Titel | Dienstleistung zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Gemeinde Echzell | |
Vergabestelle | Gemeinde Echzell Lindenstraße 9 61209 Echzell | |
Ausführungsort | DE-61209 Echzell | |
Frist | 19.08.2021 | |
Beschreibung | a) Gemeindeverwaltung der Gemeinde Echzell Lindenstraße 9 61209 Echzell) Kontaktstelle(n) :Bauverwaltung Zu Hdn. von :Jonas Fahrenbruch Telefon:06008/9120-0 Fax:06008/9120-25
E-Mail: gemeinde@echzell.de Internet: http.:www.echzell.de
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A
c) Form, in der Angebote einzureichen sind: (x) über den Postweg ( ) mittels Telekopie ( ) direkt ( ) elektronisch
d) Bezeichnung des Auftrags: Dienstleistung zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Art des Auftrags: Dienstleistung Art und Umfang der Leistung: Die Gemeinde Echzell wurde im Jahr 2020 in das Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren aufgenommen. Das Fördergebiet umfasst die Ortsteile Echzell und Echzell-Gettenau mit einer Fläche von rund 61 ha. Im Rahmen des Aufnahmeantrags wurden bereits die wesentlichen Handlungsbedarfe, Entwicklungspotenziale und Zielsetzungen erläutert. Als Schwerpunkte für das städtebauliche Konzept wurden nachfolgende Themen herausgearbeitet: - Städtebauliche Entwicklung - Leerstand und Nachnutzungskonzepte im denkmalgeschützten Innenbereich - Sanierungskonzepte und Wohnraumentwicklung - Erhalt der Daseinsvorsorge - Betreuung von Jung und Alt - Klimaschutz, öffentliche Freiräume - Verkehr- und Infrastruktur des ruhenden und fließenden Verkehrs - Soziales Miteinander Konzeption zur Auftragsabwicklung:
a) Bearbeitungsstrategie für das ISEK
b) zeitlicher Ablauf für die Erstellung des ISEK einschl. Bürgerbeteiligung mit Endabstimmung Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen ist ein von der Gemeinde Echzell aufzustellendes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (vgl. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. RiLiSE Nr. 5.3), in dem alle relevanten Themenstellungen analysiert werden. In dem ISEK sind integrierte Handlungsstrategien zu entwickeln, Maßnahmen zu benennen (Projektliste) und ein Zeit- und Kostenplan zu erstellen. Die Erarbeitung des ISEK ist unter Einhaltung der Regelgliederung gem. den Vorgaben des Landes Hessen durchzuführen. Darüber hinaus sind zu berücksichtigen: - Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung - 2017 Ein integrierter Handlungsansatz bedingt die Einbindung der wesentlichen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort. Dazu zählen zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter von ortsansässigen Vereinen und Verbänden, Kultur- oder Sozialeinrichtungen, Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien, Bewohnerinnen und Bewohner oder andere Akteure. Nur gemeinsam mit den betroffenen Interessengruppen kann die Abstimmung der unterschiedlichen Belange und Anforderungen sowie die Bündelung der lokalen Aktivitäten gelingen und ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden. Die Lokale Partnerschaft versteht sich als Begleitstruktur, die regelmäßig oder bei Bedarf zusammenkommt und am Prozess der nachhaltigen Entwicklung beratend und initiierend mitwirkt. Die Beteiligungsstruktur ist im ISEK darzustellen. Bei der Erstellung des ISEK sind die relevanten Akteure des Fördergebietes zu beteiligen und die Ergebnisse in das Konzept mit einzuarbeiten Das ISEK ist bis zum 31.03.2022 (Vorlage des Entwurfes beim Ministerium) zu erstellen. Produktschlüssel (CPV): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71410000 Stadtplanung 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit Ort der Leistung: Lindenstraße 9, 61209 Echzell NUTS-Code : DE71E Wetteraukreis
e) Unterteilung in Lose: Nein
f) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Mit der Erstellung des Konzeptes soll sofort nach Beauftragung begonnen werden. Das ISEK ist bis zum 31.03.2022 (Vorlage des Entwurfes beim Ministerium) zu erstellen. Ende : 31.03.2022
h) Anfordern der Unterlagen bei: siehe unter
a) Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort) Anforderungsfrist: 18.08.2021 10:00 Uhr, Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen: siehe unter
a) i) Ablauf der Angebotsfrist: 19.08.2021 10:00 Uhr Bindefrist: 30.09.2021
j) Sicherheitsleistungen: Keine
k) Zahlungsbedingungen: Keine
l) Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Bewerbungsbedingungen: Büros oder Bietergemeinschaften mit einschlägigen Erfahrungen in der Erstellung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte im Rahmen der Städtebauförderung sowie in der Durchführung von Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und in der Einbindung von lokalen Akteuren. Mit der Abgabe Ihres Angebotes sind folgende Unterlagen einzureichen: 1.1 Befähigung zur Berufsausübung
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister
b) Eigenerklärung zur Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
c) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue / Mindestentgelt nach HVTG
d) Nachunternehmererklärung
e) Bietergemeinschaftserklärung Unterlagen für a-e sind in der Anlage Abzugebende Unterlagen enthalten 1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer bestehenden aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung
b) Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
c) Erklärung Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) 1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Darstellung der Tätigkeitsbereiche des Unternehmens
b) Angabe zu Personalstruktur (fachliche Qualifikation) und zu infrastrukturellen Büroressourcen
c) Angabe des Projekt-Teams (Namen der für das PJ vorgesehenen Mitarbeiter) mit Nachweisen der Qualifikation
d) Angebe über vorhandenen Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten im Auftragsgebiet
e) Zeitliche Verfügbarkeit Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
m) Kosten der Vergabeunterlagen: Es entstehen keine Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen
n) Zuschlagskriterien Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den Kriterien, die in den Auftragsunterlagen aufgeführt sind
o) Nichtberücksichtigte Angebote: § 19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem § 19 VOL/A.
p) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
q) Sonstige Informationen: ZUSCHLAGSKRITERIEN
a) Erfahrung des Projekt-Teams (Angabe durchgeführten Projekte/Erfahrung bezogen auf die ausgeschriebenen Aufgabenfelder
b) Referenzen: 3 Referenzen im Bereich ISEK bzw. Beteiligungsprozessen der letzten abgeschlossenen 5 Jahre - Kurzbeschreibung der Projekte - Benennung des Auftraggebers/Ansprechpartner - Zeitraum der Umsetzung - Benennung von Art und Umfang - Auftragsvolumen
c) Präsentationsmappe mit Vorstellung des Konzepts (inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes)
d) Honorarangebot (siehe Anlage3 Wertungsmatrix) Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wertungsmatrix (Anlage3) Mit dem Angebot sind alle Unterlagen, die benannt wurden, einzureichen. Dem Angebot sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise beizufügen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Bei Nichteinreichung der nachgeforderten Unterlagen führt dies zum Ausschluss. Verspätet eingehende Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Fragen zum Vertragsentwurf können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Mit der Abgabe des Angebotes wird der Vertrag Angebotsbestandteil. Nach Zuschlagserteilung sind keine weiteren Verhandlungen zu Vertragsinhalten oder Änderungen des Vertrages mehr möglich. Rechtsbehelf: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64295 Darmstadt (Dienstgebäude: Hilpertstraße 31) beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). nachr. HAD-Ref. : 6437/13 nachr. V-Nr/AKZ : ISEK 2021 Tag der Veröffentlichung in der HAD: 22.07.2021 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 159454 vom 26.07.2021 |