Titel | Ingenieurleistungen zur Erneuerung des Fußweges | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Bad Arolsen Große Allee 26 34454 Bad Arolsen | |
Ausführungsort | DE-34454 Bad Arolsen | |
Frist | 19.01.2023 | |
Beschreibung | 1. Magistrat der Stadt Bad Arolsen Große Allee 26 34454 Bad Arolsen Telefon:+49 5691801137 Fax:+49 5691892872
E-Mail: Submissionsstelle@Bad-Arolsen.de Internet: www.Bad-Arolsen.de Internet: www.had.de
2. Art der Vergabe: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO.
3. Form, in der Teilnahmeanträge/Angebote einzureichen sind: elektronisch in Textform schriftlich.
5. Bezeichnung des Auftrags: Ing.-Leistungen - Grundhafte Erneuerung Fußweg, Bad Arolsen Mengeringhausen Vergabenummer/Aktenzeichen: SBAL-2022-0057 Art des Auftrags: Dienstleistung Art und Umfang der Leistung: Ingenieurleistungen - Grundhafte Erneuerung Fußweg, Bad Arolsen Mengeringhausen Herstellung von Verkehrsflächen und Ing.-Bauwerke Wasserleitung im Stadtgebiet Bad Arolsen, Ortsteil Mengeringhausen, Fußweg zwischen den Str. "Am Nordsrücken" und "Berliner Str.", Ingenieurleistungen gemäß den Ausführungen des § 38ff und § 45ff nach HOAI 2013 jeweils für die LP 1 bis 9 (ausgenommen LP 4) Honorarzone II + örtliche Bauüberwachung + Vermessung + Nachtragsmanagement. Kostenschätzung (netto) - grundhafte Erneuerung Verkehrsanlagen 135.000 € - grundhafte Erneuerung Straßenbeleuchtung 15.000 € - Erneuerung Trinkwasserleitung 235 m 140.000 € Beginn der Planungsarbeiten ist ab April 2023 vorgesehen. Die Umsetzung Baumaßnahme soll ab April 2024 erfolgen. Die Beauftragung erfolgt nach Projektstufen. Die in der HOAI benannten Leistungsphasen 1-9 sind nachfolgend mit den Projektphasen 1 bis 3 bezeichnet. Zunächst ist eine Beauftragung des AN mit der aufgeführten Entwurfsplanung der Projektphase 1 vorgesehen. Auf eine Beauftragung der weiteren Projektstufen beseht kein Rechtsanspruch. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Vertragspartner vereinbaren folgende Stufen der Beauftragung (Projektphasen): Projektphase 1: Leistungsphase 1,2 und 3 + Vermessungsleistungen Projektphase 2: Leistungsphase 5 und 6 Projektphase 3: Leistungsphase 7, 8 und 9 + örtliche Bauüberwachung + Nachtragsmanagement Die Urheberrechte an den Planungsunterlagen gehen nach Abschluss und Vergütung der einzelnen Leistungsphasen vollumfänglich an den Auftraggeber über. Im Rahmen einer groben Flächenberechnung sind ca. 960 qm Verkehrsfläche grundhaft zu erneuern. Die grundhafte Erneuerung umfasst eine Fläche von ca. 960 qm. Der Fußweg hat eine Länge von rd. 190 m und eine Parzellenbreite zw. 3,60 m und 5,60 m. Es ist das Ziel, eine attraktive Verkehrsraumgestaltung zu erhalten, die den Anforderungen der Fußgänger (Bänke) und gleichermaßen denen der Anlieger bezüglich des öffentlichen Raumes gerecht wird. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob die Treppenanlage im unteren Fußwegbereich im Hinblick auf die Barrierefreiheit entfallen kann. Es sind mindestens 2 unterschiedliche Ausbauvarianten vorzulegen. Eine Ergänzung bzw. grundhafte Erneuerung der vorh. Beleuchtung ist erforderlich. Ein besonderes Augenmerk ist aufgrund steigender Starkregenereignisse und des starken Längsgefälles auf die Oberflächenentwässerung zu legen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für Herbst 2024 vorgesehen. Der Zweckverband kommunale Betriebe plant die Erneuerung der im Fußweg verlaufenden Wasserleitung welche ebenfalls Bestandteil der Angebotsanfrage ist. Zeitraum der Ausführung: Projektphase 1: Leistungsphase 1,2 und 3 Abschluss und Vorlage zur Freigabe bis zum 28. Juli 2023 Projektphase 2: Leistungsphase 5 und 6 Abschluss und Vorlage zur Freigabe bis zum 01. Dezember 2023 Projektphase 3: Leistungsphase 7, 8 + örtliche Bauüberwachung + Nachtragsmanagement bis Feststellung Schlussrechnung voraussichtlich Dezember 2024, Leistungsphase 9 entsprechend des Gewährleistungszeitraums. Weitere allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsbild: Sollten sich nach Vertragsabschluss weitere Leistungen als notwendig erweisen, die einen wesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen, ist hierfür eine gesonderte Vergütung schriftlich zu vereinbaren. Der AN hat vor Ausführung der weiteren Leistungen den zusätzlichen Vergütungsanspruch schriftlich anzumelden. Stundenlohnarbeiten sind ebenfalls im Vorfeld dem AG anzukündigen. Der AG ist durch den AN über alle Entwicklungen, die das Erreichen des Projektziels gefährden, unmittelbar zu informieren. Zu den Leistungen des AN gehört die Erstellung einer Entwurfsplanung sowie eine Ausführungsplanung zu entwickeln, die eine Erreichung der Projektziele, insbesondere der Kostenziele, sicherstellen. Planungsänderungen sind in Abstimmung mit den Projektbeteiligten bis zum Ende der Ausführungsplanung einzuarbeiten. Sollten sich aus der dem AN obliegenden Verantwortung für die organisations-, qualitäts-, kosten- und termingerechte Abwicklung der Baumaßnahme Weisungen an andere fachlich Beteiligte als notwendig erweisen, so hat der AN den AG rechtzeitig zu informieren, zu beraten und diesen bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Die Teilnahme an einer Bürgerversammlung, der Projekt- und Baubesprechungen, sowie Begehungen vor Ort sind Bestandteil des Leistungsumfanges des AN. Die Protokollierung der Inhalte / Ergebnisse obliegt dem AN. Die abgestimmten Protokolle sind den am Bau beteiligten Personenkreis spätestens 3 Arbeitstage nach dem Besprechungstermin/ der Objektbegehung zur Verfügung zu stellen. Sollte sich im weiteren Projektablauf die Erfordernis ergeben, dass die Bauleitung täglich vor Ort sein muss, dies kann auch nur stundenweise der Fall sein, so ist dies durch den AN sicherzustellen. Inhalte von Abstimmungen sind in Ergebnisprotokollen zu dokumentieren. Konzepte und Gutachten von Sonderfachleuten sind in allen Projektstufen bindend zu berücksichtigen. Der AN hat etwaig von weiteren Fachplanern und Sonderfachleuten erbrachte Leistungen ebenfalls fachlich und zeitlich zu koordinieren, mit seinen Leistungen abzustimmen und soweit erforderlich in seine Leistung einzuarbeiten. Arbeiten Versorgungsträger: Nach jetzigen Erkenntnissen plant die Energie Waldeck-Frankenberg ebenfalls Arbeiten an Ihrem Leitungsnetz auszuführen. Produktschlüssel (CPV): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ort der Leistung: Magistrat der Stadt Bad Arolsen Große Allee 24 34454 Bad Arolsen Zweckverband Kommunale Betriebe Nordwaldeck Große Allee 23 34454 Bad Arolsen NUTS-Code : DE736 Waldeck-Frankenberg.
6. Unterteilung in Lose: nein.
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Ausführungsfrist: Beginn : 13.03.2023 Ende : 20.12.2024.
9. Bereitstellung/Anforderung der Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails.
10. Ablauf der Teilnahmeantragsfrist: 19.01.2023 10:15 Uhr.
12. Zahlungsbedingungen: sofort zahlbar, ohne Abzug.
13. Unterlagen zum Nachweis der Eignung: - Teilnahmeantrag - Formblatt 124 - Vergabesperre - Verpflichtungserklärung.
14. Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung 1 Preis 100.
15. Sonstige Informationen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er die benannte Submissionsstelle unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 10.01.2023 in Textform oder per E-Mail an submissionsstelle@bad-arolsen.de, darauf hinzuweisen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 169281 vom 19.12.2022 |