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Titel
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Durchführung von floristische und faunistische Kartierung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleHessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
AusführungsortDE-65185 Wiesbaden
Frist22.11.2022
Vergabeunterlagenvergabe.hessen.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1843dcf1248-63d3d52b29c8f1e0
Beschreibung

1. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

Telefonnummer: 611/366-0

Telefaxnummer: +49 611/366-3435


E-Mail: vergabe.zentrale@mobil.hessen.de

Internet: http.:vergabe.hessen.de


Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben.


2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb.


3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Teilnahmeanträge/Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).


4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Siehe beiliegende Datenschutzinfo Zentrale.


5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Faunistische Kartierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH - Verträglichkeitsvorprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan. Menge und Umfang: Hessen Mobil plant in einem Teilbereich zwischen Mücke-Flensungen und Mücke-Ruppertenrd den Ausbau der B 49 auf ca. 2,85 km Länge. An zwei Stellen soll eine Fahrbahnverschwenkung um 65 m und 30 m erfolgen. Weiterhin soll südlich parallel der Bundestraße ein neuer Radweg zwischen Flensungen und Ruppertenrod entstehen, der abschnittsweise auch als Wirtschaftsweg geführt werden soll. Im Zuge der Ausbaumaßnahme sollen auch die Einmündungen der Wirtschaftswege auf die Bundesstraße optimiert resp. asphaltiert und Böschungen angeglichen werden. Die Schaffung des Baurechts erfolgt über Planfeststellung. Zu erbringende Leistung: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Lph. 1 bis 4 und besondere Leistungen - Kartierungen der Artengruppen mit Erstellung eines Faunaberichtes und Eingabe in Multibase - FFH - Verträglichkeitsvorprüfung - Artenschutzrechlicher Fachbeitrag Ort der Leistung: Mücke/Flensungen und Mücke/Ruppertenrod.


6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung alle Lose.


7. Nebenangebote sind nicht zugelassen.


8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 02.01.2023 Ende der Ausführungsfrist: 16.02.2024 Bemerkung zur Ausführungsfrist:.


9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können. Sowie der Tag, bis zu dem sie bei ihr angefordert werden können: unter (URL:) Internet: http.:vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1843dcf1248-63d3d52b29c8f1e0 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben Stelle zur Anforderung der Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen: Siehe oben Anforderung bis spätestens: Anschrift der Stelle, bei der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe oben.


10. Teilnahmefrist: Tag, bis zu dem der Teilnahmeantrag bei der unter 1. bezeichneten Stelle eingegangen sein muss 22.11.2022 11:30 Uhr Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt wird 29.11.2022.


11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:.


12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlung gemäß § 10 AVB F-StB.


13. Ggf. mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: § 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 123 (4) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder. 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 (1) Nr.2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.


14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Ja.


15. Sonstiges: Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium A: Firmenprofil der sich bewerbenden Organisationseinheit. Das Kriterium A wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. - 5 Punkte: bestmögliche Übereinstimmung - 0 Punkte: keine Übereinstimmung Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: Übereinstimmung des Firmenprofils hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung. Kriterium B: Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind. Das Kriterium B wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: - Anzahl der wertbaren Referenzprojekte und insbesondere - Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung. Besteht das Kriterium B gemäß der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb aus mehreren Unterkriterien, gelten folgende Regelungen:. 1. Die Unterkriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten analog dem vorstehenden Bewertungsschema bewertet. 2. Die Gewichtung der Unterkriterien ergibt sich aus der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Gewichtung der Kriterien: Kriterium A: 20% Kriterium B: 80% Der Auftraggeber stellt für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb den Bewerbern kostenfrei folgende Unterlagen zur Verfügung: - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - Vordruck Teilnahmeantrag - Vordruck Eigenerklärung Eignung - Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft - Vordruck Verzeichnis Nachunternehmerleistungen Die Vordrucke sind der Bekanntmachung in digitaler Form angehängt. Weitere Unterlagen stellt der Auftraggeber nicht zur Verfügung. Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen bis zu dem unter Punkt 10) genannten Termin elektronisch über die Vergabeplattform Hessen einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung sind die Unterlagen in Textform unter Angabe der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle unter www.vergabe.hessen.de zu übermitteln. Nicht frist- oder formgerechte Bewerbungen werden ausgeschlossen. Bewerbungen in anderer als in deutscher Sprache werden ausgeschlossen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 168443 vom 10.11.2022