Titel | Entlastung der Ortschaft | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Vergabestelle | Bundesamt für Straßen ASTRA Filiale Zofingen Brühlstraße 3 4800 Zofingen | |
Ausführungsort | CH-4800 Zofingen | |
Frist | 13.12.2021 | |
Beschreibung | 1.1 Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur Ost N17/02 Umfahrung Näfels BHU Bau/BSA Grüzefeldstrasse 41 8404 Winterthur Telefon: +41 58 480 47 11 Fax: +41 58 480 47 90
E-Mail: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch Internet: http.:www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: N17/02 Umfahrung Näfels BHU Bau/BSA - nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, Telefon: +41 58 480 47 11, Fax: +41 58 480 47 90, E-Mail: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 17.11.2021 Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter Internet: http.:www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 26.11.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter Internet: http.:www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.11.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 13.12.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
1.5 Datum der Offertöffnung: 17.12.2021, Bemerkungen: Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag
1.9 Staatsvertragsbereich Ja.
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC: [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung 200055 Bauherrenunterstützung Bau / BSA für das Projekt N17/02 Umfahrung Näfels
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 200055
2.4 Aufteilung in Lose? Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen, 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Mit der Umfahrung Näfels soll eine möglichst hohe Entlastung der Ortschaft Näfels vom Durchgangsverkehr erzielt werden. Die Umfahrung Näfels beginnt beim Anschluss Näfels Nord. Weiter soll laut kantonalem Projekt die Umfahrung auf der Nordseite des Tankgrabens entlang zum Nordportal des Niederbergtunnels führen. Der knapp 1.8 km lange Niederbergtunnel umfährt das Dorf Näfels in der westlichen Talflanke. Auf der Südseite des Tunnels bindet die Umfahrungsstrasse mit dem künftigen Anschluss «Näfels Süd» wieder an die bestehende Nationalstrasse N17 an. Nach Bauvollendung wird die heutige N17 im Projektperimeter dem Kanton zurückgegeben.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen erfolgen vor Ort; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Winterthur, in der ASTRA-Zentrale Ittingen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.03.2022, Ende: 31.12.2031 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschritts und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen Nein
2.10 Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER ANBIETERIN 1 Referenzprojekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Gewichtung 20% Beurteilung: Aufgabenumfang und Kontext des Referenzprojekts; Funktion im Projekt; weitere projektspezifische Vorteile ZK2: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN Für jede Schlüsselperson 1 Referenzobjekt in gleichwertiger Funktion oder Stv.-funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Gewichtung 40% unterteilt in: - ZK2.1: Projektleiter BHU 1 Referenzprojekt Gewichtung 15% - ZK2.2: Teilprojektleiter BHU BSA 1 Referenzprojekt Gewichtung 10% - ZK2.3: Projektleiter Stv. BHU / Teilprojektleiter BHU Bau Der Projektleiter Stv. übernimmt auch die Funktion des Teilprojektleiters BHU Bau 1 Referenzprojekt Gewichtung 10% - ZK2.4: Teilprojektleiter Stv. BHU BSA, 1 Referenzprojekt Gewichtung 5% Beurteilung: Projektspezifische Berufserfahrung der Schlüsselperson; Komplexität, Vergleichbarkeit, Aufgabenumfang und Kontext des Referenzprojekts; Funktion im Projekt; weitere projektspezifische Vorteile; Aus- und Weiterbildung. ZK3: QUALITÄT DES ANGEBOTES Gewichtung 20% unterteilt in: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag ZK4: PREIS Gewichtung 20% Bereinigte Angebotssumme Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Honoraransätze müssen der einzelnen Kategorien müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G>3/4 G>1/2 G.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin Beginn 01.03.2022 und Ende 31.12.2031.
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen Abt. I: 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer Nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. E1: Technische Leistungsfähigkeit E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit E3: Qualifikation Schlüsselperson (Projektleiter BHU, Teilprojektleiter BSA, Projektleiter Stv./Teilprojektleiter Bau) E4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann: EIGNUNGSKRITERIUM 1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich EIGNUNGSKRITERIUM 2 WIRZSCHAFTLICHE/FINAZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages EIGNUNGSKRITERIUM 3 QUALIFIKATION SCHLÜSSELPERSON (PROJEKTLEITER BHU TEILPROJEKTLEITER BHU BSA UND PROJEKTLEITER Stv. BHU / TEILPROJEKTLEITER BAU) EK3.1: Für jede Schlüsselperson: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich EIGNUNGSKRITERIUM 4 VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine
3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: http.:www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 02.11.2021 bis 13.12.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13 Durchführung eines Dialogs Nein.
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen Keine.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen Die Firmen -Amberg Engineering AG -ewp AG -Brüniger + Co. AG -CSD Ingenieure AG -BTG Büro für technische Geologie haben das kantonale Auflageprojekt erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 07.12.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die oben genannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).
4.6 Sonstige Angaben. 1. Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehältlich der Beschaffungs- und Umsetzungsreife des Projekts, sowie der Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen. 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 4. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument 3 Angebotsunterlagen für Planerleistungen Bauherrenunterstützung (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt. 5. Ausschluss, Vorbefassung: Die Firma Bänziger Partner sowie mit dieser juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind wegen Vorbereitung und Mitwirkung am vorliegenden Beschaffungsverfahren und/oder potentiellen Interessenkonflikten als Interessensvertreter des Bauherrn für das vorliegende Projekt von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: http.:www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 161166 vom 06.11.2021 |