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Titel
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Lieferung von Oszilloskopen
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VergabeverfahrenErgänzungsmeldung
Lieferauftrag (VOL)
AuftraggeberUniversität der Bundeswehr München
Werner-Heisenberg-Weg 39
85577 Neubiberg
AusführungsortDE-85579 Neubiberg
Frist15.11.2021
TED Nr.527593-2021
Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Universität der Bundeswehr München

DE 811 272 995

Werner-Heisenberg-Weg 39

85579 Neubiberg

Kontaktstelle(n): ZV I.3

Telefon: +49 8960044010

Fax: +49 8960044013

 

E-Mail: zv13@unibw.de

Internet: http.:www.unibw.de/

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von digitalen Oszilloskopen und Signalgeneratoren Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT318/DETEC_ML

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38342000

 

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Für die im Projekt ROLORAN durchzuführenden Messungen von LoRa®-Transmissionen und der geplanten Analyse von LoRa®-Transmittern mit entsprechender Genauigkeit beabsichtigt die UniBw M, professionelle digitale Oszilloskope sowie Signalgeneratoren zu erwerben. Für Messungen im Labor benötigt die UniBw M 2 / 8 besonders genaue Geräte, für Feldmessungen portable Geräte. Zusätzliche Geräte benötigt die UniBw M zur Überprüfung der Messergebnisse und zur Kalibrierung von HF-Komponenten. Im Rahmen des Projekts beabsichtigt die UniBw M, die nachfolgenden Geräte zu erwerben:

 

1. Los 1: Ein digitales Speicher Oszilloskop,

 

2. Los 2: Zwei Signalgeneratoren,

 

3. Los 3: Zwei digitale Oszilloskope.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.10.2021

 

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 192-498987

 

Abschnitt VII: Änderungen

 

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

 

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

 

Abschnitt Nummer: I.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Name und Adressen Anstatt: Kontaktstelle(n): UniBw München ZV I.3E-Mail: unibwmuenchenzvi3@bundeswehr.org Telefon: +49 8960044079Internet-Adresse(n):Hauptadresse: Internet: http.:www.evergabe-online.de/ muss es heißen: Kontaktstelle(n): ZV I.3 E-Mail: zv13@unibw.deTelefon: +49 8960044010Internet-Adresse(n):Hauptadresse: Internet: http.:www.unibw.de

 

Abschnitt Nummer: II.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)

 

Los-Nr.: Los 1 Anstatt: 38342000 Oszilloskope muss es heißen: 38342000 Oszilloskope38552000 Elektronische Messgeräte

 

Abschnitt Nummer: II.2.5) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien

 

Los-Nr.: Los 1-3 Anstatt: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt muss es heißen: Die nachstehenden Kriterien Preis

 

Abschnitt Nummer: II.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

 

Los-Nr.: Los 1-3 Anstatt: Beginn: 16/12/2021 Ende: 17/12/2021 muss es heißen: Laufzeit in Monaten: 48

 

Abschnitt Nummer: II.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)

 

Los-Nr.: Los 2 Anstatt: 34999100 Signalgeneratoren muss es heißen: 34999100 Signalgeneratoren34999000 Signalgeneratoren, Antennensignalverteiler und Maschinen für die Galvanotechnik

 

Abschnitt Nummer: II.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)

 

Los-Nr.: Los 3 Anstatt: 38342000 Oszilloskope muss es heißen: 38342000 Oszilloskope38552000 Elektronische Messgeräte

 

Abschnitt Nummer: III.1.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Anstatt: muss es heißen: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,— dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;— der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seineBerufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3.) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

 

Abschnitt Nummer: III.1.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Anstatt: muss es heißen: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von digitalen Oszilloskopen und Signalgeneratoren) sind.b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

 

Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Anstatt: muss es heißen: Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar (Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von digitalen Oszilloskopen undSignalgeneratoren)sind aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Telefonnummer.b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

 

Abschnitt Nummer: IV.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Anstatt: Tag: 28/10/2021Ortszeit: 13:00 muss es heißen: Tag: 15/11/2021Ortszeit: 13:00

 

Abschnitt Nummer: IV.2.6) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots Anstatt: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2021 muss es heißen: Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

 

Abschnitt Nummer: IV.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote Anstatt: Tag: 02/11/2021Ortszeit: 09:00 muss es heißen: Tag: 15/11/2021Ortszeit: 13:00

 

Abschnitt Nummer: VI.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf www.evergabe-online.info bereit. muss es heißen: 1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedernunterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklichvor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abredegetroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hierausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

 

Abschnitt Nummer: VI.4.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Anstatt: Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt muss es heißen: Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des BundesInternet-Adresse: Internet: http.:www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html? nn=3590536

 

Abschnitt Nummer: VI.4.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Anstatt: § 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht www.gesetze-im-internet.de/gwb/ 134.html§ 135 Unwirksamkeithttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ 135.html muss es heißen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.

 

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 160865 vom 21.10.2021