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Titel
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Beschaffung eines GNSS Empfängers
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
VergabestelleUniversität Potsdam Zentrale Beschaffung
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
AusführungsortDE-14469 Potsdam
Frist15.12.2021
Beschreibung

a) Universität Potsdam

Dezernat 4

Am Neuen Palais 10

14469 Potsdam

Telefon +49 3319771003

Fax +49 3319771773


E-Mail: silvia.sawallisch@uni-potsdam.de

Internet: http.:www.uni-potsdam.de


Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Teilnahme auffordernden Stelle"


Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Teilnahme auffordernden Stelle"


Allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht Keine Adressinformation vorhanden.


b) Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung eines GNSS Empfängers als Basis und/oder Rover, zur Ergänzung der vorhandenen GNSS Ausrüstung. Der GNSS Empfängers muss folgende Parameter/Spezifikationen aufweisen: - Positionierungsgenauigkeit der sich bewegenden Sensoren im cm-Bereich und mit einer zeitlichen Datendichte von mindestens 10 Hz mit geringer Verzögerung und der Möglichkeit die Datendichte auf bis zu 20 Hz zu erhöhen. - neben den GPS Satelliten müssen auch folgende Satellitensignale simultan verfolgt werden können: GLONASS, SBAS (WAAS, EGNOS, GAGAN, MSAS), Galileo, BeiDou, QZSS, NavIC (IRNSS), L-Band - Ausgabe der Heading- und Neigungsinformationen als separater Datenstrom über die NMEA Schnittstelle in Echtzeit. - eine kalibrationsfreie, IMU-basierte Neigungskompensation der GNSS Antenne (ohne Nachbearbeitung unabhängig von magnetischen Störeinflüssen) - Sekundengenaue kontinuierliche Überprüfung der RTK Lösung - GNSS-Chipsatz mit mindestens 650 Kanälen - Interner Gerätespeicher im GNSS-Empfänger mit mindestens 6 GB Speicherplatz. - mindestens Bluetooth 4.0 oder höher - Eine Benutzerschnittstelle für den Zugriff auf den GNSS-Empfänger zum Zwecke der Konfiguration, des Betriebs, Abfrage des Status und des Datentransfers muss gegeben sein. Der Zugriff muss über die folgenden Verbindungsmöglichkeiten erfolgen können: Wi-Fi, seriell Verbindung, Bluetooth und USB. - Muss über Technologie zum Erkennen und Beheben manipulierter GNSS-Signale verfügen. Zur Gewährleistung der Kompatibilität mit der die Steuerung und der Trimble Access GNSS Feldsoftware des vorhandenen GNSS Empfänger des Herstellers Trimble Inc. kommt ausschließlich ein Gerät des genannten Herstellers in Betracht. Haupterfüllungsort Bezeichnung Universität Potsdam Postanschrift Karl-Liebknecht-Str. 24/25 Ort 14476 Potsdam / OT Golm


c) Frist für den Antrag auf Teilnahme 15.12.2021 23:59 Uhr (Spätester) Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe 20.12.2021


d) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis


e) Nachweise / Bedingungen Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen Keine. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Keine. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen 1. Erklärung des Bewerbers, dass er die in Bezug auf die zu vergebene Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich ist. 2. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.


f) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Keine.


g) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen. h) Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, insbesondere Erklärung, dass - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. - das das Unternehmen nicht a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 2. Erklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können. 3. Eigenerklärung entsprechend § 33 i. V. m. § 35 UVgO darüber, dass - im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden, - dem Unternehmen bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 4. Für den Nachweis der Eignung werden auch Präqualifikationszertifikate bzw. Eintragungen bei ULV und AVPQ anerkannt, soweit diese mit den vorstehenden Nachweisen inhaltlich identisch sind. Weitergehende oder ergänzend geforderte Nachweise und Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.


h) Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • Formular 2.3 - Teilnahmeantrag (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Formular 4.1 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Formular 5.3 Vertragsbedingungen Mindestanforderungen nach BbgVergG 1220 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Teilnahmeunterlagen Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" URL zu den Auftragsunterlagen Internet: http.:vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUCYYDY6X9/ documents


i) Teilnahmeanträge/Angebote Abgabe der Teilnahmeanträge Art der akzeptierten Teilnahmeanträge Elektronisch in Textform URL zur Abgabe elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge Internet: http.:vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUCYYDY6X9


j) Nebenangebote werden nicht zugelassen.


k) Verfahren/Sonstiges Angaben zum Verfahren Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber 1. Die Universität Potsdam als Auftraggeber veröffentlicht ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg und auf bund.de. Sollten weitere Veröffentlichungen in Erscheinung treten, wird von der Universität Potsdam keine Haftung hinsichtlich des Inhaltes dieser Veröffentlichungen übernommen. 2. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg Internet: http.:vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen. Angebote die auf anderen Wegen, z. B. per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden.


Bekanntmachungs-ID CXUCYYDY6X9


l) Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Ja

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 161569 vom 05.12.2021