrönfeld
VergabestelleGMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AdöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
AusführungsortDE-24103 Kiel
Frist20.03.2020
Vergabeunterlagenmy.e-vergabe.gmsh.de/…/CMSDownload.php?type=TenderDocsAsPdf&id=2018208
Beschreibung

a) Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein (LWBV)

Rolandskoppel 28

24784 Westerrönfeld


Dieser wird hierbei vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek unterstützt.


Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR (GMSH), Geschäftsbereich Beschaffung, Gartenstr. 6, 24103 Kiel


b) Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO


c) Form, in der Angebote einzureichen sind Die Angebote sind entweder in elektronischer Form über das E-Vergabesystem der GMSH (Internet: www.e-vergabe-sh.de), in schriftlicher Form per Post oder direkt einzureichen. Für die elektronische Angebotsabgabe müssen Sie zur Abforderung der Vergabeunterlagen registriert sein.


d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung


Lose 1 bis 3: Im Rahmen des Monitorings der Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein sind für die Lose 1, 2 und 3 fischbiologische Bewertungen von Wasserkörpern (WK) durchzuführen. Dazu sind Befischungen an zumeist mehreren Messstellen (MS) in den jeweiligen Wasserkörpern durchzuführen. Für die meisten Wasserkörper liegen bereits Bewertungen mit dem fischbiologischen Bewertungssystem (Fibs) vor; diese Bewertungen sind mit den neuen Daten zu aktualisieren. Die Anzahl der Untersuchungen und die Verteilung der Untersuchungen auf Wasserkörper ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für Wasserkörper bzw. Messstellen, die unter das FFHStichprobenmonitoring fallen, sind gutachterliche Einschätzungen zum Erhaltungszustand der Populationen der jeweiligen Art für die Stichprobeneinheit vorzunehmen. Die Befunde und Daten sind im Bericht darzustellen. Die Anzahl der FFH-Bewertungen für das FFH-Stichprobenmonitoring und die Zuweisung auf Wasserkörper ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


Los 4: Im Rahmen des Monitorings der Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein sind WRRL Bewertungen für einen See durchzuführen. Zur Bewertung des fischbiologischen Zustandes von Seen gemäß WRRL wurde in Deutschland der „DELFI“ entwickelt (Ritterbusch & Brämick, 2015) und aktuell mit Verfahren anderer Länder innerhalb der Ökoregion „Central Baltic“ erfolgreich interkalibriert (Ritterbusch et al. 2015). Das Verfahren beinhaltet zwei Module ("Type" und "Site"), die je nach Gewässergröße und Datenlage (vorhandene Informationen, z. B. Fischereistatistiken, „historische“ Angaben usw.) zur Anwendung empfohlen werden. Während einige qualitative Informationen für beide Module nötig sind, erfordert das SITE-Modul daneben semi-quantitative und das Type-Modul standardisiert erhobene quantitative Daten. Im Rahmen der Interkalibrierung erwies sich das Type-Modul als für norddeutsche Seen besser geeignet. Der Aufwand bei der Erhebung der Daten ist jedoch beim Type-Modul deutlich großer als beim Site-Modul. Bisher liegen keine Praxistests zur Eignung und Robustheit beider Module an Seen in Schleswig-Holstein vor. Daher sind beide Module vorerst vergleichend parallel anzuwenden. Die ersten standardisierten Untersuchungen und Auswertungen sollen dann auch genutzt werden, um zu klären, welches Modul belastbare und robuste fischbiologische Bewertungen an großen norddeutschen Seen ermöglicht. Ergebnisse liegen bereits für den Schaalsee, Ratzeburger See und den Wittensee vor. Für den Suhrer See liegt eine Bewertung nach dem Site-Verfahren aus dem Jahr 2013 vor (Neumann 2013).


e) ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten nein ja, Angebote sind wie folgt einzureichen: nur für ein Los für ein oder mehrere Lose alle Lose Der Auftrag wird in vier Lose aufgeteilt.


Los 1: • Bearbeitungsgebiet (BG) 13: Im BG 13, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 12 und die Anzahl der Messstellen 39. • Bearbeitungsgebiet (BG) 14: Im BG 14, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 5 und die Anzahl der Messstellen 18. • Bearbeitungsgebiet (BG) 15: Im BG 15, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 8 und die Anzahl der Messstellen 38.


Los 2: • Bearbeitungsgebiet (BG) 16: Im BG 16, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 4 und die Anzahl der Messstellen 17. • Bearbeitungsgebiet (BG) 17: Im BG 17, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 6 und die Anzahl der Messstellen 11. • Bearbeitungsgebiet (BG) 18: Im BG 18, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 7 und die Anzahl der Messstellen 24. • Bearbeitungsgebiet (BG) 19: Im BG 19, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 6 und die Anzahl der Messstellen 23. (Für insgesamt 3 Messstellen sind im Los 2 keine WRRL Bewertungen durchzuführen, da die MS sich in Zuläufen oder Gräben des WK pi_14 befinden und nur dem FFH-Monitoring dienen).


Los 3: • Bearbeitungsgebiet (BG) 20: Im BG 20, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 4 und die Anzahl der Messstellen 18. • Bearbeitungsgebiet (BG) 21: Im BG 21, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 8 und die Anzahl der Messstellen 29. • Bearbeitungsgebiet (BG) 22: Im BG 22, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 8 und die Anzahl der Messstellen 33. • Bearbeitungsgebiet (BG) 34: Im BG 34, beträgt die Anzahl der zu bewertenden Wasserkörper 3 und die Anzahl der Messstellen 9.


Los 4: WRRL Fischmonitoring im Suhrer See, Anzahl durchzuführender Befischungsmethoden im Suhrer See Wasserkörper elektrische Befischungen (300 m; 100 dips) benthische Netze pelagische Netzsäulen Suhrer See 6 40 1 Netzsäulen mit 4 Netzen von 6 m Höhe


f) ggf. die Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.


g) Ausführungsfristen Ausführungsfristen: Für die Lose 1 bis 3 (WRRL Monitoring Fließgewässer): • Abgabe der Zwischenberichte: 30. November 2020


• Abgabe der Vorversionen des Endberichts für: Los 1: 15. Februar 2021, Los 2: 01. März 2021, Los 3: 15. März 2021 Für das Los 4 (WRRL Seenmonitoring: Suhrer See): • Abgabe des Zwischenberichts: 02. November 2020


• Abgabe der Vorversionen des Endberichts: 18. Januar 2021 • Abgabe des Endberichts: 31. März 2021


h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, AöR, (GMSH) Gartenstr. 6, 24103 Kiel, Telefon 0431/599-1490, Telefax 0431/599-1465


i) Teilnahme- oder Angebots und Bindefrist Angebotsschluss: Freitag, 20. März 2020, 7:30 Uhr. Bindefrist: Freitag, 29. Mai 2020.


j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Entfällt


k) wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


l) die mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung und wirtschaftlichen, finanziellen, technischen sowie beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1) Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt); 2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefax-nummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung); 3) Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist; 4) Preisblatt zu dem jeweiligen Los; 5) Formblatt zur Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes; Ausschlusskriterien: 6) Nachweis darüber, dass die Bearbeiter/Innen Kenntnisse der regionalen Besonderheiten des Norddeutschen Tieflandes (Definition für Norddeutsches Tiefland entsprechend der Grenzen der Karte der Fließgewässertypen nach WRRL, Ökoregion 14) und seiner Fließgewässer besitzen; 7) Nachweis darüber, dass die Bearbeiter/Innen der Qualitätskomponente Fische eine wissenschaftliche Ausbildung und aktuelle, mindestens dreijährige Kenntnis in der Erfassung und Bestimmung der Qualitätskomponente Fische in Fließgewässern des Norddeutschen Tieflandes besitzen und über Kenntnisse der aktuellen Bestimmungsliteratur verfügen. Die fachliche Eignung ist mit Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen. Zudem sind die für die Bearbeitung der Qualitätskomponente vorgesehenen Bearbeiter/Innen zu benennen und deren praktische Kenntnis bezüglich der Anwendung der Methoden nach der WRRL in Fließgewässern in S-H zu belegen. Bei der Referenzliste ist darzustellen, welche der für die geforderte Leistung vorgesehenen Mitarbeiter/Innen an den Referenzobjekten mitgearbeitet haben (Funktion und Umfang der Mitarbeit); 8) Nachweise darüber, dass Grundkenntnisse der WRRL und praktische Kenntnisse bei der Erhebung, Auswertung und fachlichen Bewertung der jeweiligen Qualitätskomponente nach WRRL-Methoden (hier: Fibs), z.B. im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen oder bereits getätigten Begutachtungen vorliegen; 9) Nachweis darüber, dass Kenntnisse über die Erarbeitung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der Qualitätskomponenten in Fließgewässern des Tieflands vorliegen; 10) Nachweis darüber, dass Kenntnisse in der Bewertung nach der FFH-Richtlinie für Fische vorliegen; 11) Nachweis darüber, dass ein von der oberen Fischereibehörde anerkannter Lehrgang über die Elektrofischerei (Bedienungsschein) (ausgenommen sind Fischwirtinnen oder Fischwirte) vorliegt; 12) Nachweis darüber, dass das einzusetzende Elektrofischereigerät einschließlich seines Zubehörs den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (Zulassungsschein); 13) Nachweis darüber, dass ein gültiger Jahresfischereischein (ist für die fischereiliche Genehmigung erforderlich) vorliegt. Siehe auch Anforderungen gemäß Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Schleswig- Holsteinische Binnenfischereiordnung -BiFO-). Hinweis: Es wird erwartet, dass nur die Informationen aufgelistet werden, die in einem direkten Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen stehen. Die Unterlagen sind in Kurzfassung einzureichen. Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die o. a. Erklärungen/Nachweise sind dem Angebot in der o. a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der o.a. Nummerierung beizufügen (bitte keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder, sonstige Heftungen, Trennblätter usw. verwenden). Die oben genannten Nachweise und Erklärungen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden.


Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Internet: www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Gewerbezentralregisterauszug: Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro wird vor der Zuschlagserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz angefordert.


m) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden Preis: 100 %


n) Fragen Alle Anfragen zum Angebot sind über das e-Vergabesystem oder ausschließlich in schriftlicher Form per Mail oder Fax zu stellen. Anfragen sind bis spätestens 12. März 2020 zu stellen. Anfragen in schriftlicher Form per Mail oder Fax sind an die folgende E-Mail-Adresse/Faxnummer der GMSH zu richten: E-Mail: christian.speck@gmsh.de, 0431-599-1465


o) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter Buchstabe


l) genannten Eigenerklärung/Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.


p) Verpflichtungserklärung nach dem Vergabegesetz Schleswig- Holstein Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.


q) Hinweis zur e-Vergabe Wir stellen Ihnen die Vergabeunterlagen unter Internet: www.e-vergabesh.de zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen dringend die kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform Internet: www.e-vergabe-sh.de, um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden müssen. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter Internet: www.e-vergabe-sh.de informieren.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 152102 vom 08.03.2020