Titel | Errichtung eines Tiefbrunnens zur Förderung von Grundwasser | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Stadt Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick Abteilung Personal, Finanzen, Wirtschaft und Immobilienwirtschaft Serviceeinheit Facility Management Fachbereich Hochbau Alt Köpenick 21 12555 Berlin | |
Ausführungsort | DE-12439 Berlin | |
Frist | 21.04.2020 | |
Beschreibung | a) Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin SE FM PF 910240 12414 Berlin Telefon + 49 30 902974206 Fax +49 30 902974322 E-Mail: Zentraler-Einkauf@ba-tk.berlin.de Internet: www.vergabe.berlin.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer TK 21042020-1330 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Es werden Angebote elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener/mSignatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/mSignatur/Siegel akzeptiert. d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Tennisclub TC-Oberspree, Bruno-Bürgel-Weg 53-63, 12439 Berelin f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Errichtung eines Tiefbrunnens zur Förderung von Grundwasser für die Verwendung der Staubbindung und Tennisplatzdeckenerhaltung für. 4. Spielfelder des Tennisclub TC Oberspree. Voraussichtliche Bohrtiefe: 30 m Ausbau mit Pumpe und Errichtung eines Technikschachts inkl. Elektroarbeiten ca. 150 m Rohrgraben. h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 25.05.2020 Fertigstellung: 03.07.2020 j) Nebenangebote zugelassen k) Mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am 21.04.2020 um 13:30 Uhr Ablauf der Bindefrist am 21.05.2020 p) Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/ q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen t) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen u) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Nachweise zur Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V124.HF (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) bzw. V124.V-IF (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index - für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen- und Ingenieurbaus) ist zu verwenden. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korrup- tionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terro- rismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (https://justiz.de/onlinedienste/finanz_sanktionsliste/index.php) veranlassen. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle nach (§ 21 VOB/A): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – VM 5 - Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 -3333/ -3315 Fax: +49 30 90139 3334 Bei Schreiben an die Nachprüfungsstelle bitte Kopie dieser Ausschreibung beifügen! Zu c) Hinweise zur Ver- und Entschlüsselung finden Sie hier: www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Zu k) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen: Die Vergabeunterlagen können nur online angefordert werden. Für die Bewerbung und den Erhalt der Vergabeunterlagen ist eine einmalige und kostenfreie Registrierung auf der Internetseite www.vergabe.berlin.de notwendig. Die Bewerber werden danach per E-Mail zum Herunterladen der Vergabeunterlagen aufgefordert. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform nach § 126b BGB). Weitere Hinweise können unter www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Sonstige Informationen: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß §. 1. Abs.. 2. FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25.000 Euro bzw. Bauleistungen VOB ab 200.000 Euro) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,. 7. und. 8. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 152279 vom 21.03.2020 |